CSDDD Compliance Richtlinien: Worauf Unternehmen jetzt achten müssen

Ein Gastbeitrag von Robert Kammerer 2 min Lesedauer

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Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) nimmt Unternehmen ab 2027 stärker in die Pflicht, Menschenrechtsverletzungen und Umweltvergehen entlang der eigenen Lieferketten zu adressieren. Weil diese Compliance Richtlinien anders als im deutschen Lieferkettengesetz auch für mittelbare Lieferanten gelten, müssen viele E-Commerce-Unternehmen jetzt handeln.

(Bild: Uwe– stock.adobe.com)
(Bild: Uwe– stock.adobe.com)

Mit der formellen Verabschiedung der CSDDD hat der europäische Gesetz­geber im Mai 2024 den Weg dafür frei gemacht, die lange verhandelte EU-Lieferkettenrichtlinie in nationales Recht umzusetzen. Zwei Jahre Zeit haben die EU-Mitgliedsstaaten nun für diesen Prozess. In Deutschland erfolgt der Schritt durch die Anpassung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetztes (LkSG).

Dabei weitet der Gesetzgeber den Anwendungsbereich der neuen Regeln sukzessive aus: 2027 werden zunächst Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro in die Pflicht genommen. Ein Jahr später fällt dieser Schwellenwert auf 3.000 Mitarbeiter und einen Umsatz von 900 Millionen Euro. Fünf Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie (2029) sind schließlich auch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von über 450 Millionen Euro betroffen. In diesem Zuge müssen sich auch viele Onlinehändler darauf einstellen, ­ihre Lieferketten in Zukunft genauer auf Menschenrechtsverletzungen und Umweltvergehen zu prüfen. Neu ist zudem auch die Verpflichtung eines Klimafahrplans der Unternehmen zu den Pariser Klimaschutzzielen.

Compliance Richtlinien: Umweltvergehen und Menschenrechtsverletzungen

Obwohl viele E-Commerce-Unternehmen in erster Linie mit Endprodukten handeln und oft keine direkte Verbindung zu vorgelagerten Rohstofflieferanten haben, müssen sie etwaige Verstöße gegen die Vorgaben der Richtlinie zukünftig gut im Blick haben. Denn die neuen Regeln verpflichten sie im Grundsatz dazu, Akteure entlang der gesamten Lieferkette hinsichtlich Menschenrechtsverletzungen oder Umweltvergehen zu überprüfen. Für große Elektronikfachhändler heißt das beispielsweise, dass sie keine Produkte in den Umlauf bringen dürfen, die Mineralien aus problematischen Konfliktgebieten enthalten. Onlineshops für Mode müssen verstärkt darauf achten, dass bei der Herstellung ihrer Produkte keine Kinderarbeit im Spiel ist.

Um ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen und solche Verstöße frühzeitig zu identifizieren, müssen von den neuen Regeln betroffene Unternehmen eine umfassende Risikobewertung der vor­gelagerten Lieferkette durchführen. Dazu gehört es unter anderem, Herkunftsländer, Produktionsbedingungen und wei­tere beteiligte Zulieferer neben dem direkten Geschäftspartner im Umfeld der angebotenen Produkte zu ana­lysieren. Darüber hinaus gilt es Maßnahmenpläne zu entwickeln und zu implementieren, die etwaige Risiken senken – etwa durch vertragliche Verpflichtungen oder Schulungen für Lieferanten. Dabei ist auch die Distributionslogistik Teil der Lieferkette und in die Sorgfaltspflichten mit einzubeziehen.

Compliance Richtlinien: Neue Regulatorik stärkt Resilienz

Unternehmen, die bereits in den Geltungsbereich des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetztes fallen, können für die Compliance mit der CSDDD auf vielen ihrer bestehenden Systeme aufbauen. Die neue Regulatorik bringt zwar einen gewissen Umsetzungsaufwand mit sich, birgt aber die Chance, Lieferketten transparenter und damit nicht zuletzt auch robuster und resilienter zu machen.

Durch die Umsetzung von erweiterten Sorgfaltspflichten und Berichterstattungsmechanismen, die gleichzeitig Synergiepotenziale mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) schaffen, können sie systematische Schwachstellen und Risiken früher erkennen und gezielt gegensteuern.

Robert Kammerer
ist Partner im Bereich Nachhaltigkeitsberatung bei PwC Deutschland.

Bildquelle: Robert Kammerer

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