Verpackungslösungen PPWR: Unternehmen sollten jetzt auf verordnungskonforme Verpackungen umstellen

Quelle: Pressemitteilung 2 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Am 11. Februar 2025 ist die EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) in Kraft getreten. Unternehmen sollten nun auf verordnungskonforme Verpackungen umstellen.

(Bild:  Gibster / Adobe Stock)
(Bild: Gibster / Adobe Stock)

Mitte Februar trat die neue EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) in Kraft– und stellt sowohl den B2B- als auch den B2C-Onlinehandel vor Herausforderungen. Die PPWR hat zum Ziel, den Verpackungsverbrauch und -abfall zu senken und schreibt beispielsweise vor, dass Gewicht und Volumen von Verpackungen auf das für die Funktionalität notwendige Minimum zu reduzieren sind.

PPWR-konforme Folie: Stabil und reißfest bei einem Rezyklatanteil von 35 Prozent aus PCR.(Bild:  Brangs + Heinrich)
PPWR-konforme Folie: Stabil und reißfest bei einem Rezyklatanteil von 35 Prozent aus PCR.
(Bild: Brangs + Heinrich)

So gelten etwa ab Mitte des nächsten Jahres neue Regelungen bei Verpackungen in Bezug auf Materialreduzierung, Mehrwegfähigkeit, Recyclingfähigkeit und Rezyklatanteil. Unternehmen sollten daher zeitnah ihre Versandverpackungen umstellen. Betroffen sind alle Akteure der Wertschöpfungskette: Erzeuger und Hersteller, aber auch Importeure, Händler, Inverkehrbringer, Abfüller und Verbraucher von Verpackungen.

Materialreduzierung gemäß PPWR

Gewicht und Volumen von Verpackungen sollen künftig auf das nötige Mindestmaß reduziert werden. Auch wenn diese Vorschrift erst ab 2030 gilt: Der Verpackungsexperte Brangs + Heinrich empfiehlt, die Umstellung auf eine materialoptimierte Verpackung bereits jetzt anzustoßen, denn sie ziehe auch Veränderungen in vorhandenen Packprozessen nach sich und sei nicht über Nacht bewerkstelligt.

Zum Beispiel der Reihe ProfiThen EcoPlus bietet Brangs + Heinrich stärkenoptimierte Verpackungsfolien, die der geforderten Materialreduzierung nachkommen. EcoPlus weist sehr hohe Festigkeitswerte auf, weshalb diese Folien bei einer Stärke von nur 30 µm die volle Stabilität gewährleisten. Materialeinsparungen von bis zu 25 Prozent sollen müglich sein. Darüber hinaus sind die Folien zu 100 Prozent recycelbar.

Wiederverwendung beziehungsweise Mehrwegverpackungen

Bereits ab 12. August 2026 müssen wiederverwendbare Verpackungen in einem Mehrwegsystem geführt werden und bestimmte Kriterien erfüllen, darunter zum Beispiel die Kennzeichnung als wiederverwendbar, die Fähigkeit zur Rekonditionierung und die Recycelbarkeit nach Ende der Lebensdauer.

Hierfür bietet  Brangs + Heinrich mit Hey circle Mehrwegverpackungen für den Online-Versand und die Intralogistik in verschiedenen Größen an, die alle Kriterien der PPWR für wiederverwendbare Verpackungen erfüllen. Dank sehr stabiler Ausführung lassen sich die Mehrwegverpackungen bis zu 50 mal nutzen.

Recyclingfähigkeit

Ab 2030 müssen Verpackungen einen Mindestanteil von 70 Prozent recycelbarer Materialien enthalten, und ab 2038 von 80 Prozent. Der Großteil der Verpackungen von Brangs + Heinrich ist bereits heute zu 100 Prozent recycelbar. Mit dem Kreislaufsystem „Closed Loop Recycling“ werden beispielsweise Folienabfälle aus Stretch- und Verpackungsfolien zurückgenommen und der Wiederverwertung zugeführt.

Mindestrezyklatanteile in Kunststoffverpackungen gemäß PPWR

Bereits 2030 müssen sowohl Stretch-Folien als auch Folienverpackungen einen Rezyklatanteil von mindestens 35 Prozent aufweisen, und zwar aus Verbraucherabfällen. Ab 2040 erhöht sich der geforderte Anteil auf 65 Prozent.

Im Bereich Recycling-Folien hat Brangs + Heinrich stabile Folien auf dem Markt, die den Mindestanteil von 35 Prozent PCR enthalten. Dies kann durch entsprechende Zertifikate eines unabhängigen Instituts nachgewiesen werden.

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung