Anfang Juli wurde das EU-Lieferkettengesetz veröffentlicht. Auch wenn die Mitgliedstaaten für die Umsetzung zwei Jahre Zeit haben – Unternehmen sollten schon jetzt handeln.
(Bild: Zerbor / Adobe Stock)
Am 5. Juli 2024 veröffentlichte die EU den finalen Gesetzestext zur EU-Lieferkettenrichtlinie, die sogenannte Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Nun haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die CSDDD in nationales Recht umzuwandeln. Betroffen sind Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem weltweiten Nettoumsatz über 450 Millionen Euro. Für Deutschland bedeutet das neue EU-Lieferkettengesetz eine deutliche Verschärfung des bisher gültigen Lieferkettensorgfaltspflichten-Gesetzes (LkSG).
Sowohl das LkSG als auch das kommende EU-Lieferkettengesetz verpflichten größere Firmen zur Einhaltung von Umweltschutz- und Menschenrechts-Standards über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg. Wesentliche Verschärfungen der CSDDD liegen jedoch unter anderem in der zivilrechtlichen Haftung. So sind eine Schadensersatzpflicht und Sanktionen bei Nichteinhaltung vorgesehen, einschließlich namentlicher Nennung des Betriebes oder Geldstrafen bis zu 5 Prozent des weltweiten Nettoumsatzes.
Für Deutschland bedeutet das neue EU-Lieferkettengesetz eine deutliche Verschärfung des bisher gültigen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG).
Die Verantwortung für die Einhaltung der Sorgfaltspflichten gemäß dem EU-Lieferkettengesetzt trägt die Geschäftsführung. Zusätzlich sind die Unternehmen dazu verpflichtet, Klimapläne zu erstellen, um sicherzugehen, dass sich ihr Geschäftsmodell mit dem Ziel vereinbaren lässt, die Erderwärmung auf 1,5 Grad im Vergleich zur vorindustriellen Zeit zu begrenzen.
Die Aufgaben, die sich daraus für die Betriebe ableiten, sind manuell nur mehr schwer bewältigbar. Um schnell und einfach auf die sich ändernden regulatorischen Anforderungen zu reagieren, müssen Unternehmen jetzt das richtige Fundament schaffen – mithilfe der Digitalisierung.
Lieferkettengesetz: Anforderungen an das Vertragsmanagement
Die Umsetzung der Vorgaben erfordert drei Handlungsschwerpunkte: Zu Beginn die Analyse des unternehmensweiten Lieferanten- und Vertragsbestands auf Risiken im eigenen Geschäftsbereich sowie entlang der Supply-Chain. Im zweiten Schritt sind den neuen Regelungen entsprechende Zusatzvereinbarungen mit den Zulieferern und Dienstleistern abzuschließen.
Letztlich sieht das EU-Lieferkettengesetz vor, die Einhaltung der Standards regelmäßig zu überprüfen und die Ergebnisse samt Maßnahmen bei etwaigen Auffälligkeiten revisionssicher zu dokumentieren. Ein guter Überblick über sämtliche Verträge bildet demnach die Basis, um den gesetzlichen Sorgfaltspflichten nachzukommen.
Schaffung eines Single Point of Truth
Trotzdem bewahren zahlreiche Unternehmen ihre Vereinbarungen oft noch in verschiedenen physischen und/oder digitalen Ablagen auf. Das Fehlen eines „Single Point of Truth“ führt zu immensem Aufwand und Fehlerpotenzial bei der Verwaltung.
In einem cloudbasierten Vertragsmanagement-Tool stehen die Informationen und Unterlagen gesammelt in digitalen Akten zur Verfügung. Ein intelligentes Berechtigungskonzept stellt sicher, dass ausschließlich befugte Personen zeit- und ortsunabhängig auf die sensiblen Daten zugreifen.
Das Fehlen eines „Single Point of Truth“ führt zu immensem Aufwand und Fehlerpotenzial bei der Verwaltung.
Smarte Bestandsanalyse der Verträge
Beim Hochladen der Vereinbarungen ins System erkennt und klassifiziert die Künstliche Intelligenz Metadaten wie Vertragspartner, -summe oder Laufzeit und macht damit einen schnellen Überblick über den Vertragsbestand möglich. Zusätzlich liefert die intelligente semantische Volltextsuche schon bei der Eingabe von Schlagwörtern passende Ergebnisse aus den Inhalten des gesamten Archivs. Dieses Feature bewirkt das Beantworten von Fragen zu Lieferanten oder definierten Sorgfaltspflichten in Sekunden
Einfache Vertragsgestaltung und -anpassung
Bei der anschließenden Erstellung der (Zusatz-)Vereinbarungen liegt der Fokus auf einer gut organisierten und nachvollziehbaren Zusammenarbeit aller Beteiligten. Von der Rechtsabteilung freigegebene Vorlagen und Templates tragen zu einer effizienten Generierung bei und verbessern die Qualität. Wichtige Metadaten gelangen über fertige Textbausteine und Klauselbibliotheken direkt in die Dokumentenvorlagen. Das vereinfacht die Berücksichtigung aller relevanten Passagen in Bezug auf das Lieferkettengesetz. Ist ein Vertrag auf diese Weise generiert oder adaptiert, startet die Software digitale Prüf- und Freigabeprozesse.
Mehr Effizienz durch automatisierte Prozesse
Neuen oder geänderten Vereinbarungen müssen die Partner zustimmen. Mit einem smarten Tool gelingt es nicht nur, die Lieferanten rasch in die digitale Supply-Chain einzubinden, sondern auch die verantwortlichen Personen automatisch in die Prozesse zu integrieren. Darüber hinaus beschleunigt der Einsatz einer systemeigenen fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur gemäß eIDAS-Verordnung den Ablauf signifikant.
Stand: 16.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die WIN-Verlag GmbH & Co. KG, Chiemgaustraße 148, 81549 München einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://kontakt.vogel.de/de/win abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.
Eine weitere bedeutende Komponente ist das integrierte Fristenmanagement mit E-Mail-Remindern und Push-Notifications, um Termine wie die Erneuerung von Nachweisen sicher einzuhalten. Da es sich überwiegend um jährlich wiederkehrende Tätigkeiten handelt, die auf eine Vielzahl von Lieferanten anzuwenden sind, spielt Automatisierung hier eine wichtige Rolle.
Mit einem smarten Tool gelingt es nicht nur, die Lieferanten rasch in die digitale Supply-Chain einzubinden, sondern auch die verantwortlichen Personen automatisch in die Prozesse zu integrieren.
Einfache Berichterstattung auf Knopfdruck
Zur jährlichen Berichterstattungspflicht leistet smartes Vertragsmanagement ebenfalls einen wertvollen Beitrag. Individuelle Gestaltungsoptionen, kombiniert mit umfangreichen Sortier-, Filter- und Auswertungsfunktionen, sind die Basis für eine rasche und einfache Erstellung dynamischer Berichte. So gelingt es, individuelle Parameter wie Lieferanten oder vereinbarte Maßnahmen auf Knopfdruck in unterschiedlichen Diagrammen zu visualisieren.