Finaler Beschluss des EU-Rats EU-Verpackungsverordnung sorgt für Planungssicherheit

Verantwortliche:r Redakteur:in: Konstantin Pfliegl 1 min Lesedauer

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Der EU-Rat gab grünes Licht für die EU-Verpackungsverordnung. Der Verband der Wellpappen-Industrie begrüßt, dass es für die Verpackungsindustrie nun Planungssicherheit in Sachen Nachhaltigkeit gibt.

(Bild:  tokyo studio / Adobe Stock)
(Bild: tokyo studio / Adobe Stock)

Der Rat der Europäischen Union beschloss im Dezember final die Einführung der EU-Verpackungsverordnung. Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) hat zum Ziel, den Verpackungsverbrauch und -abfall zu senken und schreibt beispielsweise vor, dass Gewicht und Volumen von Verpackungen auf das für die Funktionalität notwendige Minimum zu reduzieren sind. Der Verband der Wellpappen-Industrie (VDW) begrüßt den Beschluss, da damit in wichtigen Kernfragen nun Klarheit herrsche.

„Wir bewerten es als Meilenstein auf dem Weg zur Kreislaufwirtschaft, dass mit der europäischen Verpackungsverordnung jetzt ein neuer verbindlicher Rahmen geschaffen wurde“, erklärt Dr. Steffen P. Würth, der Vorsitzender des VDW.

EU-Verpackungsverordnung: Unklare Umsetzung

Dr. Würth sieht in der kommenden Verordnung vor allem auch für die Wellpappen-Industrie Vorteile: In Deutschland würden über 95 Prozent der gebrauchten Wellpappe wieder ins Recycling zurückgegeben. Auf diesen erfolgreichen Stoffkreislauf könnten nun zahlreiche verpackende Branchen auch in Zukunft bauen, die ihre Prozesse noch umweltfreundlicher gestalten wollen.

Ihm zufolge sei auch davon auszugehen, dass zusätzliche positive Impulse für die Verpackungsgestaltung und -optimierung von der beschlossenen maximalen Leerraumquote ausgehen werden. „Mit klug entwickelten und flexibel einsetzbaren Lösungen aus Wellpappe lässt es sich schon lange effektiv vermeiden, unnötig viel Luft von A nach B zu schicken. Hier gibt es zahlreiche Stellschrauben, um den kostbaren Raum in den Lieferketten besser zu nutzen.“

Noch offen seien jedoch noch Detailfragen der Umsetzung. Dies betreffe beispielsweise den Einsatz von Bündel- oder Umreifungsbändern, die zur sicheren Befestigung von Wellpappe beim Transport zu ihren Abnehmern dienen. Hier appelliere die Wellpappenindustrie an die Europäische Kommission, bei der Ausarbeitung der delegierten Rechtsakte die Praktikabilität im Auge zu behalten. Es wäre sehr bedauerlich, wenn sich hier bei der Überführung in die Praxis neue Hindernisse auftäten, mahnt Dr. Würth.

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