Recht Daten unter Druck? Das bedeutet der EU Data Act für den Onlinehandel

Ein Gastbeitrag von Melanie Ludolph 2 min Lesedauer

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Ob Bestellverhalten oder After-Sales-Kommunikation – im Onlinehandel entstehen täglich Datenströme. Doch wem gehören diese Daten und wer darf sie nutzen? Mit dem EU Data Act gibt es einen gesetzlichen Rahmen.

(Bild:  ©Designpics/stock.adobe.com)
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Mit dem EU Data Act, der im Januar 2024 in Kraft getreten ist und ab September 2025 gilt, definiert die EU neue Spielregeln für den Zugang zu und die Nutzung von Daten. Ziel ist es, die Abhängigkeit von großen Plattform-Ökosystemen zu reduzieren und stattdessen mehr Fairness, Innovation und Wettbewerb zu ermöglichen.

Wer im E-Commerce mit smarten Produkten, Plattformen oder eigenen Apps unterwegs ist, wird künftig nicht nur gefragt, was gesammelt wird – sondern wer mitreden darf.

Melanie Ludolph, Rechtsanwältin bei Fieldfisher

Auch wenn der Data Act häufig im Kontext von Industrie 4.0 und IoT diskutiert wird, betrifft er längst nicht nur die produzierende Wirtschaft. Gerade im E-Commerce, wo Produkte und Services zunehmend datenbasiert funktionieren, rücken zentrale Fragen in den Vordergrund. Die wohl unbequemste lautet: Müssen Shop-Betreiber ihre Kundendaten bald mit Dritten teilen?

Verkauft, vernetzt – verpflichtet?

Auch im Onlinehandel entstehen längst nicht mehr nur Transaktionsdaten – viele Produkte generieren selbst Nutzungsdaten: etwa smarte Küchengeräte, Fitness-Tracker oder vernetzte Gadgets. Genau hier setzt der EU Data Act an: Diese Daten sollen künftig nicht mehr exklusiv beim Anbieter bleiben, sondern auch mit Dritten geteilt werden – etwa mit Reparaturdiensten, Plattformen oder Behörden. 

Das betrifft nicht nur Tech-Konzerne. Auch Händler mit Apps oder personalisierten Angeboten fallen darunter. Zusätzlich rücken neue Pflichten in den Fokus: Wer erhebt welche Daten? Wer darf darauf zugreifen – und zu welchen Bedingungen? Transparenz, Interoperabilität und Datenportabilität werden damit nicht länger nette Schlagworte, sondern ganz konkrete Anforderungen.

EU Data Act will teilen – DSGVO will schützen

Spannend – und noch nicht abschließend geklärt – bleibt das Zusammenspiel mit der DSGVO. Zwar richtet sich der Data Act primär auf nicht-personenbezogene Daten, doch in der Praxis ist eine saubere Trennung oft kaum möglich – etwa bei vernetzten Produkten im E-Commerce. 

Der EU Data Act erlaubt keinen neuen Umgang mit personenbezogenen Daten – er setzt voraus, dass deren Nutzung nach DSGVO ohnehin schon zulässig ist. Genau das macht die Schnittstelle zwischen beiden Regelwerken so anspruchsvoll: Was passiert, wenn personenbezogene Nutzungsdaten an Dritte weitergegeben werden sollen oder müssen? Wer trägt die Verantwortung – Anbieter, Plattform oder Drittpartei? Und wie lässt sich ein solcher Datenzugang DSGVO-konform gestalten, ohne in die nächste Abmahnfalle zu geraten?

Mehr Chancen oder mehr Pflichten?

Der EU Data Act ist nicht der nächste freundliche Hinweis aus Brüssel – sondern eine Einladung, lieb gewonnene Datenmonopole zu überdenken. Wer im E-Commerce mit smarten Produkten, Plattformen oder eigenen Apps unterwegs ist, wird künftig nicht nur gefragt, was gesammelt wird – sondern wer mitreden darf. Daten zu teilen kann sinnvoll, strategisch und sogar profitabel sein – wenn Technik, Verträge und Datenschutz sauber verzahnt sind. 

Am Ende geht es nicht nur um Datenhoheit oder Offenheit – sondern um die Fähigkeit, beides gleichzeitig zu managen. Und zwar so, dass Technik, Vertrauen und rechtliche Sauberkeit nicht auf der Strecke bleiben.

Eu Data ActMelanie Ludolph
ist Rechtsanwältin bei der europäischen Wirtschaftskanzlei Fieldfisher. Seit fast zehn Jahren berät sie Unternehmen und internationale Konzerne aus verschiedenen Branchen zu allen Aspekten des Datenschutzrechts sowie angrenzenden Rechtsgebieten.

Bildquelle: Fieldfisher

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