Für mehr Wettbewerbsfähigkeit Ende der EU-Zollfreigrenze: Bald werden drei Euro pro Paket fällig

Verantwortliche:r Redakteur:in: Konstantin Pfliegl 1 min Lesedauer

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Mitte November hatten die EU-Finanzminister beschlossen, dass die EU-Zollfreigrenze für Pakete unter 150 Euro abgeschafft wird. Nun steht fest: Ab Juli werden drei Euro pro E-Commerce-Sendung fällig.

(Bild:  © Valerii Evlakhov/stock.adobe.com)
(Bild: © Valerii Evlakhov/stock.adobe.com)

E-Commerce-Händler aus der EU kämpfen schon seit einiger Zeit gegen Billig-Händler aus Fernost an  – vor allem chinesische Herausforderer wie Temu, Aliexpress und Shein wachsen schnell. Sie fluten den europäischen Markt mit Billigware, die sich – dank einer EU-Zollfreigrenze von 150 Euro – bislang zollfrei einführen lies. Mitte November haben die EU-Finanzminister daher die Aufhebung der 150-Euro-Freigrenze für Pakete aus Drittstaaten beschlossen. Nun gibt es eine weitere Einigung der EU-Mitgliedsstaaten: Ab Juli 2026 wird in der EU ein Zollsatz von 3 Euro pro Sendung auf E-Commerce-Pakete mit einem Wert von weniger als 150 Euro eingeführt.

Angesichts des raschen Anstiegs der Einfuhren von Waren im elektronischen Handel in die EU hätten die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten gemeinsam die Notwendigkeit einer dringenden Lösung anerkannt. „Mit dem rasanten Wachstum des elektronischen Handels verändert sich die Welt schnell – und wir brauchen die richtigen Instrumente, um Schritt zu halten“, erklärt Maroš Šefčovič, EU-Kommissar für Handel und wirtschaftliche Sicherheit. Deshalb sei die Entscheidung über Zölle für kleine Pakete, die in die EU eingeführt werden, so wichtig, um im heutigen Zeitalter des E-Commerce einen fairen Wettbewerb an den EU-Grenzen zu gewährleisten.

Schutz von EU-Unternehmen

Der vorübergehende Zollsatz von drei Euro je Sendung gilt für Pakete, die direkt aus Drittländern an Verbraucher versandt werden. Er soll die Zeit überbrücken, bis der sogenannten EU-Daten-Hub in Betrieb genommen wird – die geplante zentrale Plattform der EU für die Zusammenarbeit mit den Zollbehörden. Das soll im Jahr 2028 der Fall sein.

Diese Drei-Euro-Maßnahme ist unabhängig von den laufenden Verhandlungen über eine EU-Bearbeitungsgebühr für E-Commerce-Pakete. Während die Zollabgaben einen Wettbewerbsvorteil beseitigen, den die E-Commerce-Betreiber derzeit genießen, soll die Bearbeitungsgebühr die steigenden Kosten ausgleichen, die den Zollbehörden durch die Überwachung des sehr umfangreichen Paketverkehrs entstehen.

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