Beschluss der Bundesregierung IP-Speicherung: eco- Verband sieht in der Regelung große Risiken

Verantwortliche:r Redakteur:in: Stefan Girschner 3 min Lesedauer

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Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts zur verpflichtenden Speicherung von IP-Adressen und Portnummern warnt der eco-Verband vor rechtlichen, wirtschaftlichen und grundrechtlichen Risiken. Aus Sicht des Verbands bleibt der Gesetzentwurf zur IP-Speicherung aus mehreren Gründen hochproblematisch.

(Bild:  © Studios/stock.adobe.com - generiert mit KI)
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Darum Geht's

Rechtliche Risiken bei der IP-Speicherung: Der eco-Verband kritisiert, dass der Entwurf der Bundesregierung die EuGH-Vorgaben verfehle und zu einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung ohne Mehrwert für die Strafverfolgung führe.

Schwächere Kontrolle beim Zugriff: Besonders problematisch seien die Zugriffsregeln, da die richterliche Vorabprüfung teilweise durch nachträgliche Benachrichtigungen ersetzt werde, mit geringerem Rechtsschutz.

Praktische Umsetzung und Fristen: Die 3‑Monatsfrist für die IP-Speicherung kann technisch unterlaufen werden, zudem drohen hohe Kosten, Rechtsunsicherheit und Standortnachteile durch eine sichere Speicherinfrastruktur und erweiterte Zugriffsmöglichkeiten.

Das Bundeskabinett hat jetzt die Einführung einer verpflichtenden Speicherung von IP-Adressen und Portnummern für drei Monate beschlossen. Ziel der geplanten Regelung ist es, die Strafverfolgung insbesondere im digitalen Raum zu erleichtern. Aus Sicht der Internetwirtschaft bleibt der Beschluss jedoch problematisch. eco – Verband der Internetwirtschaft e. V. warnt vor erheblichen rechtlichen Risiken und negativen Auswirkungen einer verpflichtenden IP-Speicherung auf Unternehmen und den Standort Deutschland.

Klaus Landefeld ist Vorstand des eco e. V.(Bild:  eco e.V.)
Klaus Landefeld ist Vorstand des eco e. V.
(Bild: eco e.V.)

Klaus Landefeld, Vorstand des eco – Verband der Internetwirtschaft e. V., erklärt: „Auch nach dem Kabinettsbeschluss gilt: Der Entwurf verfehlt die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs und schafft erneut eine anlasslose Datenspeicherung ohne nachweisbaren Mehrwert für die Strafverfolgung. Drei Monate IP-Speicherung bedeuten nicht mehr Sicherheit, sondern mehr Datenspeicherung auf Verdacht. Immerhin verschärft der Regierungsentwurf die Sicherungsanordnung gegenüber dem Referentenentwurf und zieht damit eine notwendige Grenze. Dass Verkehrsdaten nur noch bei persönlichem oder räumlichem Bezug zur Straftat gesichert werden sollen, zeigt zugleich, dass der Entwurf selbst die besondere Eingriffsintensität der Maßnahme anerkennt.“

Der neue Entwurf des Bundeskabinetzts verfehlt die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs und schafft erneut eine anlasslose Datenspeicherung ohne nachweisbaren Mehrwert für die Strafverfolgung.

Klaus Landefeld, eco

IP-Speicherung: Unklare Umsetzung der Benachrichtigungspflichten

Kritisch bewertet eco insbesondere die vorgesehenen Zugriffsregelungen. Der Entwurf verschiebt die Kontrolle staatlicher Dateneingriffe teilweise von einer vorgelagerten richterlichen Prüfung hin zu nachträglichen Benachrichtigungen. Diese können effektiven Rechtsschutz jedoch nicht in gleicher Weise gewährleisten. Hinzu kommt, dass die praktische Umsetzung der Benachrichtigungspflichten unklar bleibt. „Damit besteht die Gefahr, dass die richterliche Kontrolle faktisch geschwächt wird“, so Landefeld.

Zudem sieht der eco-Verband Klärungsbedarf bei der konkreten Ausgestaltung der Frist für die IP-Speicherung. Eine gesetzlich festgelegte Dauer von drei Monaten darf nicht dazu führen, dass IP-Adressen faktisch über einen längeren Zeitraum einzelnen Nutzern zugeordnet werden können. Insbesondere in modernen Netzarchitekturen mit lang andauernden oder persistenten Verbindungen besteht das Risiko, dass die intendierte zeitliche Begrenzung in der Praxis unterlaufen wird. 

Erforderlich ist daher eine technische und rechtliche Ausgestaltung, die sicherstellt, dass die Speicherfrist tatsächlich wirksam eingehalten wird und zugleich praktikabel umsetzbar bleibt. „Eine gesetzliche Frist entfaltet nur dann Wirkung, wenn sie auch im operativen Betrieb verlässlich eingehalten werden kann. Andernfalls drohen sowohl rechtliche Unsicherheiten für die Unternehmen als auch erneute Konflikte mit dem europäischen Rechtsrahmen“, betont Landefeld.

Hintergrund: VorratsdatenSpeicherunG

  • Das Bundeskabinett hat jetzt eine dreimonatige Speicherung von IP-Adressen und Portnummern beschlossen.

  • Ziel ist laut Bundesregierung eine effektivere Strafverfolgung, insbesondere bei schweren Straftaten.

  • Der Europäische Gerichtshof (EuGh) hat enge Grenzen für anlasslose Datenspeicherung gesetzt.

  • Nach Einschätzung von eco e.V. können durch die Verknüpfung mit weiteren Daten umfassende Nutzungsprofile entstehen.

  • Untersuchungen zeigen, dass entsprechende Verkehrsdaten häufig nur für kurze Zeit ermittlungsrelevant sind.

  • eco hat die erfolgreiche Klage des Mitgliedsunternehmen SpaceNet AG gegen die Vorratsdatenspeicherung aktiv unterstützt und begleitet; das Bundesverwaltungsgericht bestätigte 2023, dass die entsprechenden deutschen Regelungen unionsrechtswidrig sind.

  • eco hat zu dem Gesetzentwurf eine Stellungnahme veröffentlicht, die die rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Auswirkungen detailliert darlegt.

IP-Speicherung führt zu Belastungen für die Wirtschaft

Darüber hinaus sieht eco erhebliche Belastungen für die betroffenen Unternehmen. Internetanbieter sollen verpflichtet werden, komplexe und hochsichere Speicherinfrastrukturen aufzubauen – bei gleichzeitig unsicherer Rechtslage. Erweiterte Zugriffsmöglichkeiten, auch gegenüber im EU-Ausland ansässigen Diensten, könnten zudem dazu führen, dass auf Daten zugegriffen wird, die nach geltendem Recht gar nicht hätten gespeichert werden dürfen.

„Die Unternehmen sollen erneut in eine Infrastruktur investieren, deren rechtlicher Bestand fraglich ist. Das schafft Planungsunsicherheit, verursacht hohe Kosten und schwächt den Digitalstandort Deutschland“, betont Landefeld. Der eco-Verband fordert die Bundesregierung auf, das Vorhaben im weiteren Gesetzgebungsverfahren grundlegend zu überarbeiten. Notwendig sei eine Lösung, die sich strikt an der europäischen Rechtsprechung orientiert, Grundrechte wahrt und auf gezielte, anlassbezogene Ermittlungsmaßnahmen unter klarer richterlicher Kontrolle setzt.

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