EU-Regeln gegen Greenwashing

EmpCo-Richtlinie: Belege statt grüner Versprechen – was Shops jetzt ändern müssen

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Die EmpCo-Richtlinie trifft den E-Commerce besonders

Nirgendwo sonst werden Nachhaltigkeitsversprechen wohl so ausgespielt wie im E-Commerce. Ein Badge auf der Produktdetail-Seite erscheint in tausenden Varianten, in Feeds und Marktplatz‑Listings. Ein generischer Filter „nachhaltig“ prägt Kategorieseiten, Merchandising‑Blöcke und SEO‑Snippets. Ein Slogan „klimaneutraler Versand“ taucht in Bannern, E‑Mails, App‑Screens und Retargeting‑Ads auf. 

Die EmpCo‑Vorgaben wirken deshalb bis in die Tiefen der Shop‑Templates, Daten-Feeds und Kampagnen. Hinzu kommt: Die neuen Informationspflichten verlangen belastbare Produktdaten zu Updates, Reparierbarkeit und Ersatzteilen – Daten, die oft nur der Hersteller zuverlässig liefern kann. Ohne saubere PIM‑Prozesse und klare Lieferanten-Anforderungen wird es schwer, diese Informationen konsistent und aktuell bereitzustellen. Wer zudem auf Marktplätzen verkauft, muss sicherstellen, dass Claims und Labels dort ebenso rechtssicher dargestellt werden.

Handlungsbedarf – von der Produktseite bis zur Anzeige

Onlinehändler sollten mit einer Claim‑Inventur beginnen. Sammeln Sie alle Umwelt‑, Sozial‑ und Langlebigkeits-Aussagen im Shop, in der App, in Newslettern, Social‑Posts, Marktplatz‑Listings et cetera. Priorisieren Sie, wo die größte Reichweite und das höchste Risiko liegen. Aus dieser Übersicht ergibt sich eine Stopp‑Liste: Pauschale Begriffe wie „grün“, „umweltfreundlich“, „nachhaltig“, „klimaneutral“ und „klimapositiv“ streichen Sie, sofern kein tragfähiger Nachweis existiert.

Gleichen Sie parallel Ihre Label‑Landschaft ab: Welche Siegel sind zertifiziert, verfügen über transparente Kriterien und unabhängige Kontrolle? Welche sind reine Eigen-Labels oder Marketing‑Badges ohne System? Alles, was Letzterem entspricht, sollte entfernt oder durch belastbare Alternativen ersetzt werden.

EMPCO-RICHTLINIE: BEISPIELE für PRODUKTTEXTE

Problematisch: „Klimaneutraler Versand.“ Besser: „Wir reduzieren Versand-Emissionen durch [Maßnahmen X, Y].“ Gegebebenfalls gesondert, rein faktisch: „Zusätzlich finanzieren wir Klimaprojekte [ohne Neutralitätsversprechen].“

Problematisch: „Nachhaltiges T‑Shirt.“ Besser: „Baumwolle aus [zertifiziertem Standard], Stofffärbung mit [zertifiziertem Verfahren], hergestellt mit 100 Prozent erneuerbarem Strom (Nachweise verlinkt).“

Problematisch: „Hält ewig.“ Besser: „Vom Hersteller garantierte Haltbarkeit: 5 Jahre (Bedingungen verlinkt). Ersatzteile verfügbar für mindestens 7 Jahre.“

Im nächsten Schritt geht es an die Sprache. Statt diffuser Sammelbegriffe treten präzise, überprüfbare Aussagen mit Quelle, Umfang und Zeitraum. Ein T‑Shirt ist nicht „nachhaltig“, sondern besteht zu „70 Prozent aus recyceltem Polyester, zertifiziert nach [Standard], gewebt mit 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Quellen (Nachweise verlinkt), Produktionsstandort [Land], Zeitraum [JJJJ–JJJJ]“. Ein Versand ist nicht „klimaneutral“, sondern „emissionsärmer durch konsolidierte Zustellung, reduzierte Verpackungsvolumina und den Einsatz von E‑Transportern in [x] Prozent der Zustelltouren; zusätzliche Finanzierung von Klimaprojekten ohne Anrechnung als Neutralität“. So entstehen Aussagen, die sowohl Verbraucher als auch Behörden nachvollziehen können.

Parallel müssen die neuen Pflichtinformationen technisch in die Customer Journey integriert werden. Für Waren mit digitalen Elementen nennen Sie frühzeitig – auf der Produktdetail-Seite und/oder an einer gut sichtbaren Stelle im Check-out – den Zeitraum, für den Sicherheits‑ und Funktions-Updates bereitgestellt werden. Informieren Sie über Reparierbarkeit, beispielsweise anhand eines Reparierbarkeits‑Scores, soweit verfügbar, oder anhand von klaren Hinweisen zu Ersatzteilen, Reparaturnetz und Beschränkungen bei der Nutzung von Nicht‑Originalteilen. Gibt es eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie des Herstellers, gehört sie ebenfalls auf die Produktseite – mit Bedingungen und Laufzeit. Diese Angaben sind nicht Beiwerk, sondern vorvertragliche Pflichtinformationen. Sie müssen vor der entdgültigen Bestellung sichtbar sein, nicht im Nachgang in einer E‑Mail.

Fazit

Die UGP‑Richtlinie (Unfair Commercial Practices Directive, UCPD – Richtlinie 2005/29/EG) ist das Fundament des europäischen Verbraucherschutzes gegen unlautere Geschäftspraktiken und legt EU‑weit Mindeststandards fest, wie Unternehmen gegenüber Verbrauchern werben und verkaufen dürfen. Mit der EmpCo-Richtlinie bekommt dieses Fundament ein wirkungsvolles Update für das Nachhaltigkeits-Zeitalter. Für den E‑Commerce bedeutet das einen Paradigmenwechsel: „Grün“ ist ab Herbst 2026 kein Marketing-Stil mehr, sondern ein regulierter Informationsbereich. Pauschale Begriffe wie „umweltfreundlich“, „nachhaltig“ oder „klimaneutral“ werden ohne harte, nachvollziehbare Belege zum Risiko.

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Unterm Strich ist EmpCo kein lästiger „Greenwashing‑Bremser“, sondern ein Marktsignal: Wer echte Reduktionen statt Kompensation vorweist, wer nachprüfbare Standards nutzt und wer Konsumenten vor dem Kauf mit relevanten Haltbarkeits‑ und Reparaturinfos versorgt, wird gehört – und gekauft. Wer hingegen bis zum Stichtag nur Worte austauscht, aber keine Daten, Prozesse und Labels unterlegt, wird das teuer lernen. Jetzt ist der Moment, vom grünen Marketing zum transparenten Produktversprechen zu wechseln – robust, messbar und skalierbar. Genau darin liegt die Chance für den E‑Commerce: Vertrauen wird zur Konversionswährung.

EmpCo-RichtlinieKonstantin Pfliegl
ist leitender Redakteur für das e-commerce magazin und DIGITAL BUSINESS. Er verfügt über mehr als zwei Jahrzehnte Erfahrung als Journalist für verschiedene Print- und Online-Medien.

Bildquelle: Foto Marquart, Tutzing