DSA-Transparenzdatenbank der EU Online-Marktplätze verkaufen Millionen unsicherer und verbotener Produkte

Verantwortliche:r Redakteur:in: Konstantin Pfliegl 2 min Lesedauer

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Eine Untersuchung der DSA-Transparenzdatenbank der EU zeigt: Auf vielen Online-Marktplätzen werden trotz EU-Warnung gefährliche und verbotene Produkte verkauft.

(Bild:  © ImageFlow/stock.adobe.com)
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Der Onlinehandel in Europa wächst seit Jahren. Vor allem Marktplätze boomen und dominieren den deutschen Onlinehandel – mit fast 60 Prozent Umsatzanteil. Doch mit dem Umsatz steigt auch die Zahl unsicherer und illegaler Waren, die über das Internet feilgeboten werden, zum Beispiel mit Chemikalien kontaminierte Kleidung, gefährliche Elektronikartikel oder unsicheres Kinderspielzeug. 

Im Jahr 2024 wurden in der EU nahezu doppelt so viele Warnungen vor gefährlichen Produkten ausgesprochen wie noch zwei Jahre zuvor, wie der Bundeszentrale Bundesverband (VZBV) berichtet. Zudem zeige eine OECD-Studie, dass unsichere beziehungsweise verbotene Produkte besonders häufig auf Online-Marktplätzen angeboten werden.

70 Millionen gelöschte Produkte innerhalb eines Monats

Betreiber von Online-Marktplätzen sind verpflichtet, rechtswidrige Produkte von ihrer Plattform zu löschen. Alle gelöschten Inhalte müssen in der sogenannten DSA-Transparenzdatenbank der EU veröffentlicht werden – mit dem Ziel, das Handeln der Plattformen nachvollziehbar zu machen.

Der VZBV hat sich in einer Untersuchung die Einträge der DSA-Datenbank genauer angeschaut. Das Ergebnis: Im November 2025 haben die fünf meistbesuchten Online-Marktplätze in Deutschland EU-weit insgesamt fast 70 Millionen Angebote entfernt. „Das zeigt die Masse an Angeboten, die online gestellt wird, obwohl sie gegen Gesetze oder Plattformregeln verstoßen“, so die Verbraucherschützer.

Von den knapp 70 Millionen gelöschten Produkten haben die Plattformen bei fast 30 Millionen angegeben, ein unsicheres oder verbotenes Produkt entfernt zu haben. Die anderen fast 40 Millionen verstießen anderweitig gegen die Geschäftsbedingungen der Plattformen.

Die EU schreibt Online-Marktplätzen vor, ihre Angebote stichprobenartig mit den Warnungen im europäischen Schnellwarnsystem Safety Gate abzugleichen. Doch in der Praxis genügt es, wenn die Prüfung erst nach der Veröffentlichung eines Angebots erfolgt. Diese lückenhafte Prüfung führe laut dem Verbraucherzentrale Bundesverband dazu, dass auch Produkte zum Kauf angeboten werden, für die bereits eine Warnmeldung öffentlich ist. Zudem würde es keine klaren Regeln geben, wie häufig der Abgleich mit dem Safety Gate stattfinden muss.

„Eine nachgelagerte stichprobenartige Überprüfung der Angebote reicht offensichtlich nicht aus. Kontaminierte Kleidung, gefährliche Elektronikartikel oder unsicheres Kinderspielzeug werden weiterhin jeden Tag verkauft. Die Europäische Kommission muss endlich wirksame Maßnahmen einführen“, so Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands.

Die Masse an Löschmeldungen zeige, dass Plattformen durchaus in der Lage sind, unsichere Produkte ausfindig zu machen und diese zu entfernen. Allerdings liefere sie immer wieder unzureichende Angaben zu ihren Entscheidungen. Die Europäische Kommission müsse klare Regeln für die Datenangabe aufstellen, „sonst bleibt die Transparenzdatenbank ein Datenfriedhof.“

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