Online-Preisnachlässe bei Verkaufsaktionen EU-Kommission: 30 Prozent der Onlinehändler tricksen bei den Preisen

Verantwortliche:r Redakteur:in: Konstantin Pfliegl 3 min Lesedauer

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Die EU-Kommission nahm Preisnachlässe zum Black Friday und Cyber Monday unter die Lupe: Viele Shops zeigten unrechtmäßig Rabatte, nutzten irreführende Preisvergleiche und Countdown-Tricks.

(Bild:  © MujahiD/stock.adobe.com)
(Bild: © MujahiD/stock.adobe.com)

Black Friday, Cyber Monday & Co. – mehrmals im Jahr locken Onlineshops mit speziellen Events und zahlreichen Preisnachlässen. Auch wenn viele Käufer von der vielen Werbung für diverse Preisaktionen genervt sind, locken die Events nach wie vor viele Kunden an. So lag vergangenes Jahr am Black Friday das Bestellvolumen 106 Prozent über einem normalen Freitag. Doch kann man an solchen Aktionstagen wirklich gute Schnäppchen machen? Daran haben viele Verbraucher ihre Zweifel: Fast jeder zweite Konsument stellt die Echtheit vieler Rabatte infrage. Und auch die Europäische Kommission hatte ihre Zweifel und nahm die Online-Preisnachlässe bei Verkaufsaktionen genauer unter die Lupe.

In Zusammenarbeit mit Verbraucherschutzbehörden von 23 Mitgliedstaaten sowie Islands und Norwegens wurden die Preisreduktionen bei Verkaufsaktionen zum Black Friday und Cyber Monday untersucht.

Consumer Protection Cooperation Network (CPC-Netz)

Das Consumer Protection Cooperation Network ist ein Zusammenschluss einzelner Behörden der EU-Staaten, der für die Durchsetzung der EU-Verbraucherschutzvorschriften zuständig ist. Unter der Koordinierung der Europäischen Kommission arbeiten die Verbraucherschützer und Behörden bei der Bekämpfung von Verstößen gegen das Verbraucherrecht im Binnenmarkt zusammen.

Bei der aktuellen Untersuchung (Sweep) zu den Aktionspreisen waren folgende EU-Mitgliedstaaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Österreich, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern. Auch Island und Norwegen nahmen teil. 

Sweeps sind koordinierte Marktüberwachungsaktionen der Europäischen Kommission und nationaler Behörden, um die Einhaltung von Verbraucherschutzvorschriften im Onlinehandel zu prüfen.

Ein Drittel der Onlinehändler trickst bei den Preisen

Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 314 Onlinehändler und stellten fest, dass knapp ein Drittel (30 Prozent) von ihnen bei Verkaufsaktionen zu Unrecht auf Preisnachlässe verwiesen. Gemäß der Richtlinie über Preisangaben muss, wenn ein Unternehmen einen Preisnachlass ankündigt, der Referenzpreis der niedrigste Preis der letzten 30 Tage sein.

Die Behörden überprüften auch andere Verkaufstaktiken, welche die Kaufentscheidungen der Verbraucher beeinflussen können. Von den überprüften Händlern

  • versuchten 36 Prozent, den Warenkörben der Verbraucher zusätzliche Artikel hinzuzufügen. Dabei taten dies 40 Prozent der Händler, ohne eindeutig um Zustimmung zu fragen.
  • zeigten 34 Prozent Preisvergleiche an. Bei 60 Prozent war nicht klar, worauf sich ihr Preisvergleich bezog.
  • verwendeten 18 Prozent aggressive Verkaufstechniken. Zum Beispiel behaupteten sie, dass ein Produkt bald nicht mehr verfügbar sei, oder sie verwendeten Countdown-Zähler. Das CPC-Netz stellte fest, dass mehr als die Hälfte dieser Fälle irreführend waren. Eine aggressive Verkaufstechnik kann als irreführend angesehen werden, wenn etwa die angebliche Warenknappheit nicht der Wahrheit entspricht.
  • verwendeten 10 Prozent sogenanntes Drip Pricing, bei dem zusätzliche Gebühren wie Versand- oder Servicegebühren zu einem späten Zeitpunkt im Einkaufsvorgang hinzugefügt werden.

Das Hinzufügen von Artikeln ohne Zustimmung des Verbrauchers, die irreführende Darstellung von Preisen, die falsche Behauptung, dass ein Produkt bald ausgeht, oder das Verbergen zusätzlicher Gebühren bis zum Ende des Einkaufsvorgangs sind nach dem EU-Verbraucherrecht rechtswidrige Praktiken. Nach dem Sweep können die nationalen Verbraucherschutzbehörden Maßnahmen gegen die betreffenden Unternehmen ergreifen.

Black Friday und Cyber Monday bieten sowohl Unternehmen als auch den Verbraucherinnen und Verbrauchern große Möglichkeiten. Ein großartiges Schnäppchenangebot ist jedoch kein Grund, die Regeln zu missachten“, erklärt Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin  der EU für technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie. Die Verbraucher würden eine faire Behandlung erwarten, unabhängig davon, ob sie online oder offline einkaufen. „Unser Sweep sollte als Erinnerung dienen, dass Unternehmen, die ihre Kundinnen und Kunden fair behandeln, immer profitieren.“

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