„Fairtrade“ ist nicht nur ein Label oder eine Haltung, sondern gesetzliche Pflicht. Sie spiegelt sich bereits im aktuellen Lieferkettengesetz wider, das seit Januar in Deutschland gilt. Viele weitere Gesetzesvorhaben sind weltweit im Gesetzgebungsverfahren. Höchste Zeit für Anbieter, ihre Lieferketten aktiv zu managen und zu kontrollieren.
(Quelle: Paul, Uwe – stock.adobe.com)
Supply-Chain-Transparenz in der Praxis: In den nächsten zwei Jahren sollen weltweit diverse neue Gesetze zu Sorgfaltspflichten in der Lieferkette verabschiedet werden oder in Kraft treten, unter anderem in den USA und in der EU. Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gilt aktuell nur für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern, ab 2024 aber auch für Firmen mit mehr als 1.000 Angestellten. Doch selbst kleinere Betriebe können sich nicht zurücklehnen, denn oft sind sie Zulieferer für andere, größere Organisationen und damit Teil einer größeren Supply Chain und berichtspflichtig.
Supply-Chain-Transparenz: Worum geht es?
Ziel dieser Gesetze ist es, neue Standards zu etablieren, die Minimalanforderungen in Bezug auf Arbeitssicherheit, Arbeitsbedingungen, Menschenrechte, Gesundheit und Umwelt umfassen. Für Unternehmen bedeutet das, dass sie entlang ihrer Lieferketten Risiken ermitteln und entsprechende Maßnahmen einleiten müssen.
Die Motivation, sich in diesem Bereich zu engagieren, ist hoch: Es geht um gesetzkonformes Handeln, aber auch um die Themen Geschäftsbeziehungen und Reputation. Aktuell können sich Unternehmen als Vorreiter positionieren, die ihre Lieferkette lückenlos dokumentieren. Sie können dem Gesetzgeber und Shareholdern offenlegen, dass sie ethisch und moralisch einwandfrei handeln, die Umwelt schonen und faire Löhne zahlen.
In Zukunft wird es sich kein Unternehmen mehr leisten können, die Augen vor sozialen und ökologischen Verstößen entlang ihrer Lieferketten zu ignorieren. Wichtig sind daher schon jetzt eine lückenlose Transparenz und Risiko-Monitoring aller Lieferkettenpartner. So können Risiken identifiziert und akkurat gemessen sowie Verbesserungsmöglichkeiten herausgearbeitet und Maßnahmen ergriffen werden.
Außerdem drohen empfindliche Strafen, nicht nur nach dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Der neueste Entwurf der Europäischen Kommission für ein Verbot von Produkten, die mit Zwangsarbeit hergestellt wurden, wurde am im Herbst 2022 vorgestellt. Grundlage des Gesetzes ist ein System, in dem nationale Behörden mit Untersuchungen alle Produkte abdecken, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden. Der Entwurf sieht vor, dass Behörden in Zukunft dazu befähigt sein sollen, auf dem EU-Markt Produkte aus dem Verkehr zu ziehen, die mit Zwangsarbeit hergestellt wurden. Es sieht sogar stichprobenartige Vor-Ort-Prüfungen vor.
Die passende Methodik und Software einsetzen
Unternehmen fehlt aber häufig ein Ansatzpunkt, wie sie hunderte, wenn nicht tausende Dienstleister in ihrer Lieferkette erfassen und überwachen sollen. Typische ERP-Software verwaltet häufig vorrangig die Geschäftsbeziehungen der direkten Zulieferer, aber nicht der Tier-2-, Tier-3- oder Rohstoffproduzenten. Wichtig zu wissen ist, dass für deutsche Unternehmen sich nicht nur an das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz halten müssen, sondern sämtliche Sorgfaltspflichtengesetzen aller Länder unterliegen, in die sie Waren liefern wollen. Wer Produkte in die USA importieren möchte, muss sich beispielsweise an das amerikanische Uyghur Forced Labor Prevention Act (UFLPA) halten. Dieses stellt sicher, dass kein Element eines in die USA gelieferten Produkts – vom Rohstoff bis zum Endprodukt – aus chinesischer Zwangsarbeit stammt.
Supply Chain Mapping als Lösungsansatz
Ein erfolgreicher Ansatz setzt daher auf ein Supply Chain Mapping als Monitoring-Kaskade: Hier funktioniert die Erfassung aller Glieder der Lieferkette über eine integrierte Plattform, bei der die Dienstleister ihre Produkte, Zertifikate, Risikobewertungen und Nachweise einstellen und ? das ist der entscheidende Punkt ? ihrerseits alle ihre Dienstleister auffordern, dort ebenfalls alle Zulieferprodukte zu dokumentieren.
Die Software stellt sicher, dass Verantwortliche im Unternehmen stets wissen, wo das Supply Chain Mapping bereits abgeschlossen ist und wo noch Lücken bestehen. Eine Überprüfung des Volumens gewährleistet, dass die Produktion mit der Zahl der gemeldeten Beschäftigten übereinstimmt. Passen Produktionsmengen und die offizielle Mitarbeiterzahl nicht zusammen, kann das eventuell auf Kinder- oder Zwangsarbeit hindeuten.
Wichtig zu wissen: Die Dokumentation einer Lieferkette muss objektiv, unmissverständlich und nachprüfbar erfolgen. Das deutsche Gesetz schreibt dediziert vor, wie die Dokumentation zu erstellen ist. Sie muss maschinell auswertbar und gemäß der Ausführungsbestimmungen Compliance-gerecht aufbereitet sein. Dies ist für ein Unternehmen, das zum ersten Mal damit in Berührung kommt, eventuell eine unangenehme Überraschung, weil es weitere Ressourcen bindet. Die bisher eingesetzte ERP-Software ist dazu nicht in der Lage, weil sie nur Geschäftsbeziehungen zu den direkten Zulieferern verwaltet.
Supply-Chain-Transparenz: Zeit für den Einsatz spezieller Software
Statt das Rad neu zu erfinden, können Unternehmen auf bereits etablierte Software zur Supply-Chain-Transparenz setzen. Sie überwacht alle Lieferkettenvorgaben in Echtzeit, kann die Risiken bewerten und eingrenzen, stellt die Compliance sicher und erstellt automatisch gesetzeskonforme Reportings. So hält sich der Aufwand in Grenzen und man ist für die neuen Gesetze bestens gewappnet. Außerdem können alle Abteilungen eines Unternehmens (ESG, Beschaffung, Compliance, C-Level-Management) dieselben Daten nutzen, anstatt weiterhin in Silos zu arbeiten.
Stand: 16.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die WIN-Verlag GmbH & Co. KG, Chiemgaustraße 148, 81549 München einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://kontakt.vogel.de/de/win abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.
Aktuelle Lieferketten-Gesetze und -Vorhaben
National (Deutschland)
Deutsches Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz, in Kraft ab 1.1.2023
Europa
EU-Lieferkettengesetz, in Beratung
EU Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR), in Kraft seit 2021
Großbritannien: Modern Slavery Act, seit 2015 in Kraft
Frankreich: Loi de vigilance, seit 2017 in Kraft
USA
Gesetz zur Verhinderung uigurischer Zwangsarbeit (UFLPA), in Kraft seit 21.6.2022
California Transparency Supply Chain Act
CBP Section 307: Zwangsarbeitverhinderung
(Bild: Sourcemap)
Der Autor Jean-Baptiste Ceaux ist Director of Operations Europe bei Sourcemap.