E-Commerce-Recht Markenrecht: So vermeiden Onlinehändler häufige Rechtsfallen

Verantwortliche:r Redakteur:in: Stefan Girschner 3 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Heute ist E-Commerce ein unverzichtbarer Bestandteil der Wirtschaft. Für Onlinehändler bedeutet dies, dass sie sich nicht nur mit Logistik und Marketing auseinandersetzen müssen, sondern auch mit rechtlichen Aspekten und dem Markenrecht. Was Händler beachten sollten, um Rechtsfallen zu vermeiden.

E-Commerce-Anbieter müssen sich häufig auch mit dem Markenrecht auseinandersetzen.(Bild:  Roberto Cortese/Unsplash.com)
E-Commerce-Anbieter müssen sich häufig auch mit dem Markenrecht auseinandersetzen.
(Bild: Roberto Cortese/Unsplash.com)

Das Markenrecht schützt Kennzeichen, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen unterscheiden. In Deutschland ist das Markenrecht im Markengesetz (MarkenG) geregelt. Neben nationalem Schutz kann eine Marke auch europaweit über das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) oder international über die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) registriert werden. 

Markenrecht: Markenanmeldung und Schutzumfang

Für die Anmeldung einer Marke müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die Marke muss unterscheidungskräftig sein und darf keine älteren Rechte verletzen. Schützenswerte Markenformen umfassen Wortmarken, Bildmarken und kombinierte Wort-/Bildmarken. Der Schutz einer Marke kann nach zehn Jahren unbegrenzt verlängert werden, solange die entsprechenden Gebühren bezahlt werden​.

Häufige Rechtsfallen im E-Commerce

Für E-Commerce-Händler lauern zahlreiche rechtliche Fallstricke im Zusammenhang mit der Nutzung von Marken. Die rechtliche Landschaft ist komplex, und Verstöße können erhebliche finanzielle und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Gerade deshalb ist es sinnvoll, mitunter einen Anwalt für Markenrecht zu konsultieren, um auf Nummer Sicher zu gehen.Nachfolgend stellen wir einige der häufigsten Fallstricke vor und erklären, wie Sie diese vermeiden können:

  • Verwendung fremder Marken in Produktbeschreibungen: Es ist verlockend, bekannte Markennamen zu verwenden, um die Auffindbarkeit der eigenen Produkte zu erhöhen. Allerdings dürfen fremde Marken nur verwendet werden, wenn dies zur Beschreibung des Produkts unbedingt notwendig ist - etwa bei Zubehörteilen. Die Verwendung darf nicht den Eindruck erwecken, dass eine offizielle Verbindung zum Originalhersteller besteht​. 

  • Keyword-Advertising und Metatags: Die Nutzung von fremden Markennamen als Keywords für Suchmaschinenwerbung ist ein sensibler Bereich. Diese Praxis kann als unlautere Wettbewerbshandlung gewertet werden, wenn die Nutzung der Marke in einer Weise erfolgt, die den Kunden in die Irre führt​.

  • Markenverletzungen über Plattformen: Beim Verkauf über Plattformen wie Amazon oder eBay kann es zu Markenrechtsverletzungen kommen – insbesondere, wenn sich mehrere Anbieter an ein Produkt „anhängen“. Händler sollten darauf achten, dass sie keine geschützten Produktbeschreibungen oder Bilder verwenden, um Abmahnungen zu vermeiden​.

  • Imitation und Nachahmung von LogosDas Verwenden ähnlicher Logos oder Markennamen kann schnell zu einer Markenrechtsverletzung führen. Auch geringfügige Änderungen schützen nicht vor rechtlichen Konsequenzen, wenn der Eindruck einer Verwechslungsgefahr besteht.

  • Markenrechtliche Herausforderungen bei Dropshipping: Händler, die die Produkte von Drittanbietern direkt an Kunden versenden lassen, müssen sicherstellen, dass die Markenrechte der gelieferten Produkte nicht verletzt werden. Dies schließt die Überprüfung ein, ob die beworbenen Produkte tatsächlich vom Originalhersteller stammen und legal vertrieben werden dürfen​.

Durch die Beachtung dieser und ähnlicher rechtlicher Stolpersteine können E-Commerce-Anbieter das Risiko von Abmahnungen und teuren Gerichtsverfahren erheblich reduzieren und einen rechtssicheren Handel betreiben. 

Konsequenzen bei Markenrechtsverletzungen

Bei einer Markenrechtsverletzung drohen Abmahnungen, Unterlassungserklärungen und Schadensersatzforderungen. Plattformbetreiber wie Amazon können unter bestimmten Umständen für Markenverletzungen ihrer Verkäufer haftbar gemacht werden. Die gilt vor allem dann, wenn eine Verbindung zwischen der Plattform und der Marke besteht.

Markenrecht: Präventive Maßnahmen und Best Practices

Vor der Einführung neuer Produkte sollten Onlinehändler eine gründliche Markenrecherche durchführen. Rechtliche Absicherungen wie Verträge und klare Nutzungsvereinbarungen sind ebenso wichtig wie die regelmäßige Überwachung der eigenen Marke im Internet, um frühzeitig gegen Verletzungen vorgehen zu können.

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung

Handlungsempfehlungen für betroffene Händler

Erhält ein Händler eine Abmahnung, sollte er sofort einen spezialisierten Anwalt konsultieren und versuchen, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. In vielen Fällen ist es möglich, die Situation durch Verhandlungen zu klären, bevor es zu kostspieligen Gerichtsverfahren kommt. 

Markenrecht: Durch Vorbereitung rechtliche Probleme umgehen

Das Markenrecht im E-Commerce ist komplex und birgt zahlreiche Fallstricke. Händler sollten sich der rechtlichen Rahmenbedingungen bewusst sein und proaktive Maßnahmen ergreifen, um Markenrechts-Verletzungen zu vermeiden. Eine gute Vorbereitung und regelmäßige Überprüfung der eigenen Praktiken können dabei helfen, rechtliche Probleme zu umgehen und den Erfolg im E-Commerce nachhaltig zu sichern.