Eigene Showrooms, Produkte in 3D, virtuelle Angebote und ein interaktiver Kundendialog: Im Metaverse bieten sich für Händler neue Möglichkeiten, enorme Potenziale und ganz neue Touchpoints. Warum sich eine Präsenz in der Parallelwelt lohnt – nicht nur für große Marken.
(Quelle: DIgilife, Bobby – stock.adobe.com)
Shopping in der Metaverse-Economy? Was noch immer nach Zukunftsmusik klingt, ist mittlerweile ganz schön real. Denn die Parallelwelt lässt die Grenzen zwischen der virtuellen und der physischen Welt zunehmend verschwimmen. Das Metaverse entsteht aus der Verknüpfung von drei unabhängigen Entwicklungen: dem deutlich zunehmenden Angebot von Virtual Reality- (VR-) und Augmented Reality- (AR-)Endgeräten, der Blockchain-Technologie und Non-fungible Token (NFTs) sowie dem Web3 mit seinen neuen sozialen Interaktionsformaten.
All diese Kompontenten bieten dem E-Commerce die Chance, virtuelle und physische Produkte und Dienstleistungen im Metaverse erlebbar zu machen und zu vertreiben.
Metaverse-Economy: Definitionen der wichtigsten Begriffe
VR-Endgeräte:
Virtuelle Realität bezeichnet ein computergemachtes digitales Abbild der Realität. Wer mithilfe eines VR-Endgerätes in diese rein digital erstellte, dreidimensionale Welt eintaucht, nimmt von seiner realen Umwelt nichts mehr wahr. Solche VR-Endgeräte sind VR-Brillen oder Headsets.
Blockchain/NFTs:
Die Blockchain-Technologie ist eine Datenbanktechnologie, die wirtschaftliche Transaktionen anonymisiert, dezentralisiert und sicher erfasst. Aufgrund ihrer Manipulationssicherheit werden Non-Fungible Token (NFTs) auf Blockchains gespeichert. Das englische Wort Token bedeutet ins Deutsche übersetzt so viel wie Marke, Münze oder Zeichen. Ein (fungible) Token ist ein digitaler Vermögenswert, der den Handel von z. B. Aktien, Immobilien oder Rohstoffen ermöglicht. Anders dagegen Non-fungible Token (NFTs): Diese virtuellen Wertmarken sind nicht austauschbare Unikate. Die digitalen Echtheitszertifikate können unter anderem im Metaverse erworben und in digitalen Wallets gespeichert werden.
Über VR-Endgeräte wie das VR-Headset Oculus Quest 2 von Meta haben Marken und Händler:innen völlig neue Präsentationsmöglichkeiten für ihre Produkte. Auch Kundentermine, Chats und andere Social-Connecting-Technologien innerhalb des Metaverse bilden neue Touchpoints für Marketing und Vertrieb:
Stores oder Showrooms: Brands und Markenhersteller:innen können im Metaverse eigene virtuelle Kaufhäuser bauen, in denen sie ihre Kund:innen virtuell und individuell beraten, Produkte verkaufen oder ganz eigene Events kreieren.
Produktpräsentation: In den virtuellen Stores können Händler:innen und Marken ihre analogen Produkte in 3D präsentieren.
Produkt-Range: Neben der virtuellen Präsentation physischer Produkte werden im Metaverse auch vollständig virtuelle Produkte gehandelt, z. B. Sneaker oder Uhren für den eigenen Avatar, die zusätzlich mit NFTs verknüpft werden können.
Konfiguration und Individualisierung: An interaktiven Touchpoints im Metaverse können zahlreiche Produkte nach Kund:innenwünschen individualisiert werden.
Damit hebt sich die Metaverse-Economy in zwei entscheidenden Punkten vom klassischen Online-Handel ab: Zum einen können Händler:innen ihre Kund:innen direkt und unmittelbar ansprechen, so wie es sonst nur in der analogen Welt möglich ist; zum anderen können sie ihre Produkte und Dienstleistungen detailliert und vollumfänglich erklären – wie im stationären Handel.
(Bild: DIgilife, Bobby – stock.adobe.com)
Wie die Blockchain Lieblings-Brands und Statussymbole digitalisiert
Etablierte Marken wie Balenciaga, Disney oder Ferrari schöpfen das bestehende Potenzial des Metaverse bereits mit virtuellen Produkten aus. Denn: Je mehr Zeit die User:innen im Metaverse verbringen, desto wichtiger werden virtuelle Statussymbole. Wer im realen Leben auf Marken setzt, wird auch virtuell nicht auf seine Lieblings-Brands verzichten wollen – ideale Voraussetzungen, um sowohl im digitalen als auch im virtuellen Universum Umsatz zu generieren. Kund:innen können zum Beispiel in virtuellen Stores virtuelle Mode anprobieren und damit ihre Avatare einkleiden. Wer ein physisches Lieblings-Produkt im Metaverse kauft, kann dieses mitunter auch zusammen mit einem NFT des Produktes erwerben. So bleibt es durch die Speicherung auf der Blockchain auf unbegrenzte Zeit geschützt und im eigenen Besitz.
Aber nicht nur die ganz Großen sind bereits im Metaverse aktiv: Auch kleinere Marken und Händler unternehmen erste Schritte für eine Präsenz in der Parallelwelt. So bietet etwa Juwelo, ein Anbieter für echten Edelsteinschmuck, der über den eigenen TV-Sender und online vertrieben wird, seit 2022 in einzelnen Kollektionen physische Schmuckstücke zusammen mit einem NFT des zertifizierten Edelsteins an, das sich Kund:innen in ihre Wallets laden können.
Stand: 16.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die WIN-Verlag GmbH & Co. KG, Chiemgaustraße 148, 81549 München einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://kontakt.vogel.de/de/win abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.
Ungeahnte Potenziale
Egal ob Schmuck, Luxusmarke oder Fashion: Für Händler:innen bietet das Metaverse ungeahnte Potenziale. Bloomberg schätzt das Marktvolumen der Metaverse-Economy allein für das Jahr 2024 auf rund 800 Milliarden US-Dollar. Eine Shopify-Erhebung zeigt, dass Interaktionen mit Produkten, die in ein 3D- oder AR-Umfeld eingebettet sind, fast doppelt so gut konvertieren wie Produkte, die auf klassischen digitalen Wegen präsentiert werden. Es lohnt sich also, mutig zu sein – und den Schritt in neue Welten zu wagen.