Recht im KI-Zeitalter KI-Haftung: Wer ist verantwortlich, wenn künstliche Intelligenz lügt?

Ein Gastbeitrag von Linda Kolberg und Florian Helbig 5 min Lesedauer

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Ein Münchner Urteil zur KI-Haftung zieht klare Grenzen – und hat weitreichende Folgen für alle Unternehmen mit KI-Systemen. Wer künstliche Intelligenz sprechen lässt, haftet für das Gesagte.

(Bild:  © Akash/stock.adobe.com)
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DARUM GEHT'S

Unmittelbare Betreiberhaftung: Wer eine KI eigenständige Antworten formulieren und öffentlich ausgeben lässt, haftet selbst für unwahre Tatsachenbehauptungen. Laut Urteil des Landgerichts München I kann sich ein Betreiber nicht auf die Rolle des neutralen Informationsvermittlers zurückziehen.

Vom Vermittler zum Sprecher: Klassische Suchmaschinen gelten als reine Informationsvermittler. Eine KI-Übersicht hingegen wertet aus, formuliert um und zieht Schlüsse. Das ist keine Suche mehr, sondern redaktionelle Aufbereitung mit unmittelbaren Haftungsfolgen.

Eingeschränkte Meinungsfreiheit für Algorithmen: KI-generierte Aussagen genießen geringeren Schutz durch die Meinungsfreiheit als menschliche Äußerungen. Wer einen Algorithmus sprechen lässt, kann sich nicht im gleichen Maße auf dieses Grundrecht berufen.

Jemand behauptet öffentlich, Ihr Unternehmen sei in Betrugsmaschen verwickelt. Die Quelle? Eine künstliche Intelligenz. Kein Mensch traf diese Aussage, kein Redakteur prüfte sie, kein Jurist gab sie frei. Die KI generierte sie – automatisch, in Millisekunden, für potenziell Millionen von Nutzern sichtbar. Sie und Ihr Unternehmen erfahren davon nichts.

Genau in dieser Situation befanden sich zwei Münchner Verlage. Eine KI-Suchfunktion hatte ihre Namen fälschlicherweise mit fragwürdigen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht. Die KI hatte dabei Informationen über andere, tatsächlich dubiose Unternehmen mit den Verlagen vermischt und Verbindungen konstruiert, die sich in keiner der angezeigten Quellen fanden. Eine anwaltliche Abmahnung gegen den Betreiber blieb ohne inhaltliche Abhilfe – der Betreiber verwies lediglich auf ein Online-Formular und bat um weitere Informationen, ohne eine Unterlassungserklärung abzugeben. Die Verlage zogen daraufhin vor Gericht. Das Ergebnis ist eine Entscheidung mit erheblicher Signalwirkung.

Von der Suche zum eigenständigen Sprecher

Das Landgericht München I entschied im Mai 2026 per Endurteil im einstweiligen Verfügungsverfahren, das zwar noch nicht rechtskräftig ist, aber bereits eine klare Linie vorgibt. Der Betreiber haftet für die unwahren Behauptungen unmittelbar. Er kann sich nicht auf die Rolle des neutralen Weiterleiters zurückziehen. Denn eine KI, die aus zahlreichen Quellen eine eigenständige Antwort formuliert, neue Zusammenhänge herstellt und Inhalte strukturiert auswertet, ist kein neutraler Informationsvermittler mehr. Sie spricht – und wer sprechen lässt, trägt die Verantwortung für das Gesagte.

Die Unterscheidung mag zunächst technisch-juristisch erscheinen. Hinter ihr steckt jedoch eine grundlegende Verschiebung. Bisher galten Suchmaschinen als reine Informationsvermittler. Sie zeigten an, was andere veröffentlicht hatten, und hafteten dafür allenfalls nach einem konkreten Hinweis auf eine offensichtliche Rechtsverletzung. Eine KI-Übersicht hingegen geht qualitativ darüber hinaus. Sie wertet aus, formuliert um, zieht Schlüsse und erzeugt dabei gelegentlich Aussagen, die sich in keiner der zugrunde liegenden Quellen wiederfinden. Was dabei entsteht, ist keine Suche mehr, sondern redaktionelle Aufbereitung. Daran knüpft das Recht unmittelbare Haftungsfolgen.

Das Argument der Nutzerverantwortung greift nicht

Die Suchmaschinenbetreiberin argumentierte vor Gericht, Nutzerinnen und Nutzer wüssten, dass KI-Antworten nicht ungeprüft übernommen werden dürften, und seien in der Lage, die verlinkten Quellen selbst zu verifizieren. Das Gericht ließ diesen Einwand nicht gelten. Würden KI-Übersichten generell als unzuverlässig eingestuft, verlören sie ihren Nutzen vollständig. Die Möglichkeit, eine Aussage durch weitere Recherchen zu widerlegen, entbindet nicht von der Haftung für diese Äußerung. Damit verschiebt sich das Risiko dorthin, wo auch die Kontrolle liegt: beim Betreiber.

Das Gericht ging noch einen Schritt weiter. KI-generierte Aussagen genießen geringeren Schutz durch die Meinungsfreiheit als menschliche Äußerungen. Sie sind kein Ausdruck einer gewonnenen Überzeugung, sondern das Ergebnis eines Algorithmus. Wer einen Algorithmus sprechen lässt, kann sich nicht in gleichem Maße auf dieses Grundrecht berufen wie jemand, der eine persönliche Überzeugung äußert. Auch das ist ein Grundsatz, der über den Einzelfall weit hinausweist.

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