Überprüfung der Verbraucherzentralen Transparenz von Online-Bewertungen: Über 120 Anbieter abgemahnt

Verantwortliche:r Redakteur:in: Konstantin Pfliegl 1 min Lesedauer

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Wie verlässlich sind eigentlich Online-Bewertungen? Nicht besonders, so die Verbraucherzentralen – und mahnten über 120 Anbieter ab. Websites sollten die Transparenzpflicht ernst nehmen.

(Bild:  © Arteis/stock.adobe.com)
(Bild: © Arteis/stock.adobe.com)

Im Weihnachtsgeschäft und an Aktionstagen wie den Black Friday spielen Produktbewertungen eine zentrale Rolle bei der Kaufentscheidung. Doch das Problem: Nicht immer ist klar, ob diese Bewertungen auch echt sind. Dabei Unternehmer sind verpflichtet, transparent zu machen, ob Bewertungen tatsächlich von Verbrauchen stammen, die die beworbenen Produkte oder Dienstleistungen auch genutzt oder gekauft haben. Eine Überprüfung der Verbraucherzentralen und des Verbraucherzentrale Bundesverbands zeigt jedoch, dass dies nicht immer der Fall ist.

TRANSPARENZPFLICHT FÜR BEWERTUNGEN

Unternehmen, die Kundenbewertungen veröffentlichen, müssen offenlegen, ob und wie sie die Echtheit dieser Bewertungen prüfen.

Diese Transparenzpflicht ergibt sich aus dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (§ 5b Abs. 3 UWG), das europäisches Recht umsetzt. Es verpflichtet Unternehmer seit dem 28.05.2022 dazu, transparent zu machen, ob Bewertungen tatsächlich von Verbrauchern stammen, welche die beworbenen Produkte oder Dienstleistungen auch genutzt oder gekauft haben.

Wenn eine solche Prüfung erfolgt, dann sind klare Informationen über das Verfahren zur Echtheitskontrolle bereitzustellen – etwa, ob nur Bewertungen von Kunden akzeptiert werden, die über den eigenen Shop gekauft haben, oder ob alle Bewertungen – auch negative – veröffentlicht werden. Und falls eine solche Überprüfung nicht vorgenommen wird, dann muss auch dies offengelegt werden. 

Dabei müssen Unternehmen ihren Umgang mit Bewertungen deutlich anzeigen, etwa auf der Startseite, der Produktübersicht oder unmittelbar neben einem Artikel.

Zwischen April und Juli dieses Jahres wurden insgesamt 462 Webseiten von Onlineshops und Dienstleistern stichprobenartig geprüft. Das Ergebnis: 122 Anbieter informierten nicht oder nicht ausreichend über ihre Prüfverfahren – und wurden deshalb abgemahnt.

Etwa jedes vierte Unternehmen hatte laut Verbraucherzentrale Bundesverband nicht oder nicht klar genug darüber informiert, ob und wie es die Echtheit der Bewertungen sicherstellt. Nicht einmal 60 Prozent der geprüften Anbieter handelten rechtskonform. „Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen deutlich: Es besteht weiterhin großer Handlungsbedarf bei der Transparenz von Online-Bewertungen“, resümiert Stefan Brandt, Sprecher der Gemeinschaftsaktion der Verbraucherzentralen.

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