Recht im Handel

Bonusprogramme im Visier: Warum Transparenz zum Wettbewerbsvorteil wird

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Personalisierte Angebote

Personalisierte Angebote sind wirtschaftlich besonders reizvoll. Wer weiß, welche Produkte ein Kunde häufig kauft, kann Streuverluste senken und Rabatte gezielter einsetzen. Gleichzeitig steigt das Risiko, dass Kunden sich beobachtet oder benachteiligt fühlen. Gerade im Lebensmittelhandel ist Vertrauen besonders wichtig. Wenn zwei Personen vor demselben Regal stehen, aber in ihrer App unterschiedliche Vorteile sehen, braucht es eine plausible Erklärung.

Rechtlich wird es besonders heikel, wenn nicht nur Coupons, sondern Preise personalisiert werden. Nach Art. 246a § 1 EGBGB muss ein Unternehmer Verbraucher darüber informieren, dass ein Preis auf Grundlage automatisierter Entscheidungsfindung personalisiert wurde. Die EU-Omnibus-Richtlinie unterscheidet dabei zwischen personalisierten Preisen auf Basis automatisierter Entscheidungen und allgemeinem Dynamic Pricing, das sich etwa nach Nachfrage oder Marktbedingungen richtet.

Ein allgemeiner Wochenrabatt, ein regionaler Preis, ein Warenkorbgutschein und ein individuell berechneter Preis sind verschiedene Dinge. Je stärker ein Angebot auf personenbezogenen Daten beruht, desto klarer muss die Kommunikation sein.

Vertragsgestaltung bei Bonusprogrammen

Bonusprogramme leben von Anpassungen. Margen ändern sich, Partner fallen weg, technische Systeme werden erneuert, Wettbewerber reagieren. Händler wollen die Möglichkeit behalten, Punktewerte, Einlösebedingungen, Laufzeiten oder Vorteile anzupassen. Das ist nicht ausgeschlossen. Der Bundesgerichtshof hat bei Miles and More anerkannt, dass es für Kundenbindungsprogramme kein gesetzlich geregeltes Leitbild gibt und der Anbieter bestimmen kann, welche Anreize er setzen will (BGH, Urt. v. 28.10.2014, Az. X ZR 79/13).

Dieser Spielraum ersetzt keine saubere Vertragsgestaltung. Teilnahmebedingungen müssen verständlich sein. Änderungsvorbehalte sollten nicht so weit formuliert sein, dass der Anbieter praktisch alles jederzeit ändern kann. Kunden sollten rechtzeitig erfahren, wenn sich der wirtschaftliche Wert ihres Guthabens, ihrer Punkte oder ihres Status verschlechtert. Je konkreter ein Vorteil bereits verdient wurde, desto sorgfältiger muss geprüft werden, ob und wie eine Änderung greift.

Viele Kunden nehmen Bonusprogramme wie ein Versprechen wahr. Wenn ein mühsam erreichter Status entwertet wird oder gesammelte Vorteile plötzlich weniger wert sind, wirkt das schnell wie ein Wortbruch. Händler sollten Änderungen deshalb nicht nur in AGB verstecken, sondern in der App einfach erklären: Was ändert sich, ab wann gilt es, wen betrifft es und welche Übergangsregel gibt es?

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