EU Consumer Credit Directive

EU-Verbraucherkreditrichtlinie CCD2: Wenn die Bonitätsprüfung die Conversion abwürgt

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Drei Baustellen im Onlinehandel

Wo wird es konkret? Erstens im Check-out selbst. Vorausgewählte Zusatzleistungen per Pre-Check sind passé, neue Pflichtinformationen müssen rein – am besten so, dass die Conversion nicht gleich mit in den Keller geht. Jeder zusätzliche Klick kostet bekanntlich Käufer. 

Zweitens braucht es eine funktionierende Fallback-Logik. Lehnt die Bonitätsprüfung ab, darf der Kunde nicht im Nichts landen, sondern sollte automatisch zu Vorkasse, Karte oder PayPal weitergeleitet werden – sonst ist der Umsatz schlicht weg. 

Drittens die Werbemittel: Alle „0-Prozent“- und Raten-Banner in Shop, Newsletter, Social Media und Anzeigen gehören auf den Prüfstand. Ein Punkt, den viele noch unterschätzen, weil er Marketing, Recht und IT gleichermaßen betrifft.

Die eigentlich interessante Frage für Händler lautet: Lohnt es sich, diese höheren Gebühren zu schultern, um die Conversion zu halten? Oder lenkt man Kundinnen und Kunden gezielter zu günstigeren Zahlarten wie Sofortüberweisung oder Karte, etwa mit einem kleinen Rabatt? 

Christoph Krauss, Associate Partner bei der Unternehmensberatung Prof. Roll & Pastuch

IT und Datenflüsse

Wer hier im Herbst nicht in Zeitnot geraten will, sollte CCD2 nicht als reines IT-Thema abtun. Wichtig ist vor allem, vertraglich mit den Payment-Partnern zu klären, wer welche Daten liefert und wer im Streitfall haftet. Technisch braucht es Schnittstellen, die neue Datenfelder wie Bonitätsergebnis oder Ablehnungsgrund in Echtzeit verarbeiten – und eine automatisierte Fallback-Routine statt manueller Notlösungen, die im Tagesgeschäft ohnehin niemand pflegt.

Was das für die Preise bedeutet

Strengere Bonitätsprüfungen heißt: mehr Ablehnungen.

Wie hoch der Effekt auf das individuelle Geschäft sein wird, hängt von vielen Faktoren ab, wie etwa der aktuellen BNPL-Quote, durchschnittlichem Warenkorb sowie Ist-Zielgruppe. Klar ist aber: Die Umsetzung der Richtlinie nagt an der Conversionrate und arbeitet somit gegen die Ziele der Shops. 

Hinzu kommt: BNPL-Anbieter werden ihre höheren Prüf- und Compliance-Kosten kaum selbst tragen. Eine Anhebung der Transaktionsgebühr von etwa 2,5 auf 3,0 Prozent wird in der Branche bereits diskutiert. Bei 5 Millionen Euro jährlichem BNPL-Umsatz wären das rund 25.000 Euro Mehrkosten. 

Die eigentlich interessante Frage für Händler lautet also: Lohnt es sich, diese höheren Gebühren zu schultern, um die Conversion zu halten? Oder lenkt man Kundinnen und Kunden gezielter zu günstigeren Zahlarten wie Sofortüberweisung oder Karte, etwa mit einem kleinen Rabatt? Doch auch dann wird der Kauf einer cash-schwachen Zielgruppe verwehrt bleiben und der Umsatz leidet.

Für Unternehmen ist es deshalb jetzt entscheidend, rechtzeitig anzufangen, die Payment-Strategie neu zu durchdenken und unbedingt die zur Verfügung stehenden Daten zu nutzen – um nicht im November davon überrascht zu werden.

EU-Verbraucherkreditrichtlinie CCD2: Fazit

CCD2 ist kein juristisches Randthema, das man an die Rechtsabteilung delegieren kann. Die Richtlinie verändert, wie der Check-out aussieht, wie Zahlarten kalkuliert werden und wie Handel und Payment-Partner künftig zusammenarbeiten. Wer jetzt seine Zahlarten durchgeht, mit den eigenen Payment-Partnern über den Umsetzungsstand spricht und eine vernünftige Fallback-Strategie aufbaut, ist im November 2026 nicht nur compliant, sondern auch wirtschaftlich besser aufgestellt als der Wettbewerb.

EU-Verbraucherkreditrichtlinie – CCD2Christoph Krauss
ist Associate Partner bei der Unternehmensberatung Prof. Roll & Pastuch und verantwortlich für den Bereich Konsumgüter & Handel.

Bildquelle: Prof. Roll & Pastuch

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