Gesetze und Unklarheiten EU AI Act: Ab jetzt gelten verschärfte Regeln für Unternehmen

Verantwortliche:r Redakteur:in: Konstantin Pfliegl 2 min Lesedauer

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Anfang Februar sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung EU AI Act in Kraft getreten. Doch für Unternehmen gibt es noch viele Unklarheiten.

(Bild:  Bi / Adobe Stock)
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Die EU zieht die Daumenschrauben bei der Nutzung von Künstlicher Intelligenz weiter an. Am 2. Februar traten weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung EU AI Act in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten

Die Politik hat beim AI Act hohe Anforderungen und enge Fristen für die Unternehmen aufgestellt, hat selbst aber ihre Hausaufgaben nicht gemacht.

Susanne Dehmel, Mitglied der Geschäftsleitung beim Digitalverband Bitkom

Der EU AI Act soll für Rechtssicherheit bei Künstlicher Intelligenz in Europa sorgen, doch „aktuell droht das genaue Gegenteil“, so Susanne Dehmel, Mitglied der Geschäftsleitung beim Digitalverband Bitkom. So sei zum Beispiel unklar, für welche Anwendungen die neuen gesetzliche Verbot tatsächlich gelten. „Die Politik hat beim AI Act hohe Anforderungen und enge Fristen für die Unternehmen aufgestellt, hat selbst aber ihre Hausaufgaben nicht gemacht.“ Das Risiko würden die Unternehmen tragen, die Künstliche Intelligenz entwickeln oder einsetzen. „Während in den USA mit dreistelligen Milliardenbeträgen KI ausgebaut werden soll und in China extrem leistungsfähige Sprachmodelle veröffentlicht werden, werfen wir in Deutschland und Europa den KI-Unternehmen Knüppel zwischen die Beine.“

KI-Kompetenzanforderungen

Nach Ansicht von Susannel Dehmel gibt es auch bei den sogenannten KI-Kompetenzanforderungen, die praktisch alle KI entwickelnden oder einsetzenden Unternehmen betreffen, noch Unsicherheiten. Alle Unternehmen, die KI einsetzen, müssten sicherstellen, dass die betreffenden Beschäftigten über „ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz“ verfügen. 

Doch wann dieser Pflicht genüge getan ist, sei auch deshalb noch unklar, weil bislang keine entsprechende Aufsicht in Deutschland eingerichtet wurde, die als Ansprechpartner für die Wirtschaft Hinweise geben könnte. „Auch von europäischer Seite gibt es keine konkretisierenden Hinweise. Unternehmen sollten sich aber davon nicht abhalten lassen, ihre KI-Anstrengungen fortzusetzen, sondern vielmehr die Frist zum Anlass nehmen, ihre Beschäftigten im Umgang mit KI weiterzubilden und so über den AI Act hinaus fit zu machen“, so Dehmel.

„Wir brauchen mehr deutsche und europäische KI. Dafür brauchen wir – neben Geld und mehr Unterstützung für europäische KI-Unternehmen – einen wirklich innovationsfreundlich gestalteten Regulierungsrahmen, also nicht ein Übermaß an vagen Vorschriften, sondern stattdessen ein Mindestmaß an verbindlichen und klaren Leitplanken für die Praxis“, erklärt Dehmel. Es sei höchste Zeit, Künstliche Intelligenz nicht immer zuallererst als Bedrohung, sondern als Chance wahrzunehmen.

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