Verunsicherte Händler US-De-minimis-Regel: Unklarheiten beim Versand von Waren in die USA

Verantwortliche:r Redakteur:in: Konstantin Pfliegl 2 min Lesedauer

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Berichte über Einschränkungen beim Versand in die USA und Änderungen an der US-De-minimis-Regel sorgen im Onlinehandel für Unsicherheit. Der Händlerbund fordert praxistaugliche Übergangsregelungen und transparente Informationen.

(Bild:  © MP Studio/stock.adobe.com)
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Aktuell machen viele Berichte über Einschränkungen beim Versand von Geschäftssendungen in die USA sowie mögliche beziehungsweise bereits vollzogene Änderungen an der US-De-minimis-Regel (Section 321) die Runde. Das sorgt bei Onlinehändlern, die auch in die Vereinigten Staaten versenden, für zahlreiche Unklarheiten.

Für zahlreiche kleine und mittlere Unternehmen sei laut dem Händlerbund der Versand von Kleinsendungen in die USA ein wichtiger Umsatztreiber. Zusätzliche Abgaben, neue Formalitäten und längere Laufzeiten würden die internationale Wettbewerbsfähigkeit spürbar belasten. Man bräuchte daher schnell Klarheit über Verfahren, Fristen und Ausnahmen – mit praxistauglichen Übergangsregeln.

Rechtliche und operative Klarheit müssten vor allem die US-Behörden schaffen: Die Customs and Border Protection (CBP) legt Verfahren, Zollerhebung und Fristen verbindlich fest. Der United States Postal Service (USPS) und der Weltpostverein (UPU) präzisieren die Abläufe im internationalen Postnetz. Für deutsche Absender sind die Service-Updates der Deutschen Post/DHL sowie der Expressdienste maßgeblich, weil sie Annahmebedingungen und die praktische Abwicklung steuern.

Die US-De-minimis-REGEL

Bislang durften – dank der De-Minimis-Regelung des US-Zollgesetzes – kommerzielle Sendungen im Wert von bis zu 800 US-Dollar zollfrei in die USA eingeführt werden. Seit Ende August gilt diese Regel nicht mehr, da sie mit einer sogenannten Executive Order des US-Präsidenten aufgehoben wurde.

Für grenzüberschreitende E-Commerce-Sendungen gelten nun zusätzliche zollrechtliche Anforderungen. Postbetreiber und Paketdienste passen ihre Verfahren laut dem Händlerbund an. Für Postsendungen sind in einer Übergangsphase spezielle Modelle zur Erhebung von Zöllen beziehungsweise Abgaben vorgesehen. Nicht-postale Sendungen (zum Beispiel Express/Kurier) werden regulär im Zollsystem abgefertigt. 

„Wir appellieren an die US-Regierung und den Kongress, die Änderungen verhältnismäßig auszugestalten, ausreichend lange Übergangsfristen zu gewährleisten und klare, digitale Verfahren vorzusehen – insbesondere für Kleinsendungen von KMU. Die transatlantische Wirtschaftsbeziehung ist ein Erfolgsmodell und darf nicht an bürokratischen Hürden scheitern“, so Tim Arlt, CEO des Händlerbunds.

Er sehe aber auch die Bundesregierung in der Pflicht. „Deutschland ist Exportland! Berlin sollte sich bilateral und auf EU-Ebene für praxistaugliche Lösungen einsetzen, schnelle Information in deutscher Sprache bereitstellen und KMU konkret unterstützen – etwa mit Leitfäden, zentralen Anlaufstellen, digitaler Zollunterstützung und, wo möglich, temporären Vereinfachungen. Ziel muss sein, dass kleine und mittlere Händler weiter verlässlich in die USA liefern können.“

Handlungsempfehlungen für Händler

Folgende Punkte sollten E-Commerce-Händler beim Versand von Waren in die USA laut dem Händlerbund beachten:

  • Versandbedingungen prüfen: Aktuelle Annahme- und Laufzeitinformationen der genutzten Dienstleister (Post, Paket, Express/Kurier) für USA-Sendungen checken.
  • Zolldatenqualität erhöhen: Vollständige Produktdaten hinterlegen (Beschreibung, HS-Code, Warenwert, Ursprung), um Verzögerungen zu vermeiden.
  • DDP & US-Fulfillment evaluieren: Je nach Sortiment und Marge kann die Vorab-Verzollung (Delivered Duty Paid, DDP) oder Zwischenlagerung in den USA sinnvoll sein.
  • Kundenkommunikation anpassen: Erwartete Lieferzeiten, mögliche Abgaben sowie Retourenprozesse transparent machen.
  • Risikostreuung: Alternativrouten und Dienstleister prüfen, Testsendungen durchführen und KPIs (Kosten, Laufzeiten, Zustellqualität) beobachten.

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