Clean Clothes Campaign

Lieferkettengesetz: Otto hat Ärger mit Arbeitern aus Myanmar

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Stellungnahme von Otto

Das e-commerce Magazin hat die Otto Group um eine Stellungnahme gebeten. Das Unternehmen gibt an, dass die Äußerungen der Clean Clothes Campaign sehr ernst nehme und diesen sorgfältig nachgegangen sei. Ausführliche Prüfungen der vorliegenden Informationen hätten erneut bestätigt, dass die Geschäftsbeziehung mit der Fabrik Royal Knitting im Jahr 2017 geendet hat. „Zum Zeitpunkt der Schließung der Fabrik im Jahr 2020 hat die Otto Group also bereits seit drei Jahren keine Ware mehr dort produzieren lassen. Daher können wir zu den Vorgängen im Jahr 2020, auf die sich die CCC bezieht, keine Stellung nehmen.“

Die Otto Group sei ihren Zahlungsverpflichtungen vollumfänglich nachgekommen. Während der Zusammenarbeit habe man sich zudem stets für faire und sichere Arbeitsbedingungen der Arbeiter eingesetzt. 

Strafbewehrte Unterlassungserklärung 

Otto habe jeden Beleg, den die Clean Clothes Campaign mit ihr geteilt hat, sofort und gründlich geprüft. Bei den vorgelegten Kopien von Etiketten und Datenblättern soll es sich um unkontrollierbare Dokumente handeln, die überall auftauchen und insbesondere auch aus Resten älterer Aufträge stammen können. Aus den Unterlagen von Otto gehe hervor, dass die Waren, auf die sich die Belege beziehen, in einer anderen Fabrik hergestellt wurden.

Zusätzlich würden die Berichte eines Qualitätsmanagers vorliegen, der die finale Inspektion der besagten Waren vor Ort durchgeführt hat, und der bestätige, dass deren Herstellung nicht bei der Fabrik Royal Knitting erfolgte. Des Weiteren würden Otto Abholscheine des Logistikunternehmen vorliegen, die belegen, dass die Waren an der ursprünglich beauftragten Fabrik abgeholt wurden – nicht bei der Fabrik Royal Knitting. Otto habe keine Hinweise darauf, dass die Waren anderswo als in der von ihrem Geschäftspartner beauftragten Fabrik hergestellt wurden.

Die Otto Group betont, dass man nicht die rechtlichen Verpflichtungen ehemaliger Geschäftspartner übernehmen könne. Abgesehen davon, dass die Vorwürfe der Clean Clothes Campaign unzutreffend seien, fehle auch die rechtliche Grundlage, auf die sich die Clean Clothes Campaign bezieht. 

„Die Anwendung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) für diesen Fall könnte aufgrund des Zeitraums grundsätzlich angezweifelt werden, da das Gesetz erst zum 1. Januar 2023 in Kraft trat", zitiert die Otto Group den Rechtsanwalt und LkSG-Experten Herr Patrick Späth 

„Wir weisen die Vorwürfe der Clean Clothes Campaign, die bereits seit einigen Jahren gegen uns erhoben werden, daher als falsch und unberechtigt zurück“, so die Otto Group. „Aus diesem Grund sind wir im Sommer 2024 gegen die unwahren Behauptungen rechtlich vorgegangen. Die Clean Clothes Campaign hat daraufhin eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben.“

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