Verbot bestimmter Rabattangaben
Amazon-Urteil zur Preisangabenverordnung: Welche Folgen hat es für andere Händler?

Ein Gastbeitrag von Dr. Laura Marie Münster und Ines Maier 5 min Lesedauer

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Das Landgericht München hat Amazon bestimmte Rabattangaben verboten. Die streitgegenständlichen Angaben würden gegen die Preisangabenverordnung verstoßen. Was bedeutet das für andere Onlinehändler?

(Bild:  © Andrey Popov/stock.adobe.com)
(Bild: © Andrey Popov/stock.adobe.com)

Die Preisangabenverordnung (PAngV) regelt in Deutschland die Art und Weise, wie Preise für Waren und Dienstleistungen gegenüber Verbrauchern angegeben werden müssen. Ziel ist es, Preisklarheit und Preiswahrheit sicherzustellen, damit Verbraucher Angebote transparent vergleichen können. Für den E-Commerce-Sektor relevant ist etwa die Vorschrift des § 6 PAngV, nach der bei Fernabsatzverträgen die Umsatzsteuer und zusätzliche Lieferkosten anzugeben sind. § 3 PAngV normiert die Pflicht zur Angabe des Gesamtpreises von angebotenen Waren oder Dienstleistungen, § 4 PAngV die Pflicht zur Angabe des Grundpreises bei Waren in Fertigpackungen, offenen Packungen oder Verkaufseinheiten.

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