Für mehr Wettbewerb

EU-Zollfreigrenze: Die EU greift dem E-Commerce unter die Arme

< zurück

Seite: 3/3

Anbieter zum Thema

Zusammenfassung: Ein faireres Spielfeld – und klarere Spielregeln

Die Zoll-Reform beziehungsweise die Abschaffung der EU-Zollfreigrenze und die vorübergehende Einführung der Drei-Euro-Regel sind keine klassischen Kartellrechtsmaßnahmen, sondern eine Marktregulierung. Sie wirkt dennoch unmittelbar auf den Wettbewerb:

  • Level Playing Field: Der bisherigen Preislücke, die vor allem durch Zollprivilegien, Unterbewertungen und Kleinsendungs‑Tricks entstand, wird der Boden entzogen. Preisvergleiche rücken wieder näher an reale sogenannte Landed Costs heran, also die gesamten Kosten, die anfallen, um ein Produkt vom Hersteller bis zum endgültigen Bestimmungsort wie den Kunden zu bringen. 
  • Preis- und Margendruck lässt nach: Die pauschale Zollabgabe auf Kleinsendungen erhöht Endpreise von Direktimporten. Vor allem in Niedrigpreissegmenten (unter 20 bis 30 Euro) wirken fixe Abgaben überproportional. 
  • Liefergeschwindigkeit als Trumpf: EU‑Lager, Same‑/Next‑Day‑Optionen, planbare Retoure – all das bekommt mehr Gewicht, wenn Drittland-Sendungen mittelfristig länger hängen.
  • Logistik und Service: Hoher Servicegrad bei niedrigen Versandkosten wird wieder zu einem EU‑Vorteil – und ermöglichen wieder vermehrt Bündel, Mindestbestellwerte oder Membership‑Versandmodelle.
  • Sortiments- und Category‑Management: Niedrigpreis-Segmente lassen sich wieder zurückerobern. Accessoires, Kleinteile, Gadgets werden weniger preisdiktierend.

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung