Für mehr Wettbewerb

EU-Zollfreigrenze: Die EU greift dem E-Commerce unter die Arme

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Die EU reagiert – und schafft die EU-Zollfreigrenze ab

Abgesehen von den Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit von EU-Unternehmen werfe der Schwellenwert laut der Europäischen Union auch Umweltbedenken auf, da er Nicht-EU-Unternehmen einen Anreiz bietet, Sendungen in einzelne Pakete aufzuteilen.

Mitte November haben die EU-Finanzminister dann endlich auf die Klagen des europäischen E-Commerce reagiert und beschlossen: Die EU-Zollfreigrenze für Pakete unter 150 Euro wird abgeschafft.

Die 150-Euro-Zollfreigrenze fällt laut dem Beschluss der Finanzminister mit der Inbetriebnahme des sogenannten EU-Daten-Hub – eine geplante zentrale Plattform der EU für die Zusammenarbeit mit den Zollbehörden. Das soll aber erst Jahr 2028 der Fall sein.

Drei-Euro-Regel als Übergangslösung

Ein Termin, den der eine oder andere Onlinehändler in Europa und Deutschland womöglich nicht mehr erleben dürfte, weil ihn die Konkurrenz aus Asien schon plattgemacht hat. Das fürchten wohl auch die EU-Kommission und die Mitgliedsstaaten und legten nach: Ab Juli dieses Jahres wird in der EU ein Zollsatz von 3 Euro pro Sendung auf E-Commerce-Pakete mit einem Wert von weniger als 150 Euro eingeführt.

„Mit dem rasanten Wachstum des elektronischen Handels verändert sich die Welt schnell – und wir brauchen die richtigen Instrumente, um Schritt zu halten“, erklärt Maroš Šefčovič, EU-Kommissar für Handel und wirtschaftliche Sicherheit. Deshalb sei die Entscheidung über Zölle für kleine Pakete so wichtig, um im heutigen Zeitalter des E-Commerce einen fairen Wettbewerb an den EU-Grenzen zu gewährleisten.

Noch ist allerdings unklar, wie Onlinehändler aus Nicht-EU-Ländern auf die neue Drei-Euro-Regel reagieren und wer letztendlich zusätzliche Gebühr bezahlen wird – Käufer oder Verkäufer. Aber eines steht bereits fest: Verbraucher in Deutschland befürworten die neue Regelung. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage des Nürnberg Institut für Marktentscheidungen (NIM) über die Nutzung und Akzeptanz chinesischer Onlineshops hervor. Und auch die E-Commerce-Händler in Europa dürften sich über die Drei-Euro-Regel freuen.

Die neue Zollregelung wird zunächst für Waren gelten, die über das EU-weit genutzte Import One-Stop Shop-System (IOSS) für Mehrwertsteuerzwecke angemeldet werden. Dies umfasst laut dem Europäischen Rat 93 Prozent der gesamten E-Commerce-Ströme in die EU.

Was ist Import-One-Stop-Shop (IOSS)

Import-One-Stop-Shop ist ein elektronische Verfahren, über das Unternehmen seit dem 01. Juli 2021 ihre Mehrwertsteuer-Verpflichtungen im E-Commerce für die Einfuhr in alle EU-Länder abdecken können. 

Es gilt für Verkäufe von Waren bis zu einem Sachwert von 150 Euro, die an Privatpersonen in der EU verkauft werden. Verkäufer können die Mehrwertsteuer zentral über ein Portal – zum Beispiel in Deutschland beim Bundeszentralamt für Steuern – abrechnen, was die Zollabwicklung beschleunigt und für Käufer versteckte Gebühren vermeidet.

Die E-Commerce-Branche sieht die neue Regelung als wichtigen ersten Schritt in Richtung eines Level Playing Fields, so Birgit Janik, Leiterin für Steuern, Finanzen & Controlling beim Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland (BEVH). Wichtig sei aber, dass das Geld für die Ertüchtigung des Zolls eingesetzt wird, damit dieser 2028 fit für umfassende Kontrollen ist, wenn die Zollfreigrenze endgültig fällt.

 „Bisher hat der Pauschalzoll nichts mit der Qualität der Produkte zu tun und belastet damit nicht nur die unfairen Händler. Ein Shirt aus einem Drittstaat für 149 Euro, das nachhaltig produziert wurde und alle europäischen Standards erfüllt, wird genauso teurer wie Billigmode, wenn es direkt an einen Endkunden verschickt wird“, erklärt Birgit Janik. Hinzu komme, dass die Regelung nur für Händler gilt, die im System zur einheitlichen Anmeldung und Abfuhr der Umsatzsteuer, kurz IOSS, registriert sind – also diejenigen, die damit schon ihre Bereitschaft zeigen, sich an unsere Regeln zu halten.

Ende der EU-Zollfreigrenze und Drei-Euro-Regel: Fazit

Die Zollfreigrenze ist Geschichte und auf dem Spielfeld geht es wieder fair zu. Für Händler in Deutschland ist die Abschaffung der EU-Zollfreigrenze mehr als nur eine juristische Fußnote. Es betrifft Geschäftsmodelle – und es verändert den Wettbewerb mit international versendenden Plattformen grundlegend.

Der künstliche Preisvorteil von Billigimporten bröckelt. Und der lokale E-Commerce hat die Chance, die Kunden zurückholen, die bisher nur wegen Centbeträgen abgewandert sind. Kurzum: Weniger Dumping, mehr Wettbewerb mit Qualität, Service und Geschwindigkeit.

EU-ZollfreigrenzeKonstantin Pfliegl
ist leitender Redakteur für das e-commerce magazin und DIGITAL BUSINESS. Er verfügt über mehr als zwei Jahrzehnte Erfahrung als Journalist für verschiedene Print- und Online-Medien.

Bildquelle: Foto Marquart, Tutzing

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