Wer als Onlinehändler seinen Webshop nicht barrierefrei gestaltet, schließt allein in Deutschland 12,8 Millionen potenzielle Kund*innen aus. Die europäische Gesetzgebung hat jetzt bei der (digitalen) Barrierefreiheit den Druck auf Unternehmen erhöht. Wichtig war sie aber schon vorher.
(Quelle: Sigmund/Unsplash)
Kurz eine neue Handyhülle bestellen, die ersehnte Urlaubsreise buchen, schnell mal googeln, ob man das Gurkenwasser nicht doch noch verwerten kann, bevor man es wegkippt. Oder nach dem Umzug online einen Termin beim Einwohnermeldeamt vereinbaren. Gerade durch den massiven Ausbau digitaler Angebote seit Beginn der Covid-19-Pandemie werden viele Dinge nun online erledigt.
Doch für einen Teil der Bevölkerung sind solche Angebote aufgrund einer Beeinträchtigung – beispielsweise des Hör- oder Sehvermögens – nicht oder nur eingeschränkt nutzbar. Dabei gilt: Für jeden zehnten ist Barrierefreiheit unerlässlich, für rund jeden dritten notwendig und für ausnahmslos alle ist sie nützlich. Eine britische Studie hat zudem ergeben, dass ein Großteil der Shoppingwilligen mit Beeinträchtigungen Seiten verlassen, wenn diese nicht gut nutzbar sind (71 Prozent) und ihr Geld stattdessen ausschließlich bei ihnen bereits bekannten, barrierefreien Shops ausgeben (85 Prozent).
Digitale Barrierefreiheit wird zur Pflicht für alle
Trotz dieser Zahlen ist ein Großteil der Onlineshops und Websites noch immer nicht barrierefrei gestaltet. Eine Analyse der 15 größten Shops in Deutschland durch T-Systems MMS zeigte bereits im Februar 2017, dass gerade einmal ein Shop gut zugänglich war. Zehn Shops waren hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit so mangelhaft, dass sie von Nutzer*innen mit Beeinträchtigung schlichtweg nicht genutzt werden konnten.
(Eine Customer Journey ohne Hindernisse: Das bieten bisher noch die wenigsten Onlineshops. (Bild: Yomex Owo/Unsplash))
Spätestens ab dem Jahr 2025 soll damit Schluss sein. Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr unterliegen dann den Vorgaben und Sanktionen des European Accessibility Act (EAA). Ausgenommen davon sind lediglich Kleinstunternehmen. Erst vor wenigen Wochen hat der Bundestag das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) beschlossen, das die EU-Richtlinie in deutsches Recht umsetzt.
Auf der Baustelle der digitalen Barrierefreiheit bewegt sich auf gesetzlicher Ebene also einiges. Doch wie gelingt es Onlineshops, diese Vorgaben in konkrete Maßnahmen umzusetzen, ihre Webseite anzupassen und so keine potenzielle Zielgruppe mehr auszuschließen? Um zu verstehen, wie Barrierefreiheit im Onlinehandel aussehen kann, hilft es, sich zunächst bewusst zu machen, um welche Beeinträchtigungen es sich handelt und wen sie betreffen.
Website barrierefrei gestalten: Verschiedene Beeinträchtigungen und Anforderungen
Etwa jede*r zehnte Bürger*in in Deutschland lebt mit einer Behinderung. Aus unterschiedlichen körperlichen, seelischen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen entstehen verschiedene Anforderungen an eine Software. Dazu gehören sowohl technische, die sich auf die Umsetzung im Quellcode beziehen, als auch Anforderungen an die Nutzerinteraktion und das visuelle Design: „Produkte und Dienstleistungen sind barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind“, so steht es im BFSG.
Sehbeeinträchtigte Benutzer*innen: In diese Gruppe fallen alle Personen, die eine verminderte Sehstärke, eine Gesichtsfeldeinschränkung, Farbfehlsichtigkeit (z.B. Rot-Grün-Schwäche) oder Blendempfindlichkeit haben. Für sie bedarf es zum Beispiel eines Kontrasts zwischen Lesetext und Hintergrund im Verhältnis von mindestens 4,5 : 1 zwischen Vorder- und Hintergrundfarbe. Zudem muss der Text sich mittels der Browser-Zoomfunktion ohne Einbußen bei Inhalt oder Funktionalität bis auf 200 Prozent vergrößern lassen.
Blinde Benutzer*innen: Statt mit Maus und Bildschirm arbeiten blinde Menschen mit einer Screenreader-Software, die ihnen die dargestellten Inhalte vorliest. Sie verwenden optional eine dynamische Braillezeile, die Texte in Punktschrift fühlbar macht. Die Steuerung des PCs erfolgt üblicherweise über die Tastatur. Für blinde Menschen müssen Webseiten im HTML-Markup gut strukturiert und durchgehend verständlich beschriftet sein. Das gelingt mithilfe von (Abschnitts-) Überschriften, Beschreibungen und Beschriftungen von Formularfeldern. Außerdem müssen sämtliche interaktive Inhalte per Tastatur ansteuer- und bedienbar sein.
Motorisch eingeschränkte Benutzer*innen: Wer eine manuelle körperliche Einschränkung hat, ist entweder gar nicht oder nur sehr eingeschränkt fähig eine Maus zu nutzen. Die Bedienung des PCs erfolgt häufig über die Tastatur oder über andere alternative Steuergeräte. Für diese Benutzer*innen muss der Tabulatorfokus zu jeder Zeit deutlich sichtbar sein, sodass sie stets wissen, wo sie sich auf der Website befinden und problemlos durch den Shop navigieren können.
