Recht im Handel Bonusprogramme im Visier: Warum Transparenz zum Wettbewerbsvorteil wird

Ein Gastbeitrag von Dr. Christoph Matras 7 min Lesedauer

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Punkte, Coupons, personalisierte Preise: Bonus-Apps versprechen Vorteile, doch Gerichte und Datenschützer schauen genauer hin. Wer beim Bonusprogramm Transparenz schafft, sichert sich einen echten Vorsprung

(Bild:  © Photo Bazar/stock.adobe.com)
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DARUM GEHT'S

Preistransparenz im Bonusprogamm: Wird in einer App ein Euro-Bonus beworben, ohne den Produktpreis zu zeigen, kann das irreführend wirken. Kunden brauchen eine Bezugsgröße, um den tatsächlichen Wert eines Rabatts einschätzen zu können.

Datenschutz: Bonus-Apps sammeln Einkäufe, Standorte, Warenkörbe und Reaktionen auf Push-Nachrichten. Nach der DSGVO braucht jede Datenverarbeitung einen klaren Zweck, eine Rechtsgrundlage und verständliche Information.

Personalisierte Preise: Werden nicht nur Coupons, sondern ganze Preise individuell berechnet, greift eine Informationspflicht nach Art. 246a § 1 EGBGB. Die EU-Omnibus-Richtlinie unterscheidet dabei zwischen automatisiert personalisierten Preisen und allgemeinem Dynamic Pricing.

Bonusprogramme bringen Kunden zurück in die App, liefern wertvolle Daten und machen Rabattaktionen besser steuerbar. Gleichzeitig schauen Verbraucherschützer, Gerichte und Datenschutzbehörden inzwischen genauer hin, wie Unternehmen solche Maßnahmen zur Kundengewinnung und Kundenbindung einsetzen. Wer mit Coupons, Guthaben, Punkten oder personalisierten Angeboten arbeitet, sollte daher zunehmend aufmerksam sein. Ein Programm funktioniert jedenfalls aus der rechtlichen Perspektive letztlich am besten, wenn Kunden verstehen, welchen Vorteil sie erhalten, was sie dafür preisgeben, und welche Spielregeln gelten.

Je stärker ein Angebot auf personenbezogenen Daten beruht, desto klarer muss die Kommunikation sein.

Dr. Christoph Matras, Rechtsanwalt bei der Kanzlei FPS in Frankfurt am Main

Bonus-Apps im Fokus

Bonus-Apps kombinieren Rabattwerbung, Kundenkonto, Tracking und Personalisierung. Damit berühren sie gleich mehrere Rechtsbereiche: Wettbewerbsrecht, Preisangabenrecht, Datenschutz und allgemeines Vertragsrecht.

Aktuell sorgte hier die Rewe-App für Aufsehen. Dort wurde bis zum Oberlandesgericht Köln (Az. 6 U 123/25) diskutiert, ob schon die Darstellung eines „Euro-Bonus“ ohne Produktpreis rechtlich angreifbar sein kann. Eine Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wurde zwar in der Berufungsinstanz zurückgenommen. Der Fall bleibt trotzdem ein gutes Warnsignal für Händler. Denn der Fall zeigt, wie Transparenz zum Wettbewerbsvorteil werden kann.

Das Grundproblem

Im Verfahren gegen Rewe ging es um Bonus-Coupons in der App. Nutzer konnten für bestimmte Produkte einen Bonus in Euro aktivieren, der später eingelöst werden sollte. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kritisierte hier, dass neben dem Bonus zwar das Produkt, nicht aber der Produktpreis angezeigt wurde. Das Landgericht Köln (Urt. v. 19.11.2025, Az. 87 O 18/25) sah darin zunächst eine Irreführung. Sie war der Auffassung, der Kunde brauche den Preis, um den tatsächlichen Wert des Bonus einschätzen zu können.

Die Sache endete anders, als es nach der ersten Instanz aussah. Die Verbraucherzentrale hat ihre Klage vor dem Oberlandesgericht Köln zurückgenommen. Nach Pressemitteilungen vertrat der Senat eine andere Auffassung als die Vorinstanz. Das Urteil des Landgerichts Köln ist damit gegenstandslos. Ein Freibrief für Bonuswerbung folgt daraus aber nicht.

Für Händler bleibt der Fall lehrreich. Er zeigt, wie schnell ein Bonusversprechen als Preisvorteil verstanden wird – auch wenn der Anbieter von einem Guthaben, Coupon oder Vorteil spricht. Sobald ein Eurobetrag prominent angezeigt wird, erwartet der Kunde eine Bezugsgröße. Fehlt sie, kann der grundsätzliche Eindruck entstehen, der Vorteil sei größer oder sicherer, als er tatsächlich ist.

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