Am 24. April 2024 hat das europäische Parlament für eine einheitliche Lieferketten-Richtlinie gestimmt. In folgendem Gastbeitrag wird erklärt, welche neuen Verpflichtungen das EU-Lieferkettengesetz (CSDDD) mit sich bringt und wie sich Unternehmen darauf vorbereiten können.
(Bild: hkama/Adobe Stock)
Das im April vom EU-Parlament verabschiedete EU-Lieferkettengesetz, das nur noch formal im EU-Rat bestätigt werden muss, steht damit kurz vor dem Abschluss. Es ist ein wichtiger Schritt, um die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards entlang der globalen Wertschöpfungskette zu fördern und für alle Mitgliedsstaaten in der Europäischen Union einen Mindeststandard festzulegen. Doch es stellt Unternehmen auch vor neue Herausforderungen. Das sollten sie jetzt beachten.
Was ist das Ziel der neuen Lieferketten-Richtlinie?
Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verpflichtet Unternehmen, Risiken bezüglich der Menschenrechte und der Umwelt in ihrer gesamten Aktivitätskette zu identifizieren. Sie müssen präventive und korrektive Maßnahmen einzuleiten sowie ein Beschwerdeverfahren einrichten und einen Klimaschutzplan aufzustellen. Diese Sorgfaltspflichten betreffen sowohl vorgelagerte Geschäftspartner wie Zulieferer (Upstream) als auch bestimmte nachgelagerte Tätigkeiten wie Vertrieb oder Recycling (Downstream). Unternehmen müssen angemessene Prozesse in Unternehmensführung und Management zur Überprüfung etablieren.
Welche Unternehmen sind vom EU-Lieferkettengesetz betroffen?
Im Vergleich zur ursprünglichen Fassung wurde der Anwendungsbereich, den das EU-Lieferkettengesetz abdeckt, zuletzt deutlich eingeschränkt. Betroffen sein werden EU-Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten, deren Nettojahresumsatz weltweit 450 Millionen Euro übersteigt. Nicht-EU-Unternehmen, die in der EU einen Nettoumsatz von mehr als 450 Mio. Euro erzielen, schließt die Richtlinie ebenfalls ein. Muttergesellschaften von Konzernen, die die oben genannten Schwellenwerte erreichen, sollen ebenfalls von der Richtlinie erfasst werden. Sonderregelungen gelten für Franchise –und Holdingstrukturen. Insgesamt werden rund 5.500 Unternehmen in Europa betroffen sein.
Wie wird die Richtlinie implementiert?
Das EU-Lieferkettengesetz wird voraussichtlich Sommer 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und 20 Tage nach dieser Veröffentlichung in Kraft treten. Danach haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, dieses in nationales Recht umzusetzen, was in Deutschland voraussichtlich durch eine Anpassung des bestehenden Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) erfolgen wird. Es findet eine stufenweise Anwendung statt.
Wie unterscheidet sich das EU-Lieferkettengesetz vom LkSG?
In Bezug auf Umsatz- und Beschäftigtenzahlen bringt die EU-Richtlinie in Deutschland zwar zunächst keine Ausweitungen mit sich: Das LkSG gilt bereits seit Januar 2024 für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten. Die CSDDD unterscheidet sich in mehreren wesentlichen Aspekten vom deutschen LkSG. Während das LkSG grundsätzlich unmittelbare Zulieferer und spezifische Risiken wie Zwangsarbeit und Umweltschutz abdeckt, sind nach der CSDDD auch Maßnahmen gegenüber indirekten Geschäftspartnern zu ergreifen.
Eine wesentliche inhaltliche Verschärfung ist jedoch die zivilrechtliche Schadensersatzhaftung. Während mit dem LkSG keine neuen zivilrechtlichen Haftungsgrundlagen für Sorgfaltspflichtverletzungen eingeführt wurden, sieht der Entwurf des EU-Lieferkettengesetzes explizit eine zivilrechtliche Haftung vor, wobei die Mitgliedsstaaten umfangreiche Regelungsmöglichkeiten haben.
Welche Folgen hat die Nichteinhaltung?
Verstöße gegen das EU-Lieferkettengesetz können zu empfindlichen Sanktionen führen, die durch die Mitgliedsstaaten festzulegen sind. Es ist demnach möglich, Strafen von bis zu fünf Prozent des weltweiten Nettoumsatzes national festzuschreiben. Die Behörden sollen dabei berücksichtigen, wenn sich ein Unternehmen kooperativ zeigt und bemüht ist, negative Auswirkungen zu minimieren.
Wie sollten sich Unternehmen auf das EU-Lieferkettengesetz vorbereiten?
Die CSDDD erfordert für die vollständige risikobasierte Überprüfung der gesamten Lieferkette die Erfassung, Verarbeitung und Aufbereitung großer Datenmengen. Es wird für betroffene Unternehmen essenziell, automatisierte Systeme zur Auswertung zu implementieren. Nur so können sie Risiken schnell identifizieren und entsprechend reagieren. Um die Integrität und Verfügbarkeit der erforderlichen Daten zu gewährleisten, ist ein robustes Datenmanagement unerlässlich. Außerdem müssen betroffene Unternehmen ein transparentes und effizientes Beschwerdeverfahren etablieren, das es Stakeholdern ermöglicht, Bedenken oder Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten effektiv zu melden.
Zu guter Letzt sollten Unternehmen ein System etablieren, um ihre CO2-Emissionen präzise zu berechnen: Das EU-Lieferkettengesetz verpflichtet sie, einen Übergangsplan aufzustellen, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell mit der Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5-Grad-C-Ziel des Pariser Klimaabkommens im Einklang steht.
Stand: 16.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die WIN-Verlag GmbH & Co. KG, Chiemgaustraße 148, 81549 München einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://kontakt.vogel.de/de/win abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.
Diese Anforderungen machen es für Unternehmen unerlässlich, ihre Reporting-Prozesse zu digitalisieren und zu automatisieren. Dafür empfiehlt sich eine Softwarelösung, die in der Lage ist, auch große Datenmengen zu sammeln, zu verarbeiten und für ein professionelles Reporting aufzubereiten. Diese sollte nicht nur in der Lage sein, komplexe Tier-N-Analysen für die Überwachung indirekter Lieferketten durchzuführen, sondern auch flexible Anpassungen in der Risikoanalyse bieten, um verschiedenste Risikoszenarien zu handhaben. Zudem muss das System anpassungsfähig genug sein, um unterschiedlichen regulatorischen und rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Stefan Wawrzinek ist Co-Founder und COO von osapiens. Das Softwareunternehmen mit Hauptsitz in Mannheim entwickelt Lösungen, um Transparenz und Wachstum entlang der Wertschöpfungskette zu schaffen, gesetzliche ESG-Anforderungen zu erfüllen und manuelle Prozesse zu automatisieren.