EU-Regeln gegen Greenwashing EmpCo-Richtlinie: Belege statt grüner Versprechen – was Shops jetzt ändern müssen

Von Konstantin Pfliegl 9 min Lesedauer

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Ab Herbst 2026 wird Greenwashing teuer: Die EU-EmpCo-Richtlinie zwingt Onlinehändler zu harten Belegen statt Buzzwords. Welche Claims noch gehen, welche Infos Pflicht werden – und wie Shops jetzt umstellen.

(Bild:  © malp/stock.adobe.com)
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DARUM GEHT's

EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825: Ab dem 27. September 2026 gelten EU-weit neue, strengere Regeln für Umwelt‑ und Nachhaltigkeits-Aussagen in der Verbraucherkommunikation.

Nachhaltigkeits-Claims und Siegel: Verbot vager Umwelt-Claims ohne belastbaren Nachweis, strenge Regeln für „klimaneutral“-Aussagen, klare Anforderungen an Nachhaltigkeits-Labels sowie neue Informationspflichten zu Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Software‑Updates.

E‑Commerce ist besonders betroffen: Produktdetailseiten, Badges, Filter, Kampagnen, Check-out-Informationen und AGB/Informationsseiten müssen angepasst werden.

Viele Produkte werden heutzutage mit Begriffen wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ beworben. Doch häufig ist völlig unklar, wie nachhaltig oder klimaneutral ein Produkt wirklich ist. Damit ist ab Herbst 2026 Schluss: Die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 (Empowering Consumers) verpflichtet den Handel, solche Nachhaltigkeits-Claims und -Siegel auch zu belegen. Das Ziel: Verbraucher sollen vor irreführenden Nachhaltigkeitsversprechen geschützt werden. Für Händler bedeutet das: pauschale „grüne“ Heilsversprechen haben ausgedient, Nachhaltigkeits-Labels brauchen eine belastbare Grundlage. Doch damit nicht genug: Die EmpCo-Richtlinie verlangt auch, dass der Handel den Käufer über Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Software‑Updates informiert.

Unterm Strich ist EmpCo kein lästiger ‚Greenwashing‑Bremser‘, sondern ein Marktsignal: Wer echte Reduktionen statt Kompensation vorweist, wer nachprüfbare Standards nutzt und wer Konsumenten vor dem Kauf mit relevanten Haltbarkeits‑ und Reparaturinfos versorgt, wird gehört – und gekauft

Konstantin Pfliegl, leitender Redakteur e-commerce magazin und DIGITAL BUSINESS

„Viele Nachhaltigkeitsclaims im Onlinehandel sind heute zu pauschal – genau hier setzt die EmpCo-Richtlinie an. Begriffe wie ‚klimaneutral‘ oder ‚nachhaltig‘ werden künftig nur noch dann zulässig sein, wenn Unternehmen nachvollziehbar belegen können, was genau gemeint ist und worauf sich die Aussage stützt“, erklärt Dr. Carsten Föhlisch, Rechtsexperte bei Trusted Shops. „Für Onlineshops heißt das: Wer Nachhaltigkeit kommuniziert, sollte jetzt prüfen, ob Claims, Nachweise und eingesetzte Siegel wirklich belastbar sind und intern klare Prozesse schaffen, damit Aussagen vor Veröffentlichung rechtlich und fachlich sauber geprüft werden.“

Die EU-Mitgliedstaaten müssen die EmpCo-Vorgaben bis zum 27. März 2026 in nationales Recht überführen. Der Deutsche Bundestag hat die Richtlinie bereits in nationales Recht umgesetzt. Anwendbar auf die B2C‑Kommunikation werden die neuen Richtlinien ab dem 27. September 2026. Die EmpCo‑Regeln bauen auf bestehenden Verbrauchervorschriften auf. Verstöße können Abmahnungen, Unterlassungsansprüche und Bußgelder nach sich ziehen. 

die EmpCO-Richtlinie auf einen blick

Dos

Präzise statt pauschal: Nennen Sie konkrete, messbare Produkt-Eigenschaften mit Quelle und Zeitraum.

