Recht

Der Weg zur Inklusion: Was das Barrierefreiheitsstärkungs-Gesetz bedeutet

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Wie erreicht man Barrierefreiheit und was droht bei Nichteinhaltung?

Produkte und Dienstleistungen gelten als barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in üblicher Weise, ohne besondere Schwierigkeiten und ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.

Konkret bedeutet dies, dass die Wahrnehmung über mindestens zwei Sinne möglich sein muss. Das BFSG sieht sogenannte Konformitätsvermutungen vor: Werden bestimmte technische Normen (zum Beispiel EU-harmonisierte Normen, DIN- oder ISO-Standards) erfüllt, wird angenommen, dass die Barrierefreiheits-Anforderungen eingehalten sind. Aktuell werden auf europäischer und nationaler Ebene neue technische Standards entwickelt.

Bei Nichteinhaltung der Vorgaben können Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängt werden, zudem drohen Untersagungsverfügungen oder Produktrückrufe. Angesichts der umfangreichen Anforderungen des BFSG sollten Unternehmen das Thema Barrierefreiheit frühzeitig angehen. Was man auch beachte sollte: Die damit verbundenen Dokumentationspflichten können einen erheblichen Aufwand bedeuten

Barrierefreiheitsstärkungs-GesetzMelanie Ludolph
ist Rechtsanwältin bei der europäischen Wirtschaftskanzlei Fieldfisher. Seit fast zehn Jahren berät sie Unternehmen und internationale Konzerne aus verschiedenen Branchen zu allen Aspekten des Datenschutzrechts sowie angrenzenden Rechtsgebieten.

Bildquelle: Fieldfisher

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