Verpackungs-Technologie Packsize übernimmt Panotec-Geschäft und stärkt Automations-Portfolio 

Von Konstantin Pfliegl 1 min Lesedauer

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Packsize baut seine Marktposition weiter aus: Mit der geplanten Übernahme des Verpackungsgeschäfts von Panotec stärkt das Unternehmen sein Portfolio und treibt Innovationen in der automatisierten Verpackung voran.

(Bild:  Packsize)
(Bild: Packsize)

Packsize, Anbieter Verpackungsautomatisierung, hat eine Vereinbarung zur Übernahme des Verpackungsgeschäfts von Panotec getroffen. Das italienische Unternehmen entwickelt und produziert bereits seit fast 40 Jahren automatisierte Lösungen für die Herstellung passgenauer Verpackungen. Die Übernahme soll das Produktportfolio von Packsize erweitern und die Präsenz in mehr als fünfzig Ländern in Nordamerika, Europa und weiteren internationalen Märkten stärken.

Die Übernahme passe gut zur Strategie von Packsize und erweitere dieMöglichkeiten, Unternehmen, die ihre Verpackungsprozesse optimieren und gleichzeitig Abfall und Kosten reduzieren möchten, mehr Flexibilität und Auswahl bei der Optimierung ihrer Verpackungsprozesse zu bieten, so Brian Reinhart, Chief Revenue Officer von Packsize. „Zudem bringen wir zwei Unternehmen zusammen, die eine gemeinsame Vision für die Zukunft der Verpackungsautomatisierung haben. Das schafft eine solide Grundlage für weiteres Wachstum und Innovation.“

Carlo Capoia, Vice President von Panotec, ergänzt: „Wir freuen uns darauf, die Stärken beider Unternehmen zu vereinen.“ Gemeinsam könne man seinen Kunden ein breiteres Angebot an Produkten und Dienstleistungen bieten.

Packsize auf Expansionskurs

Der Unternehmenskauf folgt auf die Akquisition von Sparck Technologies im April 2025. Damals wurden die Technologie und das Serviceangebot von Packsize mit den 3D-Verpackungs-Systemen von Sparck kombiniert, darunter Lösungen für die Box Last-Verpackung sowie die automatische Herstellung von Trays und Deckeln. 

Der Abschluss der Panotec-Übernahme steht unter dem Vorbehalt der üblichen regulatorischen Vorgaben, einschließlich der erforderlichen behördlichen Genehmigungen sowie der gesetzlich vorgeschriebenen Konsultationsverfahren mit den Arbeitnehmervertretungen. 

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