Mit einem überzogenen Gesetzentwurf riskiert die neue Bundesregierung Kaufabbrüche, Misstrauen und Umsatzverluste im E-Commerce. Ein Angriff die beliebte und sichere Bezahlmethode Rechnungskauf „Made in Germany“.
Der Rechnungskauf ist seit Jahrzehnten die beliebteste und sicherste Bezahlmethode im deutschen Onlinehandel.
Mit dem neuen Gesetz wird diese Bezahlmethode durch Warnhinweise, Einkommensprüfungen und Bürokratie künstlich erschwert.
Die Folgen: Misstrauen bei Kunden, höhere Kaufabbrüche und ein massiver Wettbewerbsnachteil für deutsche Händler.
Auch auf den zweiten Blick mutet diese Entscheidung wie eine Geisterfahrt an: Die Bundesregierung hat beschlossen, die EU-Richtlinie Richtlinie 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge in deutsches Recht umzusetzen. Klingt nach einem formalen Vorgang – hat aber enorme Sprengkraft. Denn mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge“ gerät der Rechnungskauf komplett in die Mangel.
Dabei ist der Rechnungskauf seit Jahrzehnten die beliebteste und sicherste Bezahlmethode im deutschen Onlinehandel: 47 Prozent der Onlinekäufer zahlen regelmäßig auf Rechnung – mehr als bei jeder anderen Methode. Sie werden demnach künftig mit Warnhinweisen, Einkommensprüfungen und Misstrauen konfrontiert, selbst bei kleinsten Beträgen.
Rechnungskauf – ein bewährtes Erfolgsmodell
Der Rechnungskauf ist dabei alles andere als ein Problemfall, er ist ein bewährtes Erfolgsmodell. Er steht für Transparenz, Fairness und Vertrauen: erst Ware, dann Zahlung. Zinsfrei und für Millionen Menschen Tag für Tag die selbstverständliche Wahl im Netz.
Nach dem aktuellen Entwurf wäre der Kauf auf Rechnung – bislang zinsfrei und kundenfreundlich – zukünftig in vielen Fällen wie ein Verbraucherkredit zu behandeln. Das bedeutet: Bei allen Einkäufen, sogar bei kleinen Beträgen (beispielsweise Socken für unter 10 Euro), sollen Kunden künftig umfassende Prüfungen ihres Einkommens und Ausgabenverhaltens über sich ergehen lassen müssen. Zusätzlich sind Warnhinweise über Risiken des Rechnungskaufs vorgesehen, was dem bisherigen hohen Vertrauen in dieses Bezahlmodell erheblich schaden könnte.
In der Praxis setzen 64 Prozent der Nutzer ihn vor allem bei kleineren Einkäufen unter 100 Euro ein. Und 78 Prozent der Kunden fühlen sich unwohl, wenn sie für Alltagskäufe plötzlich ihr Einkommen offenlegen sollen. Händler sehen die Lage ähnlich kritisch: 85 Prozent rechnen mit steigenden Kaufabbrüchen, wenn Einkommensprüfungen Pflicht werden.
„Keine andere Bezahlart ist so verbraucherfreundlich“
Daniela Bleimaier ist Leiterin Public Affairs Deutschland & Regionales beim bevh.
(Bild: bevh)
Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel e. V. (bevh) schlägt bereits Alarm. Daniela Bleimaier, Leiterin Public Affairs Deutschland & Regionales beim bevh, findet klare Worte: „Verbraucherinnen und Verbraucher setzen beim Onlinekauf seit Jahrzehnten auf die sicherste Bezahlmethode: den Kauf auf Rechnung. Dieser ist zinsfrei und hat bisher unproblematisch einen Zahlungsaufschub gewährt. Das soll sich bald ändern. Zukünftig werden sie in vielen Fällen mit unnötiger Bürokratie, irreführenden Warnhinweisen und überzogenen Prüfungen konfrontiert. Das verunsichert, schafft Misstrauen gegenüber dem Onlinehandel und lenkt vom eigentlichen Ziel ab: dem Schutz vor Überschuldung.“
Deutlicher kann man es kaum sagen: Mit dem neuen Gesetz wird nicht mehr Schutz geschaffen, sondern Vertrauen zerstört. Der bevh warnt nicht von ungefähr eindringlich davor, den Rechnungskauf zur Datenkrake zu machen. Stattdessen fordert er eine verhältnismäßige und data-minimierende Umsetzung, in der Prüfungen nur je nach Kaufsumme erfolgen und mit möglichst wenigen Daten auskommen.
Die Folgen liegen auf der Hand: Händler müssen Kunden erklären, warum ein Pullover für 49 Euro plötzlich wie ein Kreditgeschäft behandelt wird. Kaufabbrüche werden steigen, Conversion Rates einbrechen, und das Vertrauen in den Onlinehandel bekommt tiefe Risse. Noch gravierender: Während die Bundesregierung den Rechnungskauf stranguliert, bauen internationale Player ihre attraktiven Bezahlmodelle aus. Wohin diese Abhängigkeit führen kann, wurde in der vergangenen Woche mit der technischen Panne bei PayPal deutlich. Deutschland schwächt so die eigene digitale Wettbewerbsfähigkeit und gibt Wettbewerbsvorteile kampflos aus der Hand.
Fakten zum Rechnungskauf
47 Prozent der Onlinekäufer nutzen laut einer aktuellen Umfrage des bevh den Rechnungskauf regelmäßig – er ist damit die beliebteste Bezahlmethode in Deutschland.
78 Prozent der Konsumenten fühlen sich unwohl, wenn bei kleinen Beträgen ihre Einkommens- und Ausgabensituation überprüft wird.
85 Prozent der Händler befürchten laut der Umfrage steigende Kaufabbrüche, sollten Einkommensprüfungen verpflichtend werden.
Der Rechnungskauf gilt seit mehr als 30 Jahren als Standard im Versandhandel – ohne systematische Probleme mit Überschuldung.
Rechnungskauf: Ein Appell an die Politik
Dieser Gesetzesentwurf ist reine Symbolpolitik, die komplett an der Realität vorbeigeht. Er trifft nicht die Überschuldungsfallen, sondern die fairste Bezahlmethode, die es gibt. Damit gefährdet die Bundesregierung nicht nur den Rechnungskauf, sondern die Zukunftsfähigkeit des deutschen E-Commerce insgesamt. Es ist höchste Zeit, gegenzusteuern. Statt bewährte Verfahren mit Bürokratie zu belasten, braucht es eine gezielte Regulierung dort, wo tatsächlich Risiken bestehen – etwa bei Kreditfallen, aber nicht beim Rechnungskauf. Dieser Irrweg muss schnellstens gestoppt werden, bevor ein Erfolgsmodell Made in Germany zum Kollateralschaden politischer Symbolpolitik wird.
Stand: 16.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die WIN-Verlag GmbH & Co. KG, Chiemgaustraße 148, 81549 München einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://kontakt.vogel.de/de/win abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.