Widerruf, Nachhaltigkeit, KI & Co. Gesetzesänderungen 2026: Was E-Commerce-Händler unbedingt beachten sollten

Verantwortliche:r Redakteur:in: Konstantin Pfliegl 2 min Lesedauer

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Dieses Jahr greifen mehrere Gesetzesänderungen, die auch den E-Commerce betreffen – bei Nachhaltigkeitsaussagen, beim Widerruf im B2C-Fernabsatz, beim KI-Einsatz im Kundenkontakt und bei Verpackungen. Ein Überblick.

(Bild:  © MediaStockAI/stock.adobe.com)
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Neues Jahr – neue Gesetzesänderungen. Dieses Jahr greifen zahlreiche Änderungen, die auch den Onlinehandel betreffen. Die folgenden Gesetze sollte der E-Commerce 2026 auf dem Radar haben:

Widerrufsbutton: Pflicht im B2C-Fernabsatz

Ab dem 19. Juni 2026 müssen Shops bei B2C-Fernabsatzverträgen einen sogenannten Widerrufsbutton anbieten. Künftig sollen Verbraucher Onlineverträge so einfach widerrufen können, wie sie abgeschlossen wurden: per Klick. Der Regierungsentwurf zur Einführung eines elektronischen Widerrufsbuttons verpflichtet Unternehmen, auf ihren Websites oder in Apps eine klar erkennbare Schaltfläche dafür bereitzustellen. Ziel ist es, das Widerrufsrecht zu vereinfachen, Hemmschwellen abzubauen und Missverständnisse zu vermeiden. 

Der Widerruf rückt damit in die digitale Customer Journey – und verschwindet nicht länger im Servicebereich. „Bislang war Widerruf in vielen Shops zwar geregelt, aber in der Wahrnehmung oft etwas, das nach dem Kauf irgendwo im Servicebereich liegt“, sagt Carsten Föhlisch, Leiter der Rechtsabteilung von Trusted Shops. Der Widerrufsbutton mache daraus ein festes Element der digitalen Customer Journey. Widerrufe werden für Kunden einfacher auszulösen – auch ohne Login oder langes Suchen. Das könne zu mehr Widerrufs-Impulsen führen, gerade in Situationen, in denen Konsumenten schnell reagieren wollen.

KI-Transparenz: Neue Informationspflichten für Chatbots und ähnliche Systeme

Ab dem 2. August 2026 greifen wesentliche Teile des EU AI Act (KI-VO). Die Regeln betreffen unter anderem KI-Systeme, die direkt mit Menschen interagieren – etwa Chatbots im Kundenservice oder digitale Assistenten im Shop. Solche Systeme müssen Nutzer darauf hinweisen, dass sie mit einer künstlichen Intelligenz interagieren, sofern das nicht ohnehin offensichtlich ist. Außerdem müssen Unternehmen beim professionellen Einsatz von KI dafür sorgen, dass im Betrieb genug Know-how vorhanden ist, um KI verantwortungsvoll zu nutzen, Risiken zu erkennen und Vorgaben einzuhalten. Wie sie diese KI-Kompetenz aufbauen, legt die Verordnung nicht im Detail fest – Organisationen müssen selbst einschätzen, welche Maßnahmen im eigenen Kontext angemessen sind.

„Viele Händler nutzen KI längst im Kundenkontakt – ab August kommen zusätzliche Transparenzpflichten. Gleichzeitig bleibt unklar, was genau als ausreichende ‚KI-Kompetenz‘ gilt und wie Unternehmen das im Zweifel nachweisen sollen“, erklärt Föhlisch

EU-Verpackungsverordnung: Neue Vorgaben für Kennzeichnung und Verantwortlichkeiten

Ab dem 12. August 2026 greifen zentrale Vorgaben der EU-Verpackungsverordnung schrittweise. Die Verordnung bringt neue Kennzeichnungspflichten, unter anderem zur Materialzusammensetzung, und zusätzliche Anforderungen, die das Recycling erleichtern sollen. Außerdem ändern sich Regeln zu Registrierung und Verantwortlichkeiten, was gerade beim grenzüberschreitenden Vertrieb relevant wird. Onlineshops sollten deshalb früh prüfen, ob Verpackungen, Kennzeichnung und Zuständigkeiten entlang der Lieferkette passen.

EmpCo-Richtlinie: EU gegen Greenwashing und irreführende Nachhaltigkeitsaussagen

Die EmpCo-Richtlinie ist eine EU-Vorgabe, die Verbraucher besser vor irreführenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen schützt. Deutschland muss sie bis zum 27. März 2026 in nationales Recht umsetzen – ab dem 27. September 2026 sollen die Regeln gelten.

Vage Begriffe wie „umweltfreundlich“, „klimaneutral“ oder „nachhaltig“ sollen dann nur noch erlaubt sein, wenn Händler sie klar belegen und überprüfen können. Außerdem sollen selbst erstellte Nachhaltigkeitslabels ohne unabhängige Zertifizierung weitgehend wegfallen. Hinzu kommen mehr Transparenzpflichten, etwa zu Reparierbarkeit sowie zu gesetzlichen Gewährleistungsrechten und Garantiebedingungen. Für Shop-Betreiber heißt das: Nachhaltigkeitsclaims und Siegel im Shop gehören auf den Prüfstand – inklusive belastbarer Nachweise.

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