Neuen gesetzliche Vorgaben  EU-Produktsicherheitsverordnung: Neue Vorgaben für den Online-Handel

Verantwortliche:r Redakteur:in: Konstantin Pfliegl 2 min Lesedauer

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Im Dezember tritt die EU-Produktsicherheitsverordnung in Kraft, die Sicherheitsanforderungen für Produkte festlegt. Hersteller, Importeure und Händler werden künftig stärker in die Pflicht genommen.

(Bild:  Monster Ztudio / Monster Ztudio)
(Bild: Monster Ztudio / Monster Ztudio)

In gerade einmal drei Monaten, am 13. Dezember 2024, tritt die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (General Product Safety Regulation, GPSR) in Kraft, die verbindliche Sicherheitsanforderungen für Produkte festlegt. Hersteller, Importeure und Händler werden damit künftig noch stärker in die Pflicht genommen, wenn es um die Sicherheit von Produkten geht.

Dabei ist auch der Verkauf über Online-Marktplätze in den Fokus der Gesetzgeber gerückt. Es liegt nun in der Verantwortung des einzelnen Anbieters, dass auch Produkte, die über Online-Plattformen verkauft werden, den Sicherheitsanforderungen entsprechen. Ziel der Regelung ist es, die Verbraucher vor gefährlichen Produkten zu schützen und mit Hinblick auf die Newcomer aus Asien wie Temu oder Shein gleichzeitig einen fairen Wettbewerb im Binnenmarkt zu fördern. Das bedeutet ab dem 13. Dezember aber auch: Alle Produkte müssen korrekt gekennzeichnet sein. Dazu gehören Angaben zum Hersteller und eine eindeutige Identifizierung des Produkts.

Neue Pflichten

„Die Produktsicherheitsverordnung ist zunächst mit Aufwand verbunden. Wir sind uns aber sicher, dass diejenigen, die sie sauber umsetzen, einen Wettbewerbsvorteil generieren können. Denn Transparenz gewinnt auch in unserer Branche immer mehr an Bedeutung und die Endverbraucher interessieren sich zunehmend dafür, wo die Produkte herkommen“, erklärt Kevin Armenat, Projektleiter bei der E-Commerce-Agenur medienpark.

Nicht mehr in diesem Jahr, aber am 28. Juni 2025 wird ein weiteres Gesetz in Kraft treten: das Barrierefreiheitsstärkungs-Gesetz. Es soll den Zugang zu digitalen Angeboten verbessern und somit Barrieren für Menschen mit Behinderungen abbauen. Die Liste der Punkte, die es dabei zu beachten gilt, ist lang, zum Beispiel die Gestaltung und Entwicklung barrierefreier Webseiten, einschließlich benutzerfreundlicher Oberflächen, die Bildschirmkompatibilität sowie Anpassung von Farbkontrasten und Textgrößen.

medienpark feiert als Aussteller Premiere auf der Messe M.O.W., die vom 22. bis 26. September stattfindet. Mit der Produktsicherheitsverordnung und dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz kommen zwei Themen auf den Online-Handel zu, mit denen sich die E-Commerce-Verantwortlichen schon sehr bald auseinandersetzen müssen. Das medienpark-Team gibt auf der M.O.W. Empfehlungen, wie sich die beiden neuen gesetzlichen Vorgaben zeitnah umgesetzt lassen.

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