Recht Neue Bundesregierung: Datenpolitik, Datenschutz und IT-Sicherheit im Umbruch

Ein Gastbeitrag von Melanie Ludolph 2 min Lesedauer

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Die neue Bundesregierung will den Datenschutz straffen, die IT-Sicherheit stärken und den Zugang zu öffentlichen Daten erweitern. Ein Blick auf die wichtigsten Punkte zeigt, wo angesetzt werden soll.

(Bild:  © FotoDom/stock.adobe.com)
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Seit Anfang Mai ist die neue Bundesregierung im Amt. Ihr Koalitionsvertrag stellt den gesamten Umgang mit Daten auf den Prüfstand: Datenschutz soll schlanker werden, die IT-Sicherheit robuster und der Zugang zu öffentlichen Daten breiter. Weniger Bürokratie, klarere Zuständigkeiten und mehr Spielraum für digitale Innovation sind die Leitlinien.

Die Aufsicht für Wirtschaft und Bund soll künftig allein bei der Bundesbeauftragten für Datennutzung, Datenschutz und Informationsfreiheit liegen. Zugleich wird die Datenschutzkonferenz (DSK) gesetzlich verankert, um Länderinteressen einzubinden. KMUs sowie Vereine sollen von Dokumentations- und Benennungspflichten entlastet werden, risikoarme Verarbeitungen teils ganz herausfallen. Bei staatlichen Online-Diensten soll statt klickreicher Einwilligungen ein einfaches Opt-out reichen. Auf EU-Ebene wirbt Berlin dafür, nicht-kommerzielle oder gering riskante Datenflüsse teilweise aus dem DSGVO-Regime auszunehmen.

Datenpolitik und IT-Sicherheit

Parallel zu den geplanten Entlastungen im Datenschutz stellt die Koalition auch die Weichen für eine offenere Datenpolitik und eine deutlich robustere IT-Sicherheitsarchitektur. Eine „Kultur der Datennutzung“ soll entstehen. Schon 2025 ist ein Forschungsdatengesetz angekündigt, später ein umfassendes Datengesetzbuch. Grundidee: „Public money, public data“ – öffentlich finanzierte Informationen werden standardmäßig frei verfügbar. Datentreuhänder sollen Qualität und Vertrauen sichern, während Privacy-Enhancing Technologies Grundrechte schützen. Geplant ist auch der Once-Only-Grundsatz: Bürger und Unternehmen liefern Basisdaten dem Staat nur ein einziges Mal; ein Doppelerhebungsverbot und interne Austauschpflichten sollen Mehrfachabfragen beenden.

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