Mit dem „Zoll-light-Gefühl“ im E-Commerce ist es vorbei: Die neue EU-Zollabgabe erhöht Aufwand und Kosten. Ab 2028 sollen reguläre Tarife gelten. Wer Zollprozesse jetzt automatisiert, ist besser vorbereitet.
Das Problem: Die neue EU-Zollabgabe und strengere Anforderungen machen die Abwicklung von Kleinsendungen komplexer. Unklare Zuständigkeiten und nicht konsolidierte Zollpositionen können zusätzlichen Aufwand und unnötige Abgaben verursachen.
Der Hebel: Automatisierte, durchgängige Zollprozesse helfen, hohe Sendungszahlen und große Datenmengen effizient zu bewältigen. Entscheidend sind außerdem gepflegte Artikeldaten, klare Verantwortlichkeiten und zollrechtliches Know-how.
Die Kosten: Die vorübergehende Abgabe beträgt drei Euro je Warenkategorie in einer Sendung – nicht pauschal je Paket. Abweichende oder nicht zusammengeführte Zollanmeldungspositionen können die Belastung jedoch erhöhen.
Das Risiko: Wer Zollprozesse nicht zukunftsfähig aufstellt, riskiert höhere Kosten, Verzögerungen und operative Abhängigkeiten. Auch starre Softwarelösungen können zum Problem werden, wenn sich Geschäftsmodelle und Zollvorgaben ändern.
Die neue EU-Zollabgabe von drei Euro für den E-Commerce war lange angekündigt. Seit dem 1. Juli 2026 wird es für Waren mit einem Wert von bis zu 150 Euro teurer. Die Abgabe fällt dabei je Warenkategorie an. Wer also ein Paar Socken, eine Hose und ein T-Shirt in einem Paket bündelt, zahlt neun Euro. Bei einer Sendung mit 150 Paar Socken in verschiedenen Farben derselben Warenkategorie werden nur drei Euro fällig. In der Praxis erfolgt die Abrechnung jedoch je Zollanmeldungsposition – wie erst wenige Wochen vor dem Inkrafttreten bekannt wurde. Das heißt, wer künftig Positionen mit gleichlautender Warentarifnummer in der Zollanmeldung nicht zu einer Position konsolidiert – beispielsweise die Socken je Farbe einzeln ausweist – zahlt die neue Abgabe gegebenenfalls doppelt.
Entscheidend ist die zollrechtliche Einreihung. Mehrere gleiche oder zollrechtlich gleichartige Artikel werden grundsätzlich nur einmal belastet. Die E-Commerce-Händler haben schnell reagiert. Angesichts der geringen Warenwerte macht es einen großen Unterschied, ob pro Paket drei oder neun Euro anfallen. Damit gewinnt die Warentarifnummer eine neue Bedeutung für den E-Commerce.
Bei der Auswahl der Zollsoftware sollten die Händler auf einen maximalen Automatisierungsgrad für alle drei Prozessschritte achten. Ebenso wichtig ist ein modularer und konfigurierbarer Aufbau. Denn E-Commerce-Geschäftsmodelle müssen sich schnell an volatile Marktbedingungen anpassen lassen.
Der Druck steigt, Zollprozesse kosteneffizient und resilient auszugestalten. Zoll-Know-how ist dadurch einmal mehr ein Wettbewerbsfaktor im grenzüberschreitenden E-Commerce-Handel. Mit „irgendwie“ lassen sich die neuen Anforderungen nicht mehr bewältigen. Rollen und Verantwortlichkeiten der Beteiligten an der Transportkette müssen gegenüber dem Zoll klar definiert werden. Onlinehändler müssen entscheiden, ob sie die erforderliche Expertise intern aufbauen oder mit spezialisierten Zolldienstleistern zusammenarbeiten.
Durch die verschärften Anforderungen entwickeln sich Zollprozesse zunehmend zu einem strategischen Kernfeld der E-Commerce-Logistik. Zusätzlich zu der neuen Verpflichtung der korrekten Tarifierung kommen die Herausforderung der hohen Sendungszahlen und kleinteiligen Warenstrukturen bei der Zollabfertigung. Landet ein Großraumfrachtflugzeug mit häufig mehr als 20.000 Paketen an Bord an einem europäischen Luftfrachtdrehkreuz braucht es eine belastbare Software, welche die großen Datenmengen in einen automatisierten Importprozess überführt, der weitestgehend ohne manuelles Eingreifen durchläuft.
Geeignet sind Software-Anwendungen, die speziell auf den Onlinehandel zugeschnitten sind und durch die drei importseitig relevanten Zollschritte führen: ICS2, Summarische Anmeldung und Einfuhrzollanmeldung. Was im Hintergrund komplex ist, sollte für Anwender als durchgängiger digitaler Prozess ablaufen. Mit unserer Lösung lässt sich eine Abfertigung in Sekunden abbilden.
FAQ: Zoll Im E-Commerce
Was passiert mit der Zollabgabe, wenn der Kunde die Ware zurücksendet?
Bei einer Retoure wird eine bereits entrichtete Zollabgabe nicht automatisch zurückgezahlt. Eine Erstattung kann grundsätzlich beantragt werden, ist jedoch an zollrechtliche Voraussetzungen und Nachweise gebunden. Bei günstigen Einzelartikeln kann der administrative Aufwand daher schnell höher sein als der Erstattungsbetrag.