Lebenszyklus angeben: Wenn Sie Scope/Phase begrenzen (zum Beispiel „Nutzungsphase“), sagen Sie das ausdrücklich.

Labels erklären: Verlinken Sie Kriterien, Prüfstellen, Gültigkeit. Nutzen Sie nur unabhängige, etablierte Systeme.

Updates/Haltbarkeit sichtbar machen: Pflichtinfos gehören an gut auffindbare Stellen vor den Kauf.

Don'ts

Keine Offsetting‑Neutralität: „Klimaneutral(…durch Kompensation)“ ist künftig unzulässig.

Keine Green‑Umbrella‑Claims: Keine Gesamt‑„Nachhaltigkeit“ behaupten, wenn nur Teilaspekte erfüllt sind.

Keine Eigen-Labels ohne System: Selbstgemalte Blätter‑Icons mit „eco“ sind ein Risiko.

Keine leeren Zukunftsversprechen: Ohne Plan, KPIs, Zeitpfade und externe Kontrolle sind Roadmaps nicht Claim‑fähig.

Was ändert sich konkret mit der EmpCo-Richtlinie?

Zentral ist das Verbot generischer Umwelt‑Claims ohne belastbaren Nachweis. Begriffe wie „umweltfreundlich“, „grün“, „nachhaltig“, „klimaschonend“, „klimaneutral“ oder „klimapositiv“ sind künftig nur noch zulässig, wenn sie auf einer nachprüfbaren, anerkannten Grundlage beruhen und die behauptete Leistung das Produkt wesentlich und nachweislich auszeichnet. Eigene Punktesysteme oder interne Scores reichen in der Regel nicht – entscheidend sind objektive, transparente und überprüfbare Kriterien. 

Das gilt auch für soziale Aussagen wie „fair produziert“ oder „menschenwürdig hergestellt“: Pauschale Versprechen ohne klaren Scope, ohne öffentlich einsehbare Kriterien und ohne externe Überprüfung werden zum Risiko. Was sich leicht formulieren lässt, muss sich ebenso leicht belegen lassen – vorzugsweise mit klar definierten Standards und Audits.

Besonders einschneidend ist das Verbot von Klima‑ und Emissions‑Aussagen, die allein auf Kompensation beruhen. Der viel gebrauchte Claim „klimaneutral“ – ob für ein Produkt, eine Verpackung oder den Versand – wird in der bislang üblichen Form nicht mehr zulässig sein, wenn er primär auf Offsetting via Zertifikate basiert. Auch Transparenzhinweise („… durch Kompensation“) reichen künftig nicht. Wer über Klimawirkungen spricht, braucht reale, eigene Emissionsreduktionen mit Datenbasis und Methodik – und sollte sehr präzise formulieren, was genau erreicht wurde und in welchem Zeitraum. „Neutralität“ als Gesamtversprechen gehört damit auf den Prüfstand.

Ebenfalls reguliert werden Zukunftsbehauptungen. Aussagen wie „bis 2030 klimaneutral“ sind nur dann tragfähig, wenn sie mit einem konkreten, messbaren und öffentlich einsehbaren Plan unterlegt sind – inklusive Zwischenzielen, Maßnahmenpfad und unabhängiger Überprüfung.

Eine zweite große Baustelle betrifft Nachhaltigkeitslabels. Die Richtlinie erlaubt die Nutzung von Umwelt‑ oder Sozial‑Siegeln nur, wenn sie auf zertifizierten Systemen mit transparenten Kriterien und unabhängiger Kontrolle beruhen oder von öffentlichen Stellen vergeben werden. Eigenkreationen – etwa ein hübsches Blatt‑Icon – sind ohne belastbares Zertifizierungs-System künftig tabu.

Schließlich rückt die Richtlinie produktbezogene Langlebigkeit und Reparatur in den Fokus. Händler müssen künftig klar informieren, für welchen Zeitraum sie beziehungsweise der Hersteller bei Waren mit digitalen Elementen Updates zur Sicherstellung der Vertragsmäßigkeit bereitstellen, ob und wie gut ein Produkt reparierbar ist, wie es um die Verfügbarkeit von Ersatzteilen steht und ob es gewerbliche Haltbarkeitsgarantien gibt, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehen.

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