Die Europäische Kommission verhängt gegen Temu eine Strafe in Höhe von 200 Millionen Euro. Der Vorwurf: Der chinesische Marktplatz schütze seine Kunden nicht ausreichend vor den Risiken illegaler Produkte.
So werde „ernsthaft unterschätzt, wie oft Verbraucher in der EU mit illegalen Gegenständen konfrontiert werden“. Nachweise aus einer in die Untersuchung der Kommission einbezogenen Mystery-Shopping-Übung zeigten, dass ein sehr hoher Prozentsatz der ausgewählten Ladegeräte grundlegende Sicherheitstests nicht bestanden hat, während ein hoher Prozentsatz der getesteten Babyspielzeuge Sicherheitsrisiken mittlerer bis hoher Schwere darstellte. Sie enthielten Chemikalien, welche die gesetzlichen Sicherheitsgrenzen überschreiten oder es bestanden Erstickungsgefahren aufgrund abnehmbarer Teile.
Für Alien Mulyk, designierte Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel Deutschland (BEVH), sei das eine längst überfällige Entscheidung: „Die von der EU-Kommission verhängte Strafe gegen Temu zeigt, dass der Schutz unserer Rechtsordnung in Europa durchaus funktioniert. Wir gehen davon aus, dass Temu die Konsequenzen aus der Entscheidung zieht und die schon seit Langem angemahnten Schritte zur Einhaltung europäischen Rechts gehen wird.“ Hierfür sei entscheidend, dass die EU die Umsetzung konsequent überwacht und das Unternehmen im Ernstfall weiter sanktioniert.
Die Europäische Kommission leitete bereits 2024 ein förmliches Verfahren gegen Temu ein, unter anderem im Zusammenhang mit der Verbreitung illegaler Produkte. Temu hat nun bis zum 28. August dieses Jahres Zeit, der Kommission gemäß einen Aktionsplan vorzulegen. Der Plan muss Maßnahmen zur Behebung des Verstoßes gegen seine Verpflichtungen zur Risikobewertung enthalten.
Temu kritisiert die Entscheidung der EU
Ein Unternehmenssprecher von Temu teilte dem e-commerce magazin mit, dass man „die Ziele des Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act) und die Notwendigkeit klarer, einheitlicher Regeln für die gesamte digitale Wirtschaft respektiere“. Man sei jedoch mit der Entscheidung der Europäischen Kommission nicht einverstanden und halte die Geldbuße für unverhältnismäßig.
„Die Entscheidung bezieht sich auf unsere erste DSA-Bewertung im Jahr 2024 und spiegelt nicht den aktuellen Stand unserer Systeme wider. Temu hat während des gesamten Prozesses konstruktiv mit der Kommission zusammengearbeitet und seitdem weitere Schritte unternommen, um die Risikobewertung, die Plattform-Governance und den Nutzerschutz zu stärken“, so Temu. „Wir werden weiterhin in gutem Glauben mit den Regulierungsbehörden zusammenarbeiten und auf einen Marktplatz hinarbeiten, der Verbrauchern, Unternehmen und Gemeinschaften verantwortungsvoll dient.“ Man prüfe die Entscheidung sorgfältig und erwäge alle verfügbaren Optionen.
[Update 28.05.2026: Der Artikel wurde um Statements von Temu und des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel Deutschland (BEVH) ergänzt.]
Stand: 16.12.2025
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