EU-Verpackungsverordnung (PPWR) E-Commerce-Trend: Mehrwegverpackungen reduzieren Müll und Kosten

Ein Gastbeitrag von Jakub Frelik 4 min Lesedauer

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Am 11. Februar ist die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in Kraft getreten. Bereits ab August kommenden Jahres gelten erste wichtige Pflichten für Unternehmen. Diese Vorteile bieten Mehrwegverpackungen.

(Bild:  Brangs + Heinrich)
(Bild: Brangs + Heinrich)

Der Green Deal ist ein EU-Programm für mehr Klima- und Umweltschutz, das die Europäische Kommission 2019 vorgelegt hat. Ziel des Programms ist, die Netto-Treibhausgas-Emissionen innerhalb der EU bis 2050 auf Null zu reduzieren und Europa damit klimaneutral zu machen – als weltweiten Vorreiter. Dieses ambitionierte Ziel soll mit vielfältigen Maßnahmen in allen Politikfeldern erreicht werden.

Auf Verpackungen liegt dabei ein besonderer Fokus. Denn sowohl die Globalisierung und damit der steigende Warenverkehr als auch der Wandel vom Einzel- zum Onlinehandel machen Produkt- und Versandverpackungen immer zahlreicher – und damit die Müllberge größer. Rund 227 Kilogramm Verpackungsabfall fielen in Deutschland im Jahr 2022 pro Kopf an. Das ist ein Anstieg um 21 Prozent seit 2005. Auch wenn Deutschland deutlich über dem EU-Durchschnitt liegt, so verzeichnet man europaweit immerhin einen Anstieg von 18 Prozent, wobei hier nicht nur Abfälle privater Haushalte, sondern die Gesamtmenge pro Staat erfasst wurde.

EU-Verpackungsverordnung für weniger Verpackungsabfall

Die Reduktion von Verpackungsmüll ist demnach einer der großen Hebel des Green Deals. Mit dem „Aktionsplan für Kreislaufwirtschaft“ soll der Übergang zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft beschleunigt werden. Ende 2022 hat die EU-Kommission einen zentralen Baustein dafür entworfen: die EU-Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR). Diese ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und – ohne weitere nationale Umsetzungsmaßnahmen – ab 12. August 2026 rechtsverbindlich. Das betrifft alle Akteure der Wertschöpfungskette: Erzeuger und Hersteller, aber auch Importeure, Händler, Inverkehrbringer, Abfüller und Verbraucher von Verpackungen.

Bis 2040 soll Verpackungsabfall um 15 Prozent pro Mitgliedsstaat und Kopf im Vergleich zu 2018 reduziert werden, zum Beispiel durch Materialreduzierung, Recycling von Verpackungsmaterial und Herstellung neuer Verpackungen aus diesen Rezyklaten. Die Branche sieht jedoch die Verfügbarkeit von ausreichend Rezyklat-Material in der Zukunft ohne „Katalysatoren“ wie etwa Massebilanzen und Gutschrift-Methoden für das Recycling noch nicht gesichert. 

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