Recht Der Häkchen-Mythos: Onlineshops sollten auf viele Consent-Checkboxen verzichten

Ein Gastbeitrag von Melanie Ludolph 3 min Lesedauer

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Im Netz herrscht Consent-Müdigkeit. Nutzer klicken Cookie-Banner genervt weg und Händler wiegen sich in falscher Sicherheit. Viele Häkchen in Onlineshops sind rechtlich überflüssig – und können sogar zum Risiko werden.

(Bild:  © Vadym/stock.adobe.com)
(Bild: © Vadym/stock.adobe.com)

Klicken, Häkchen setzen, weiter: Im Internet herrscht bei den Nutzern die große Consent-Müdigkeit. Viele Nutzer klicken Cookie-Banner nur noch genervt weg. Dabei steckt hinter all den Klicks ein hartnäckiger Mythos: Viele der Häkchen, die Onlineshops verlangen, sind rechtlich völlig überflüssig. Mehr noch – sie können sogar zum Risiko werden.

Streichen Sie Checkboxen, wo sie nicht hingehören. Weniger ist mehr – manchmal sogar im Datenschutz.

Melanie Ludolph, Rechtsanwältin bei Fieldfisher

Informationspflicht ist keine Einwilligung

Der Kern des Missverständnisses liegt darin, dass Datenschutzhinweise oft wie eine Art Vertragsklausel behandelt werden. In Wahrheit handelt es sich jedoch um gesetzliche Informationspflichten – vergleichbar mit dem Haltbarkeitsdatum auf einer Milchpackung. Niemand muss aktiv zustimmen, dass er informiert wird.

Wer im Check-out-Prozess dennoch eine Checkbox für die Datenschutzerklärung einbaut, erweckt den Eindruck, eine Einwilligung sei erforderlich. Damit öffnet man Abmahnern Tür und Tor. Besonders tückisch ist dabei, dass viele Shop-Betreiber diese Praxis gar nicht bewusst wählen. Oft greifen sie auf Standard-Templates von Shop-Software zurück, in denen eine Checkbox voreingestellt ist. Was als „sicherer Weg“ gedacht ist, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als rechtliche Stolperfalle. Für Händler, die ohnehin schon mit komplexen rechtlichen Vorgaben jonglieren, ist das eine unnötige Zusatzbelastung.

Wo ein Häkchen tatsächlich nötig ist

Ganz ohne Checkboxen geht es natürlich nicht. Wer einen Newsletter abonnieren möchte, muss ausdrücklich zustimmen. Auch beim Einsatz von Cookies oder Tracking-Tools, die nicht unbedingt erforderlich sind, ist eine klare Einwilligung unverzichtbar. Dasselbe gilt für bestimmte Datenweitergaben an Dritte, sofern keine andere Rechtsgrundlage greift. Doch für den bloßen Hinweis auf eine Datenschutzerklärung braucht es kein zusätzliches Kästchen.

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