Belege statt grüner Versprechen Greenwashing-Stopp: Dem Handel droht Produktvernichtung durch EmpCo

Von Konstantin Pfliegl 2 min Lesedauer

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Ab 27. September drohen Millionen Produkten mit unbelegten Öko-Claims die Vernichtung – denn Spenden sind steuerlich teurer als Müll. Die neue EmpCo-Richtlinie bringt den E-Commerce in Bedrängnis.

(Bild:  © dmutrojarmolinua/stock.adobe.com)
(Bild: © dmutrojarmolinua/stock.adobe.com)

Zahlreiche Produkte tragen auf ihren Verpackungen Begriffe wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“. Bislang waren solche Aussagen völlig rechtskonform, doch ab Herbst droht diesen Waren die Vernichtung: Ab 27. September verpflichtet die sogenannte EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 (Empowering Consumers) den Handel, solche Nachhaltigkeits-Claims und -Siegel auch zu belegen. Doch bei vielen Produkten handelt es sich bei den klimafreundlichen Slogans nur um geschickte Werbemaßnahmen. Die Folge: Viele Waren verlieren schlagartig ihre Verkehrsfähigkeit, auch wenn die Verpackungen ursprünglich völlig rechtskonform bedruckt wurden. Davor warnt nun der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland (BEVH).

„Transparenz für Verbraucher ist wichtig. Sie darf aber nicht über dem Ziel der Abfallvermeidung stehen“, betont Eva Behling, Leiterin Recht & Compliance beim BEVH. Sie fordert neben einer Abverkaufsfrist über den 27. September hinaus, wie sie etwa auch in Österreich gilt, eine weitreichendere Lösung für nicht mehr konforme Waren.

WAS IST DIE EU-EmpCo-Richtlinie?

Mit der EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 treten ab dem 27. September 2026 EU-weit neue, strengere Regeln für Umwelt‑ und Nachhaltigkeits-Aussagen in der Verbraucherkommunikation in Kraft.

Die Richtlinie verpflichtet den Handel, Nachhaltigkeits-Claims und -Siegel wie „nachhaltig“ auch zu belegen. Das Ziel: Verbraucher sollen vor irreführenden Nachhaltigkeitsversprechen geschützt werden.

Für Händler bedeutet das: pauschale „grüne“ Heilsversprechen haben ausgedient, Nachhaltigkeits-Labels brauchen eine belastbare Grundlage. Doch damit nicht genug: Die EmpCo-Richtlinie verlangt auch, dass der Handel den Käufer über Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Software‑Updates informiert.

Onlinehändler sollten daher zeitnah alle Umwelt‑, Sozial‑ und Langlebigkeits-Aussagen im Shop, in der App, in Newslettern, Social‑Posts, Marktplatz‑Listings et cetera überprüfen. Welche Siegel sind zertifiziert, verfügen über transparente Kriterien und unabhängige Kontrolle? Welche sind reine Eigen-Labels oder Marketing‑Badges ohne System? Alles, was Letzterem entspricht, sollte entfernt oder durch belastbare Alternativen ersetzt werden.

Beispiele für Produkttexte

Problematisch: „Klimaneutraler Versand.“ Besser: „Wir reduzieren Versand-Emissionen durch [Maßnahmen X, Y].“ oder „Zusätzlich finanzieren wir Klimaprojekte [ohne Neutralitätsversprechen].“

Problematisch: „Hält ewig.“ Besser: „Vom Hersteller garantierte Haltbarkeit: 5 Jahre (Bedingungen verlinkt). Ersatzteile verfügbar für mindestens 7 Jahre.“

Spende als Alternative zur Vernichtung

Eine weitere Möglichkeit wäre die Spende von Produkten, deren Verpackung nicht mehr der aktuellen Rechtslage entspricht. Das Problem hier: In Deutschland sind solche Sachspenden jedoch umsatzsteuerpflichtig, während die Vernichtung steuerfrei bleibt. „Müllvermeidung und soziales Engagement lohnen sich für viele Unternehmen daher schlichtweg nicht“, so Behling weiter.

Man benötige eine dauerhafte, rechtssichere und EU-konforme Lösung, damit solche Produkte ungehindert in den sozialen Sektor fließen und dort die immer knapperen Budgets entlasten können, ergänzt Dr. Juliane Kronen, Geschäftsführerin der Innatura gGmbH. Das Unternehmen betreibt eine Plattform, um solche Produkte bedarfsgerecht in den sozialen Sektor zu verteilen. Da ausschließlich juristische Personen beliefert werden, dürfen auch nicht mehr marktfähige, aber sichere Produkte angenommen werden.

Die konkrete Forderung des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel Deutschland: Die Bundesregierung solle kurzfristig per Erlass die Bemessungsgrundlage für Sachspenden im Zuge der EmpCo-Umstellung reduzieren. Zudem müsse am langfristigen Ziel einer grundlegenden Steuerreform unter dem Motto „Spenden statt entsorgen“ festgehalten werden.

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