Für mehr Wettbewerbsfähigkeit und Umweltschutz EU-Zollfreigrenze soll 2026 fallen – Aufatmen im europäischen E-Commerce

Verantwortliche:r Redakteur:in: Konstantin Pfliegl 1 min Lesedauer

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Die EU-Finanzminister haben beschlossen: Die EU-Zollfreigrenze für Pakete unter 150 Euro wird abgeschafft. Bereits kommendes Jahr soll eine entsprechende Regelung greifen.

(Bild:  © Muhammad/stock.adobe.com)
(Bild: © Muhammad/stock.adobe.com)

E-Commerce-Händler aus Nicht-EU-Staaten machen dem hiesigen Onlinehandel das Leben schwer. Vor allem chinesische Herausforderer wie Temu, Aliexpress und Shein wachsen schnell. Sie fluten mit Billigware den europäischen Markt. Und die lässt sich – dank einer EU-Zollfreigrenze von 150 Euro – zollfrei einführen. Nun haben die EU-Finanzminister die Aufhebung der 150-Euro-Freigrenze für Pakete aus Drittstaaten beschlossen.

Nach Angaben des EU-Kommission stammten vergangenes Jahr über 90 Prozent aller E-Commerce-Sendungen mit einem Wert von weniger als 150 Euro aus China. Aufgrund der derzeitigen Regelung werden Schätzungen zufolge bis zu 65 Prozent der eingeführten Kleinpakete unterbewertet, um Einfuhrzölle zu vermeiden. Abgesehen von den Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit von EU-Unternehmen werfe der Schwellenwert laut der EU auch Umweltbedenken auf, da er Nicht-EU-Unternehmen einen Anreiz bietet, Sendungen in einzelne Pakete aufzuteilen.

„Die Abschaffung der Zollfreigrenze ist ein wichtiger erster Schritt für fairere Wettbewerbsbedingungen. Die europäischen Zollbehörden sind jedoch bereits heute mit der Kontrolle der Pakete aus Drittstaaten überfordert“, kommentiert Alien Mulyk, Geschäftsführerin Public Affairs Europa & International beim Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland (BEVH). Durch die Aufhebung der Zollfreigrenze würde ihre Arbeit noch weiter zunehmen. Damit die Maßnahme wirken können, seien ihrer Ansicht nach daher eine schnellstmögliche Digitalisierung, eine bessere Ausstattung der Zoll- und Marktüberwachungsbehörden sowie ein einheitliches System im Binnenmarkt erforderlich.

EU-Zollfreigrenze soll schon 2026 fallen

Die neue Regelung tritt in Kraft, sobald der EU-Daten-Hub in Betrieb genommen wird – die geplante zentrale Plattform der EU für die Zusammenarbeit mit den Zollbehörden. Das soll im aber erst Jahr 2028 der Fall sein.

Aufgrund der Dringlichkeit der Lage hat sich der Europäische Rat außerdem verpflichtet, auf eine einfache, vorübergehende Lösung hinzuarbeiten, um so bald wie möglich im Jahr 2026 und bis zur Inbetriebnahme des Zoll-Daten-Hubs Zölle auch auf Waren unter 150 Euro zu erheben.

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