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So gestaltet man DSGVO-konforme Loyalty-Programme für personalisierte Angebote

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Best Practices für Loyalty-Programme

Bereits bei der Konzeption sollten Unternehmen Einwilligungsdialoge integrieren, die Zweck, Umfang der Datenerhebung und geplantes Profiling verständlich erklären. Gleichzeitig muss die Datenerfassung strikt auf das absolut Notwendige beschränkt bleiben: Übermäßiges Profiling, etwa zur Ausspielung von Angeboten auf Grundlage psychografischer Merkmale, ist zu vermeiden.

Gemäß den Vorgaben der DSK ist bei umfangreichem Tracking, automatisierten Auswertungen oder Profiling-Vorhaben frühzeitig eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen. Privacy by Design und Privacy by Default werden durch Pseudonymisierung und Verschlüsselung umgesetzt, und mit allen externen Dienstleistern sollten Art.-28-Verträge geschlossen sowie regelmäßige Audits vereinbart werden. 

Ein in der App verankertes Privacy-Center schafft abschließend Transparenz, indem es Betroffenen auf einen Blick Art und Umfang des Profilings sowie Lösch- und Widerspruchsrechte und Speicherdauern erläutert.

Fazit & Ausblick

Das Spannungsfeld zwischen dem Drang nach immer tieferen Kundeneinblicken – um Angebote punktgenau zu personalisieren und Umsätze zu steigern – und den strikten Vorgaben der DSGVO ist allgegenwärtig. Datenschutz muss aber kein Hindernis sein, sondern kann zum Wettbewerbsvorteil werden. Wer Kundenbindung smart und rechtssicher kombiniert, punktet doppelt: mit attraktiven Angeboten und mit Vertrauen. KI-gestützte Personalisierung wird künftig noch präzisere Insights liefern – sofern sie von Anfang an DSGVO-konform konzipiert ist.

Loyalty-ProgrammeMelanie Ludolph
ist Rechtsanwältin bei der europäischen Wirtschaftskanzlei Fieldfisher. Seit fast zehn Jahren berät sie Unternehmen und internationale Konzerne aus verschiedenen Branchen zu allen Aspekten des Datenschutzrechts sowie angrenzenden Rechtsgebieten.

Bildquelle: Fiedlfisher

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