Recht Gewinnspiele: Daten gegen Glück – warum gratis selten kostenlos ist

Ein Gastbeitrag von Melanie Ludolph 3 min Lesedauer

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„Jetzt kostenlos teilnehmen!“: Gewinnspiele oder Rabattaktionen gehören längst zum Alltag im Onlinehandel. Kunden freuen sich über Chancen auf Preise, Händler über neue Kontakte. Ein klassisches Win-win also – zumindest auf den ersten Blick. Juristisch ist das Ganze etwas komplexer.

(Bild:  © Milka/stock.adobe.com)
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Gewinnspiele, Rabattaktionen und exklusive Clubs gehören längst zum Alltag im E-Commerce – von dem sowohl Kunden als auch Händler profitieren. Doch das Oberlandesgericht Stuttgart hat diesem Modell eine interessante Nuance hinzugefügt: Auch wenn bei solchen Aktionen personenbezogene Daten abgefragt werden, dürfen sie weiterhin als „kostenlos“ beworben werden. Ein juristisch nachvollziehbares Urteil – aber eines, das zeigt, wie komplex der Begriff „gratis“ im digitalen Zeitalter geworden ist.

Wer ehrlich zeigt, wofür Daten genutzt werden, macht Datenschutz zum Teil guter Kundenbeziehungen – und das ist am Ende der eigentliche Hauptgewinn.

Melanie Ludolph, Rechtsanwältin bei Fieldfisher

Wenn kostenlos nicht ganz umsonst ist

Nach dem Urteil dürfen Unternehmen ihre Aktionen mit „kostenlos“ bewerben, solange keine Zahlung erfolgt. Klingt logisch – schließlich kostet die Teilnahme kein Geld. Doch im Netz hat fast alles seinen Preis, und der wird oft in Daten bezahlt. Wer Name, E-Mail-Adresse oder Geburtsdatum angibt, liefert Informationen, die im Marketing wertvoll sind. Das ist nicht verwerflich – entscheidend ist, dass alles sauber läuft: freiwillig, informiert und zweckgebunden. Werden Daten für ein Gewinnspiel erhoben, dürfen sie nicht automatisch auch für Werbung genutzt werden. Dafür braucht es eine getrennte Zustimmung.

Transparenz ist die eigentliche Währung

Das OLG Stuttgart macht deutlich: „Kostenlos“ gilt nur, wenn die Datennutzung klar kommuniziert wird. Damit rückt Transparenz ins Zentrum – und das ist eigentlich eine gute Nachricht. Doch Datenschutzerklärungen sind oft verschachtelt und schwer verständlich. Wer auf klare Sprache und nachvollziehbare Zwecke setzt, gewinnt mehr als nur Rechtskonformität – nämlich Vertrauen. Auch Teilnehmende profitieren: Wer versteht, was mit den eigenen Daten passiert, entscheidet bewusster und nimmt Angebote mit besserem Gefühl wahr.

Freiwilligkeit braucht echte Wahlmöglichkeiten

Gewinnspiele sind ein wirksames Marketinginstrument – wenn sie sauber gestaltet sind. Die DSGVO lässt daran keinen Zweifel: Eine Teilnahme darf nicht davon abhängen, ob jemand zusätzlich Werbung akzeptiert. „Alles oder nichts“ gilt als kritisch, weil es die Freiwilligkeit untergräbt.

Besser sind abgestufte Modelle: Teilnahme ja, Marketing optional. So behalten Kunden die Kontrolle, und Unternehmen vermeiden unnötige Risiken. Gleiches gilt für spätere Nutzungen, etwa Profiling oder KI-Auswertungen: Nur was vom Zweck gedeckt ist, bleibt rechtlich sicher.

Fairness schafft Vertrauen

Datenschutz und Marketing schließen sich nicht aus – im Gegenteil. Gewinnspiele, die offen mit Daten umgehen, wirken glaubwürdig und professionell. Klare Teilnahmebedingungen, verständliche Hinweise und sauber formulierte Einwilligungen sind keine Pflichtübung, sondern ein Qualitätsmerkmal.

Zudem lohnt sich, Teilnehmenden echte Wahlmöglichkeiten zu geben. Wer zwischen reiner Teilnahme und optionaler Werbung wählen kann, fühlt sich ernst genommen – und teilt Daten eher freiwillig.

Klarheit statt Kleingedrucktes

Das Urteil aus Stuttgart schafft Orientierung – und erinnert daran, dass „kostenlos“ im Onlinekontext mehr Transparenz verlangt als je zuvor. Gewinnspiele bleiben erlaubt, auch mit Datenerhebung. Entscheidend ist, wie offen die Kommunikation gestaltet wird. Denn eines gilt: Kostenfreiheit bedeutet nicht Wertefreiheit. Wer ehrlich zeigt, wofür Daten genutzt werden, macht Datenschutz zum Teil guter Kundenbeziehungen – und das ist am Ende der eigentliche Hauptgewinn.

Recht – Gewinnspiele – RabattaktionenMelanie Ludolph
ist Rechtsanwältin bei der europäischen Wirtschaftskanzlei Fieldfisher. Seit fast zehn Jahren berät sie Unternehmen und internationale Konzerne aus verschiedenen Branchen zu allen Aspekten des Datenschutzrechts sowie angrenzenden Rechtsgebieten.

Bildquelle: Fieldfisher

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