Verschenkte Förderung Forschungszulage: Der 4,2-Millionen-Irrtum im E-Commerce

Ein Gastbeitrag von Sebastian Schwertlein 4 min Lesedauer

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Wer Algorithmen trainiert statt Reagenzgläser zu schwenken, forscht trotzdem. Die Forschungszulage belohnt genau das – mit bis zu 4,2 Millionen Euro, die im E-Commerce fast niemand abruft.

(Bild:  © Ridwan_DigitalGrid/stock.adobe.com)
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EXECUTIVE SUMMARY

Das Problem: Onlinehändler verbuchen echte Entwicklungsarbeit als „nur-IT-Kosten“ – ein teurer Etikettierungsfehler.

Die Kosten: Bis zu 4,2 Millionen Euro Förderung pro Jahr bleiben so ungenutzt.

Der Hebel: Ein Rechtsanspruch ohne Fördertopf-Wettbewerb, vier Jahre rückwirkend nutzbar.

Das Risiko: Wer nicht mal online prüft, verschenkt die seit 2026 verbesserten Konditionen. Jedes Jahr.

Der Onlinehandel forscht. Er weiß es nur nicht. Und dieser Irrtum kostet Unternehmen der Branche Jahr für Jahr sprichwörtlich Millionen.

Wer eigene Algorithmen zur Absatzprognose trainiert, Retouren mit lernenden Systemen senkt oder sein Fulfillment automatisiert, betreibt häufig Forschung und Entwicklung im Sinne des Gesetzes. Trotzdem beantragen Handelsunternehmen auffallend selten die steuerliche Forschungszulage. Der Grund ist fast immer derselbe: ein überholtes Bild von Forschung. Labor, weißer Kittel, Reagenzgläser, Patente und meistens auch die Sorge, dass der Aufwand für die Beantragung der F&E-Zulage zu hoch ist. Wir nennen dieses Muster das „Digitalisierungs-Fehletikett“: Echte Entwicklungsarbeit wird intern als IT-Projekt verbucht und taucht deshalb in keiner Förderprüfung auf.

Förderfähige Projekte entstehen im E-Commerce täglich, meist ohne, dass jemand sie klar benennt. 

Sebastian Schwertlein, Chief Operating Officer bei Innoscripta

Forschung trägt keinen weißen Kittel

Um die Frage direkt zu beantworten, was als Forschung gilt: Maßgeblich sind die Kriterien des OECD-Frascati-Handbuchs und diese Kriterien sind vielfältiger und treffen auf mehr Unternehmen zu als die meisten Entscheider vermuten würden. Das Forschungszulagengesetz fördert Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung. Ein Vorhaben muss neuartig sein, das Vorgehen muss systematisch sein und eine technische Unsicherheit überwinden. 

Auf gut Deutsch: Zu Beginn eines Projekts darf niemand sicher wissen, ob der Lösungsweg am Ende funktioniert. Genau diese Unsicherheit bewertet die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Reines Customizing oder die Einführung von Standard-Software fällt hingegen durch. Die Entwicklung eines eigenen Prognosemodells, das mit lückenhaften Verkaufsdaten kämpft, kann hingegen bestehen.

Vom Retouren-Algorithmus zur Zulage

Förderfähige Projekte entstehen im E-Commerce täglich, meist ohne, dass jemand sie klar benennt. Ein Händler trainiert ein KI-Modell für die Nachfrageprognose im Onlinehandel, weil Standardlösungen an seinem Sortiment scheitern. Ein anderer entwickelt eine dynamische Bestandssteuerung über mehrere Lager hinweg. Ein dritter baut ein System, das Retouren vorhersagt, bevor die Bestellung den Versandhandel verlässt. In allen drei Fällen wird technisches Neuland betreten und genau dort beginnt die Förderfähigkeit.

2026: Mehr Geld, gleiche Systematik

Die Konditionen waren nie besser, um die Forschungszulage zu beantragen. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten 35 Prozent ihrer förderfähigen Entwicklungskosten, Großunternehmen 25 Prozent. Die maximale Bemessungsgrundlage stieg Anfang 2026 sogar nochmal auf 12 Millionen Euro pro Jahr, neu hinzu kam zudem eine Gemeinkostenpauschale von 20 Prozent. Daraus ergeben sich bis zu 4,2 Millionen Euro Förderung für KMU und bis zu 3 Millionen Euro für große Unternehmen pro Wirtschaftsjahr. Die Zulage wird mit der Ertragsteuerschuld verrechnet, ein Überschuss wird ausgezahlt. 

Und anders als bei klassischen Förderprogrammen konkurriert niemand um begrenzte Töpfe: Wer die Kriterien erfüllt, hat einen Rechtsanspruch. Beantragen lässt sich die Zulage bis zu vier Jahre rückwirkend – auch für längst abgeschlossene Projekte.

Dokumentation ist keine Bürokratie-Falle

Für viele Entscheider bleibt die Sorge vor dem Aufwand eines Antragsprojektes für die Forschungszulage. Diese Sorge ist verständlich, aber meist unbegründet. Verlangt werden Antworten auf Fragen, die jedes professionelle Entwicklungsteam ohnehin stellt: Welches Problem lösen wir? Welche Unsicherheiten bestehen derzeit? Welche Ansätze verfolgen wir, mit welchem Ergebnis? Und wo liegt generell Optimierungspotenzial, um Prozesse effizienter zu gestalten?

Die Hauptaufgabe liegt darin, diese Informationen projektbegleitend und revisionssicher aus verstreuten Quellen zusammenzuführen. Das kann zum Beispiel aus Tickets, Personaldaten, Testprotokollen sowie der Zeiterfassung hergeleitet werden. Unsere Plattform Clusterix wurde genau dafür gebaut; mehr als 2.900 Unternehmen nutzen inzwischen diese IT-Lösung von Innoscripta. Für die von der BSFZ bescheinigten Vorhaben unserer Kunden summiert sich mittlerweile das durch uns generierte Zulagenvolumen auf über eine Milliarde Euro. Dabei ist das wirtschaftliche Risiko für eine abgelehnte Antragstellung sehr überschaubar. Zum einen sind über 80 Prozent der über innoscripta gestellten Anträge erfolgreich. Zum anderen wird über ein erfolgsbasiertes Vergütungsmodelle abgerechnet, bei denen ein Honorar erst nach positiver Bescheinigung anfällt.

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Forschungszulage für den E-Commerce: Fazit

Die Zahlen der BSFZ sprechen eine klare Sprache: über 63.000 Anträge von mehr als 26.000 Unternehmen wurden seit der Einführung der Förderzulage bis Mitte 2026 gestellt. Eine Erfolgsquote von über 80 Prozent und über eine Milliarde Euro ausgewiesener Förderung belegen, dass die Unterstützung durch Innoscripta wirkt. Doch Tastsache ist auch, dass der Onlinehandel noch unterrepräsentiert ist bei der Beantragung der Forschungszulage. Und das nicht aus Mangel an Innovationskraft, sondern wegen des Digitalisierungs-Fehletiketts. Wer seine Entwicklungsprojekte einmal systematisch anhand der gesetzlichen Kriterien online über die Website von innoscripta prüfen lässt, weiß binnen kurzer Zeit, ob er dem Fiskus seit Jahren Geld schenkt.

ForschungszulageSebastian Schwertlein
ist Chief Operating Officer (COO) der Innoscripta SE.

Bildquelle: Innoscripta