Globale Lieferketten
AWG-Novelle 2025: Unternehmen müssen Sanktionsscreening umfassend umsetzen

Ein Gastbeitrag von Carsten Ettmann 3 min Lesedauer

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Die AWG-Novelle 2025 verlangt faktisch eine umfassende digitale Erfassung wirtschaftlich Berechtigter und von Transaktionspfaden. Datenkompetenz wird in Lieferketten entscheidend für Compliance und Wettbewerbsfähigkeit.

(Bild:  © bagus_/stock.adobe.com)
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Die AWG-Novelle 2025 (Außenwirtschaftsgesetz) verpflichtet Unternehmen zu einer umfassenderen Sanktionsprüfung, bedingt durch Regelungen wie OFAC 50 oder das erweiterte EU-Bereitstellungsverbot faktisch auch entlang internationaler Lieferketten. Nur wer UBOs, verbundene Personen und Transaktionspfade vollständig und systematisch digital erfasst, kann den Compliance-Anforderungen gerecht werden. Verstöße entstehen oft durch fehlende Übersicht über komplexe Beteiligungen oder Unterauftragnehmer.

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