Recht Zu jung fürs Internet? – Europas Alters-Check-App wird zum Datenschutz-Stresstest

Ein Gastbeitrag von Melanie Ludolph 2 min Lesedauer

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Wer darf was im Internet? Diese Frage beschäftigt die EU, Datenschutzbehörden, Plattformbetreiber und Familien. Der geplante Launch einer EU-Alters-Check-App bringt neuen Schwung in eine seit Jahren schwelende Debatte.

(Bild:  ©Seventyfour/stock.adobe.com)
(Bild: ©Seventyfour/stock.adobe.com)

Zwischen TikTok-Trends, algorithmischen Rabbit Holes und fragwürdigen Influencern wird der Ruf nach wirksamen Online-Schutzmechanismen für Minderjährige immer lauter. Doch wie lassen sich Minderjährige schützen, ohne die Grundrechte auf Datenschutz und Privatsphäre zu opfern? Wie viel Regulierung ist nötig – und wie viel übergriffig? Der geplante Launch einer EU-Altersverifikations-App diesen Sommer bringt neuen Schwung in eine seit Jahren schwelende Debatte.

Für Plattformbetreiber, Werbetreibende und Anbieter digitaler Dienste gilt: Die Zeit der regulatorischen Grauzonen im Jugendmedienschutz neigt sich dem Ende zu.

Melanie Ludolph, Rechtsanwältin bei Fieldfisher Deutschland

Darum muss die EU jetzt handeln

Die EU-Kommission steht beim digitalen Kinderschutz unter Druck. Mit Blick auf teils dramatische Berichte über Mobbing, Suchtmechanismen oder nicht altersgerechte Inhalte auf Social-Media-Plattformen oder Pornoseiten mehren sich Forderungen nach klareren Regeln. Der Digital Services Act (DSA) verpflichtet Plattformen bereits zur Risikobewertung ihrer Angebote für Minderjährige. Noch diesen Sommer will die EU mit einer eigenen Altersverifikations-App einen Schritt weitergehen. Die App soll Nutzern ermöglichen, ihr Alter zu bestätigen, ohne personenbezogene Daten direkt an die jeweilige Plattform weiterzugeben. Ihr Versprechen: Altersnachweise ohne Weitergabe persönlicher Daten – ein Ansatz nach dem Prinzip „Privacy by design“. Doch ob das gelingt, bleibt offen.

Flickenteppich mit Lücken

Momentan ist der gesetzliche Rahmen in der EU heterogen. Zwar verpflichtet die DSGVO Diensteanbieter in Art. 8 bei Kindern unter 16 Jahren zur elterlichen Einwilligung, allerdings können Mitgliedstaaten das Alter auf bis zu 13 Jahre absenken. Altersverifikation ist dabei keine Pflicht, sondern eine kaum kontrollierbare Verpflichtung zur Altersprüfung „nach bestem Wissen“.

In der Praxis bleibt der Schutz lückenhaft: Viele Plattformen verlassen sich auf einfache Selbstauskünfte. Altersangaben lassen sich leicht manipulieren, Kontrollmechanismen greifen spät oder gar nicht. Auch im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) in Deutschland gibt es Regelungen, doch diese gelten nur eingeschränkt für global agierende Plattformen.

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