Digital Services Act Ärger für eBay: Bundesnetzagentur stellt DSA-Verstöße fest

Von Konstantin Pfliegl 3 min Lesedauer

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Der Digital Services Coordinator der Bundesnetzagentur hat bei eBay Verstöße gegen den Digital Services Act (DSA) festgestellt. Der Online-Marktplatz muss nun Stellung nehmen und die Mängel beheben.

(Bild:  © wolterke/stock.adobe.com)
(Bild: © wolterke/stock.adobe.com)

Anfang dieses Jahres leitete der Digital Services Coordinator (DSC) in der Bundesnetzagentur ein Verfahren gegen den Online-Marktplatz eBay ein. Es geht um Verstöße gegen den Digital Services Act (DSA). Nun liegen erste Ergebnisse der Ermittlungen vor:

  • Vorgaben zum Melde- und Abhilfeverfahren wurden nicht korrekt umgesetzt: Nach dem Digital Services Act sind Online-Plattformen verpflichtet, ein leicht zugängliches und benutzerfreundliches Verfahren zur Meldung vermeintlich rechtswidriger Inhalte bereitzustellen. Hier ist insbesondere das Meldeverfahren von eBay in der Desktop-Variante nicht leicht zugänglich und insgesamt nicht benutzerfreundlich ausgestaltet.
  • Vorschriften zur Begründung von Maßnahmen gegen Nutzer wurden nicht vollständig eingehalten: Anbieter müssen Nutzer über die Gründe für Maßnahmen informieren, zum Beispiel wenn Inhalte entfernt oder Konten gesperrt werden. Die Informationen müssen klar, verständlich und präzise sein. So können Nutzer die getroffenen Maßnahmen nachvollziehen und ihre Rechte wirksam wahrnehmen.
  • Die Regeln zur Nachverfolgbarkeit von Händlern wurden nicht ausreichend umgesetzt: Dabei sollen Verbraucher durch klare Angaben zum Verkäufer und verbindliche Kontaktmöglichkeiten besser vor Online-Betrug geschützt werden. Diese Pflichtangaben sind laut dem Digital Services Coordinator bei eBay nicht einfach und benutzerfreundlich einsehbar.

Die Bundesnetzagentur hat eBay nun aufgefordert, hierzu Stellung zu nehmen und die Verstöße abzustellen. Dies stellt noch keine endgültige Entscheidung dar.

eBay teilte dem e-commerce magazin mit, dass das Unternehmen seine Verpflichtungen aus dem Digital Services Act sehr ernst nehme und der Auffassung sei, die gesetzlichen Anforderungen sorgfältig umgesetzt zu haben. „Das laufende Verfahren der Bundesnetzagentur betrifft die Umsetzung einzelner Anforderungen des Digital Services Act. Dazu zählen unter anderem der Notice-and-Action-Mechanismus von eBay sowie die Darstellung bestimmter Informationen zu gewerblichen Verkäuferinnen und Verkäufern. Wir stehen zu diesen Fragen mit der Bundesnetzagentur in engem und konstruktivem Austausch und werden diesen Dialog im weiteren Verlauf des Verfahrens fortsetzen.“

Anlass der Untersuchung waren Erkenntnisse aus eingegangen Nutzerbeschwerden sowie aus eigenen Ermittlungen des Digital Services Coordinator. Weitere Erkenntnisse hatte auch die französische Verbraucherschutzbehörde DGCCRF gesammelt, die der französische DSC an den deutschen DSC weiterleitete.

Die Hauptniederlassung des Marktplatzes eBay innerhalb der Europäischen Union befindet sich in Deutschland, weshalb der deutsche DSC für die Durchsetzung der Vorschriften des Digital Services Act zuständig ist.

DIGITAL SERVICES ACT UND DER DIGITAL SERVICES COORDINATOR

Der Digital Services Act (DSA) ist eine EU-Verordnung, die seit 2024 Regeln für digitale Dienste in der Europäischen Union festlegt. Der DSA soll das Internet sicherer machen, indem er gegen illegale Inhalte (zum Beispiel Hassrede, gefälschte Produkte, Desinformation) vorgeht und die Grundrechte der Nutzer schützt. 

Er gilt für Online-Plattformen wie soziale Netzwerke, Marktplätze, Suchmaschinen und Hosting-Anbieter – je größer die Plattform, desto strenger die Pflichten. 

Die Pflichten der Plattformen:

  • Schnelles Entfernen illegaler Inhalte nach Meldung 

  • Mehr Transparenz bei Werbung und Empfehlung-Algorithmen 

  • Verbot bestimmter manipulativer Designs („Dark Patterns“) 

  • Besonderer Schutz für Minderjährige 

Sehr große Plattformen (mit über 45 Millionen EU-Nutzern) unterliegen zusätzlichen Auflagen wie Risikobewertungen und unabhängigen Prüfungen.

Digital Services Coordinator

Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, sogenannte Digital Services Coordinator (DSC) zu benennen, um die Einhaltung der DSA-Vorschriften in ihrem Land zu überwachen. In Deutschland ist der DSC in der Bundesnetzagentur angesiedelt. Er ist zentrale Beschwerdestelle für Online-Nutzer bei Verstößen gegen den DSA und koordiniert die Zusammenarbeit der zuständigen nationalen und europäischen Behörden.

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