2023 tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Es verpflichtet deutsche Unternehmen mit über 3.000 Mitarbeitenden zum Schutz von Menschen- und Umweltrechten entlang der Lieferketten. Zwar sind viele Onlinehändler damit nicht direkt betroffen, es lohnt aber, sich jetzt damit auseinanderzusetzen.
(Quelle: N. Theiss - Adobe Stock)
Mit dem Lieferkettengesetz müssen Unternehmen eine größere Verantwortung für nachhaltige Lieferketten übernehmen. Sie haften zukünftig für Rechtsverstöße ihrer Lieferanten. Dafür erlegt das Gesetz Unternehmen bestimmte Sorgfaltspflichten auf, die regelmäßig überprüft werden sollen. Zudem müssen sie ein angemessenes und wirksames Risikomanagement einrichten. Das Ziel: menschenrechtliche Risiken sowie Rechtsgutverletzungen entlang der Lieferketten zu identifizieren, zu verhindern, zu beenden oder mindestens zu minimieren. Dazu gehören auch eine regelmäßige Risikoanalyse, Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich verankern und die eine Grundsatzerklärung zur eigenen Menschenrechtsstrategie verabschieden. Gleichzeitig müssen ein unternehmensinternes Beschwerdeverfahren eingerichtet, bei Auftreten von Gesetzesverletzungen angemessene Abhilfemaßnahmen ergriffen sowie die Erfüllung der Sorgfaltspflichten fortlaufend dokumentiert und jährlich in einem Bericht veröffentlich werden. Bei Nichterfüllung drohen hohe Bußgelder in Höhe von bis zu acht Millionen Euro oder bis zu zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, wenn dieser mehr als 400 Millionen Euro beträgt.
Nachhaltige Lieferketten: Bemühungspflicht, keine Erfolgspflicht
Allerdings beschreibt das LkSG eine Bemühenspflicht, keine Erfolgspflicht. Das bedeutet, das von den Unternehmen nichts rechtlich oder tatsächlich Unmögliches verlangt werden kann. Die Sorgfaltspflicht gilt als erfüllt, auch wenn nicht die gesamte Lieferkette nachverfolgt oder Präventionsmaßnahmen nicht vorgenommen werden konnten. Die Maßnahmen gelten als rechtlich unmöglich, wenn sie gegen geltendes Recht verstoßen. Das BAFA wird in den kommenden Monaten Handreichungen mit näheren Einzelheiten zum Gesetz veröffentlichen.
LkSG: Chance für den Onlinehandel
Lieferketten-Transparenz gewinnt auch außerhalb von Gesetzen an Bedeutung. Die Erwartungen der Konsumenten an soziale, ökonomische und ökologische Aspekte: 58% der Konsumenten zögern laut Capgemini beim Kauf, wenn sie das Unternehmen als nicht nachhaltig wahrnehmen. Ein weiterer Faktor sind soziale Medien: Schlechte Presse, unzufriedene Kunden und Bilder von schlechten Arbeitsbedingungen können sich heute schnell global verbreiten und zu Shitstorms werden. Das kann den Ruf einer Marke nachhaltig schaden. Die Richtlinien, die das LkSG schon für große Unternehmen verpflichtend macht, sollten so auch kleineren Unternehmen und Onlinehändlern als Leitlinie ansehen. Gerade Onlinehändler und D2C-Marken können sich als Vorreiter im Bereich Nachhaltigkeit und Ethik einen Namen machen und so die Kaufentscheidung des Kunden beeinflussen. Außerdem können sie als Zulieferer jederzeit indirekt vom Gesetz betroffen sein. Langfristig wird sich nahezu jedes Unternehmen in Deutschland mit dem Sorgfaltspflichtengesetz auseinandersetzen müssen.
Nachhaltige Lieferketten – Was sollten Onlinehändler tun?
Das neue Gesetz bringt einen hohen administrativen und prozessintensiven Aufwand mit sich. Wer frühzeitig und systematisch handelt, kann als Vorbild vorangehen und so die Reputation und eigene Marke stärken. Idealerweise bilden Unternehmen eine Task Force, die sich an den Sorgfaltspflichten und direkten Prozessvorgaben des Gesetzes entlang mit der Umsetzung des LkSG im eigenen Unternehmen (Grundsatzerklärung, Beschwerdeverfahren, Vertragsanpassungen etc.) und den notwendigen Prozessen für die Durchsetzung in der Lieferkette befassen. Der Einkauf kann dabei mit den strategischen Einkäufern, Lieferantenbewertern und -managern eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung des Lieferkettengesetzes übernehmen.
Der erste Schritt sollte dann ein Audit sein, um den aktuellen Wissensstand über die eigenen Lieferketten festzuhalten. Im zweiten Schritt sollten Fragebögen und Gutachten beziehungsweise Zertifikate von Zulieferern eingefordert sowie ein Prozess aufgesetzt werden, um neue Zulieferer schnell onboarden zu können und die turnusmäßigen Überprüfungen einfach handhabbar zu machen. Fragebögen sollten möglichst in den verschiedenen Sprachen zur Verfügung stehen, um Sprachbarrieren mit ausländischen Lieferanten zu vermeiden. All dies muss dokumentiert und zentral an einem Ort, gut einsehbar, gesammelt werden. Ein Zertifikats- und Dokumentenmanagement-System gibt zum Beispiel einen Überblick über bereits getroffene Maßnahmen und minimiert den Aufwand, in dem es turnusmäßige Prüfungen oder Erinnerungen für ablaufende Zertifikate automatisiert. So können Zertifikate in Echtzeit überwacht, frühzeitig erneuert und Lieferanten direkt im Tool informiert werden.
Stand: 16.12.2025
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Fazit: Frühes Handeln lohnt sich
Auch Onlinehändler die indirekt vom LkSG betroffen sind, sollten sich frühzeitig mit den neuen Regelungen auseinandersetzen. Es lohnt sich, auch außerhalb des Gesetzes Maßnahmen zu treffen.
Denn Konsumenten legen immer mehr Wert auf Nachhaltigkeit, Menschenrechte und Umweltschutz. Onlinehändler, dies transparent machen, können ihr Image stärken und im besten Fall ihren Umsatz steigern.
Die wichtigsten Zertifikate für die Umsetzung des LkSG
Das LkSG enthält einen Katalog mit elf internationalen Menschenrechtsnormen, die größtenteils DIN oder ISO Standards entsprechen. Mit Zertifizierungen nach diesen Standards können Onlinehändler zeigen, dass sie das LkSG ernst nehmen und großen Wert auf Qualität legen. Diese sind:
Der Autor Marco Schulten, Managing Director bei Proactis Deutschland, ist seit über 20 Jahren spezialisiert auf Cloud-basierte Software und Dienstleistungen, die an Unternehmen aller Größenordnungen und Branchen vermarktet werden.