Stand: 16.12.2025
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Hörgeschädigte Benutzer*innen: Diese Gruppe benötigt bei Audioausgaben und akustischen Signalen visuelle Alternativen. Gehörlose Menschen nutzen zur Kommunikation häufig die Gebärdensprache. Schriftliche Texte sollten in Leichter Sprache formuliert werden. Jegliche Audio-Inhalte müssen alternativ in Textform verfügbar sein. Auch der Kundenservice von Onlineshops muss für sie zugänglich sein – nicht nur telefonisch, sondern auch schriftlich etwa per E-Mail, Chat oder Kontaktformular.
Kognitiv beeinträchtigte Benutzer*innen: Menschen, die eine Störung bei der Informationsaufnahme oder -verarbeitung haben, benötigen eine einfach bedienbare und verständliche Anwendung. Anforderungen sind hier beispielsweise konsistent gestaltete Dialoge, Texte in einfacher Sprache und ein individuell anpassbares Schriftbild. Um das Lesen zu vereinfachen und Fehler bei Eingaben zu verringern kommen Werkzeuge zur Sprachaus- und -eingabe zum Einsatz.
Dieser kurze Überblick zeigt: Um die Website gemäß des Design-für-alle-Prinzips barrierefrei zu gestalten, gibt es oft noch Schärfungsbedarf im Anforderungsmanagement der Shop-Entwicklung.
Barrierefreie IT: Ungenutztes Potenzial im E-Commerce
Die Umsetzung der Barrierefreiheit birgt nicht nur Vorteile für Menschen mit Behinderung, sondern wirkt sich auch auf die Gebrauchstauglichkeit aus und kann dadurch vielfältigen Nutzen erzeugen. Insgesamt birgt eine barrierefreie IT ein großes wirtschaftliches Potenzial:
Mehr Kund*innen: In einem barrierefreien Onlineshop erhöht sich die Anzahl der Käufer*innen, diese verweilen länger beim Angebot und brechen seltener ihre Nutzung ab. Die Chance umfasst also erweiterte Märkte und Vertriebskanäle.
Besseres Nutzungserlebnis: Durch barrierefreie digitale Angebote kann die Zufriedenheit der Nutzer*innen gesteigert werden. Dadurch wird auch das Corporate Image nachhaltig verbessert. Barrierefreiheit stellt nicht nur den technischen Zugang zu digitalen Produkten für beeinträchtigte Menschen sicher. Sie verbessert die Effizienz der Nutzung in unterschiedlichen Kontexten für alle Nutzenden und steigert so die Akzeptanz des Onlineshops durch die User*innen.
Geringere Supportkosten: Die sogenannten Folgekosten verringern sich bei einem barrierefreien Onlineshop. So werden beispielsweise durch ergonomische Dialogabläufe, einfach formulierte Informationen oder aussagekräftige Fehlermeldungen Nutzungsfehler reduziert. Dadurch können Einkäufe effizient und sicher absolviert werden. Aufwände für den Support und Kosten für administrative Aufwände reduzieren sich.
Gesetzliche Konformität: Mit barrierefreien digitalen Angeboten werden gesetzliche und behördliche Anforderungen erfüllt. Dies beugt aus unternehmerischer Sicht möglichen Aufwänden zur Schadensregelung vor. Zudem entfällt ein Hebel zur Schädigung des Unternehmensimages und verkleinert so Geschäftsrisiken.
Website barrierefrei gestalten: Ohne Barrieren in eine inklusive Zukunft
Angesichts dieser Chancen sind Onlinehändler gut beraten, zunächst eine vollständige Analyse ihres bestehenden Shops auf Barrierefreiheit durchzuführen, ein umfassendes Anforderungsprofil zu erstellen und planvoll an die barrierefreie Umgestaltung heranzugehen. Bei gänzlich neuen Shops sollte digitale Zugänglichkeit bei der Entwicklung von Anfang an mitgedacht werden. Nachträgliche Umbauten sind zumeist aufwendiger und kostenintensiver.
Was letztlich alle Unternehmen brauchen, ist ein viel stärkeres Bewusstsein und eine Sensibilität für die Relevanz und Bedeutung von Barrierefreiheit. Barrierefreie IT alles andere als eine Nebensache: Wir sind eine alternde Bevölkerung, bereits heute ist hierzulande jede zweite Person über 45 und jede fünfte über 66 Jahre alt. Künftig wird es immer mehr Menschen mit Einschränkungen und Behinderungen geben. Ohne barrierefreie IT könnte ein großer Teil der Gesellschaft an einem wesentlichen Teil des modernen Lebens schlicht nicht (mehr) teilhaben. Digitale Barrierefreiheit ist also nicht nur wichtig, um als Onlinehändler oder Unternehmen mehr Zielgruppen zu erreichen. Es gilt auch, die Website barrierefrei zu gestalte, um unsere Gesellschaft jetzt und in Zukunft inklusiv zu gestalten.
Über die Autorin: Anne-Marie Nebe ist als Expertin am Kompetenzzentrum für digitale Barrierefreiheit und Software-Ergonomie der T-Systems MMS tätig. Als Gründungsmitglied der IAAP D-A-CH repräsentiert die T-Systems MMS die International Association of Accessibility Professionals (IAAP). Accessibility ist seit vielen Jahren ihr Themengebiet. Ihre Vision ist es, (digitale) Barrierefreiheit in Deutschland zum Mainstream zu machen.