Unzer bietet Händler ab sofort mit POS Go eine Lösung für kontaktloses Bezahlen am Point-of-Sale an. Das Gerät enthält Kasse, Kartenleser, Drucker und Scanner und unterstützt alle gängigen Zahlungsmittel.
(Quelle: Unzer)
Unzer unterstützt Händler ab sofort beim Übergang zu bargeld- und kontaktlosem Bezahlen am Point-of-Sale.
Das neue Gerät POS Go bündelt Kasse, Kartenleser, Drucker und Scanner in einem und bietet alle gängigen Zahlungsmittel.
Händler können die Mini-Kasse überall einsetzen und profitieren zugleich von digitaler Buchhaltung und Belegspeicherung sowie Analysen ihrer Umsätze in Echtzeit.
In Deutschland gibt es knapp eine Million Kassen. Nur ein Bruchteil dieser Kassen ist mobil. Mit POS Go bietet Unzer all jenen Händlern und Dienstleistern eine Lösung, die ihre Prozesse digitalisieren wollen. Und ihren Kunden kontaktloses Bezahlen anbieten möchten. Das handliche Gerät vereint Kasse, Kartenleser, Belegdrucker und Scanner und ist dank cloud-basierter Software überall flexibel einsatzbereit. Händler können damit beliebte Zahlungsmöglichkeiten wie Raten- und Rechnungskauf („Buy now, pay later“) direkt am Point-of-Sale anbieten.
Mit POS Go können Händler einen wichtigen Schritt in Richtung digitaler Transformation am stationären Verkaufsort gehen. Laut einer Studie des EHI Retail Insitute zählt der Einsatz von mobilen Geräten mit Kassenfunktion zu den vorrangigen Handlungsfeldern am Point-of-Sale. 55 Prozent der Befragten wollen in mobile Kassen investieren. Mit POS Go wendet sich Unzer insbesondere an jene kleinen und mittleren Unternehmen, die mobil Zahlungen akzeptieren wollen – sei es in einem Biergarten, bei einer Sportveranstaltung oder aber in einem Ladengeschäft.
Robert Bueninck, CEO von Unzer, erklärt: „Wir helfen Händlern bei der Transition von Bargeld zu Kartenzahlung. Doch POS Go ist mehr als eine mobile Kasse. Mit der dahinter liegenden Software verfügen Händler über eine Bandbreite an Möglichkeiten, die ihr tägliches Geschäftsleben vereinfachen – angefangen von Programmen zur Kundenbindung bis hin zu Echtzeit-Verkaufsdaten.“
(Robert Bueninck ist CEO von Unzer. (Bild: Unzer GmbH))
Kontaktloses Bezahlen: Mobile Kasse mit zusätzlichen Funktionen
So kommt die smarte Kasse mit zahlreichen Zusatzfunktionen: Kassenbons werden digital gespeichert und gesetzeskonform gedruckt. Neue und bestehende Rabatt- und Treueprogramme lassen sich einfach integrieren. Über eine Android-App können Händler ihre Verkaufsstatistiken jederzeit einsehen und alle Zahlvorgänge für den Jahresabschluss im DATEV-Format exportieren. Dashboards bereiten Bestände, Bestellungen oder Zahlungspräferenzen der Kunden übersichtlich auf und erleichtern es Händlern, ihren Waren- und Personaleinsatz zu steuern.
Wer möchte, kann mit wenigen Klicks einen Onlineshop erstellen und mit POS Go vernetzen. Für Händler bedeutet das: Ganz gleich, ob sie online, mobil oder offline verkaufen – die gesamte Abwicklung läuft über ein Datensystem. Über den angebundenen Onlineshop können Unternehmen problemlos auf verschiedensten Marktplätzen interagieren. Das bietet ihnen die Möglichkeit, ihre Produkte und Dienstleistungen via Facebook, Instagram, Amazon, Google Shopping oder weiteren Kanälen anzubieten – ohne dass dafür ein kostenintensives Update mehrerer Systeme nötig ist. Eine separate Software oder aufwendige Verwaltungsarbeit entfallen.
Physischer und virtueller Handel gehen zunehmend ineinander über. Dem müssen auch die Kassensysteme gerecht werden. POS Go ist keine Blackbox zum Bezahlen. Es ist eine ganzheitliche Lösung, um Vor-Ort-Verkauf und Online-Shopping zu integrieren und die digitale Transformation voranzubringen.
Robert Bueninck, CEO von Unzer
Überblick über die Funktionen von POS Go
Flexible 360-Grad Kasse: POS Go bündelt Kasse, Kartenleser, Drucker und Scanner und bietet alle gängigen Zahlungsmittel – von Giro- und Kreditkarte über kontaktloses Bezahlen per Smartphone bis zum Ratenkauf (Buy now pay later). Das Koppeln verschiedener Hard- und Software entfällt.
Garantiert rechtskonform: Ob Kassensicherungsverordnung, GoBD oder neue Registrierkassengesetze – POS Go erfüllt alle Vorschriften. Die mobile Kasse hat eine manipulationssichere, technische Sicherheitseinrichtung (TSE) als Cloudlösung und ist durch regelmäßige Updates immer gesetzeskonform. Auch der Bondruck enthält alle wichtigen Informationen, die Belege nach dem Fiskalisierungsgesetz vorweisen müssen.
Sofort startklar: Die POS Go Mini-Kasse ist trotz der vielen Funktionen einfach zu bedienen und sofort einsatzbereit. Durch WLAN und die 4G-SIM-Karte können Händler einfach loslegen und überall mobil kassieren, während die Daten automatisch synchronisiert werden.
Webstore-Anbindung: Händler können mit wenigen Klicks einen Onlineshop erstellen und auf mehreren Kanälen gleichzeitig verlaufen. Artikel und Lagerbestände können synchron verwaltet werden.
Digitale Buchhaltung: Händler sparen Zeit und Steuerberaterkosten durch einen einfachen DATEV-Export und erleichtern ihren Alltag mit digitaler Buchhaltung und Belegaufbewahrung. Bestehende und neue Gutschein- und Rabattsysteme lassen sich einfach integrieren.
Statistiken zur Verkaufsoptimierung: Ein Dashboard stellt Informationen zum Bestand und Bestellungen, zu den Produkten und den Zahlungspräferenzen der Kunden in Echtzeit zur Verfügung und erleichtern es Händlern, ihren Waren- und Personaleinsatz zu steuern.
Stand: 16.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die WIN-Verlag GmbH & Co. KG, Chiemgaustraße 148, 81549 München einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://kontakt.vogel.de/de/win abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.
(Die mobile Kasse POS Go bietet über Apps zahlreiche Zusatzfunktionen. (Bild: Unzer))
Unzer ermöglicht es Händlern, Zahlungen über alle Kanäle, Geräte und Märkte hinweg abzuwickeln – sei es online, mobil oder am Verkaufsort. Alle Zahlungsdaten laufen auf einer zentralen Plattform zusammen, sodass Händler das Kaufverhalten ihrer Kunden besser verstehen, Betrug erkennen und ein nahtloses Einkaufserlebnis bieten können, und zwar unabhängig davon, wo, wann und wie Kunden bezahlen. Über 70.000 Händler in Europa nutzen die Finanzdienstleistungen von Unzer. (sg)