Der BVDV kritisiert den vorgelegten Bericht des Binnenmarktausschusses im Europäischen Parlament zum Digital Services Act. Mit dem EU-Gesetz sollen illegale Inhalte im Internet bekämpft werden.
(Quelle: WrightStudio - Adobe Stock)
Im Gegensatz zu den Positionierungen der Europäischen Kommission und des Ministerrates, die auf Transparenz und Sorgfaltspflichten setzen, ist der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. der Ansicht, dass die Abgeordneten im Europaparlament die Gesetzgebung mit Verpflichtungen überfrachten, die sich negativ auf Unternehmen in ganz Europa auswirken können. „Die Europaabgeordneten scheinen den Digital Services Act als Auffangbecken für ausnahmslos alle digitalen Regulierungsprojekte nutzen zu wollen. Die tatsächliche Zielsetzung der Verordnung geht damit verloren“, bemängelt Thomas Duhr, Vizepräsident des BVDW.
Digital Services Act: Bekämpfung illegaler Inhalte im Netz
Der Vorschlag der EU-Kommission über ein Gesetz zu digitalen Diensten vom Dezember 2020 konzentriert sich auf die Bekämpfung illegaler Inhalte im Netz. Es geht um ein einheitliches „Melde- und Abhilfeverfahren“ zur Löschung und Sperrung dieser Inhalte, um Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen. Der Rat der Europäischen Union hat den ursprünglichen Vorschlag nur leicht angepasst und grundsätzlich gestützt, was aus Sicht des BVDW zu begrüßen ist.
Das Europäische Parlament hat sich demgegenüber vorrangig damit beschäftigt, die Anforderungen für Unternehmen erheblich zu verschärfen. Insbesondere wurden im Ausschussbericht neue Regeln zum Thema Online-Advertising eingeführt. Zu einem Verbot personalisierter Werbung ist es zwar nicht gekommen, allerdings sind restriktive Forderungen zur Nutzeransprache in die Parlamentsposition eingeflossen, die noch vom Plenum bestätigt werden muss. Es handelt sich dabei um Regelungen zum Design und zur Organisation von Online-Interfaces, die massiv über die Anforderungen der bereits strikten Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und ePrivacy-Richtlinie hinausgehen.
„Der Ausschussbericht setzt sich über die bestehende Spezialgesetzgebung zur Datenverarbeitung hinweg und führt indirekt eine neue Definition der Einwilligung samt Vorgaben für ihre Einholung ein. Ein damit einhergehendes digitalpolitisches Flickwerk würde nicht nur Rechtsunsicherheit fördern, sondern auch die digitale Wirtschaft schwächen“, erklärt Dr. Moritz Holzgraefe, Vizepräsident des BVDW.
Verbot von Direktmarketing und verhaltensorientierter Werbung
Der BVDW erkennt an, dass viele Abgeordnete auch im Sinne der Kommission und des Rates Transparenzvorschriften stärken wollen. Allerdings führt der Ausschussbericht in diesem Zusammenhang auch ein Verbot von Direktmarketing, Profiling und verhaltensorientierter Werbung gegenüber Minderjährigen ein, das in der Praxis kaum umsetzbar ist. „Die meisten Online-Plattformen können eben nicht nachvollziehen, wer vor dem Endgerät sitzt. Die Forderung könnte somit ein pauschales Verbot personalisierter Werbung durch die Hintertür zur Folge haben. Sie muss daher dringend angepasst werden“, ist Holzgraefe überzeugt.
Auch der Ministerrat möchte richtigerweise Kinder und Jugendliche schützen, hat dafür allerdings verhältnismäßige Maßnahme vorgeschlagen. Die genannten Bestimmungen müssen nach Auffassung des BVDW dringend im Plenum und in den Trilog-Verhandlungen geklärt werden. Nur ein ausgewogener Digital Services Act bringt allen Beteiligten den gewünschten Fortschritt.
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. ist die Interessenvertretung für Unternehmen, die digitale Geschäftsmodelle betreiben oder deren Wertschöpfung auf dem Einsatz digitaler Technologien beruht. Als Impulsgeber, Wegweiser und Beschleuniger digitaler Geschäftsmodelle vertritt der BVDW die Interessen der Digitalen Wirtschaft gegenüber Politik und Gesellschaft. Der Verband setzt sich zudem für die Schaffung von Markttransparenz und innovationsfreundlichen Rahmenbedingungen ein. (sg)
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die WIN-Verlag GmbH & Co. KG, Chiemgaustraße 148, 81549 München einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://kontakt.vogel.de/de/win abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.