Welche Rolle spielt der Import One-Stop Shop bei der neuen Abgabe?
Der Import One-Stop Shop, kurz IOSS, dient bislang vor allem dazu, die Einfuhrumsatzsteuer für Sendungen bis 150 Euro bereits beim Onlinekauf abzurechnen. Die vorübergehende Drei-Euro-Regelung erfasst nach den EU-Vorgaben insbesondere Sendungen von Verkäufern, die dieses Verfahren nutzen – damit wird die steuerliche Plattformstruktur erstmals unmittelbar mit der Zollbelastung verknüpft.
Wird die europäische Zollabwicklung ab 2028 vollständig zentralisiert?
Geplant ist, den EU Customs Data Hub zunächst für den E-Commerce zu öffnen und Zollinformationen schrittweise über eine gemeinsame europäische Datenumgebung bereitzustellen. Unternehmen sollen Daten perspektivisch nur noch einmal übermitteln und für mehrere Sendungen wiederverwenden können; die vollständige Ablösung der nationalen Systeme ist jedoch als mehrjähriger, stufenweiser Prozess vorgesehen.
Warum lässt sich ein automatisierter Zollprozess nicht einfach auf jedes Unternehmen übertragen?
Die Zollverfahren sind zwar vergleichbar, die operativen Abläufe unterscheiden sich jedoch oftmals erheblich. So müssen je nach Geschäftsmodell beispielsweise Zolllager, vorhandene IT-Systeme, Datenquellen sowie Hafen- oder Flughafenplattformen in den Gesamtprozess eingebunden werden.
Kann künstliche Intelligenz die zollrechtliche Tarifierung bereits vollständig übernehmen?
KI kann bei der Analyse von Warenbeschreibungen und bei der Vorauswahl möglicher Warentarifnummern unterstützen. Für eine durchgängig verlässliche Tarifierung reichen die Ergebnisse derzeit jedoch häufig noch nicht aus, insbesondere wenn Produktangaben unvollständig oder Waren technisch schwer einzuordnen sind. Die fachliche Prüfung durch Zollexperten bleibt daher erforderlich.
Der digitale Importprozess in drei Schritten
Der erste Schritt beginnt, bevor die Ware am Abgangsort in das Flugzeug geladen wird. Über das ICS2-Filing erhält der Zoll frühzeitig Vorabinformationen zu den erwarteten Sendungen für die Sicherheits- und Risikoanalyse. Wegen der hohen Paketanzahl werden Sendungsdaten oft tabellarisch bereitgestellt. Unsere Lösung Zodiak GE übernimmt diese und macht sie für den weiteren Ablauf nutzbar.
Im zweiten Schritt folgt die Summarische Anmeldung (SumA) für die tatsächlich eingetroffenen Sendungen. Grundlage ist der physische Abgleich: Welche Pakete sind wirklich angekommen? Die bestätigten Sendungsnummern werden in den Prozess zurückgespielt, anschließend kann die Anmeldung an den Zoll automatisiert angestoßen werden.
Der dritte Schritt ist die automatisierte Einfuhrzollanmeldung an den Zoll. Sie schließt den Zollprozess der Importabwicklung ab. Über Zodiak GE meldet der Zoll zurück, ob die Ware weitertransportiert werden darf oder ob eine Beschau erforderlich ist.
Bei der Auswahl der Zoll-Software sollten die Händler auf einen maximalen Automatisierungsgrad für alle drei Prozessschritte achten. Ebenso wichtig ist ein modularer und konfigurierbarer Aufbau. Denn E-Commerce-Geschäftsmodelle müssen sich schnell an volatile Marktbedingungen anpassen lassen.
Stand: 16.12.2025
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Die sichere digitale Verarbeitung großer Datenmengen ist eine Basisanforderung. Zu prüfen ist auch, auf welcher Infrastruktur die Lösung betrieben wird und wie der Anbieter Datenhoheit, Verfügbarkeit und Ausfallsicherheit gewährleistet. Eigene leistungsfähige Server sowie umfassende Cloud- und Sicherheitskonzepte können die digitale Souveränität stärken. Zudem sind nachweisbare Projekterfahrung, Zollkompetenz und belastbare Referenzen entscheidend. So vermeiden Unternehmen, dass sie bei der Automatisierung zum Versuchsfeld werden.
Fest steht: Wer seine Zollprozesse im grenzüberschreitenden E-Commerce-Handel nicht zukunftsfähig aufstellt, riskiert Kosten, Verzögerungen und operative Abhängigkeiten. Dabei können auch starre Individual-Lösungen in einem dynamischen Zoll-Umfeld zum Problem werden. Die Drei-Euro-Abgabe gilt nur übergangsweise. Ab Juli 2028 soll sie durch reguläre Zollabgaben ersetzt werden, die sich nach der jeweiligen Warentarifnummer richten. Parallel soll eine neue EU-Zolldatenplattform entstehen.
Damit gewinnt die korrekte Tarifierung weiter an Bedeutung. Unternehmen sollten die Aufgaben frühzeitig zu erledigen: Zu den wichtigsten To-dos gehören der Aufbau von Zoll-Know-how, die Standardisierung der Zollprozesse und die Pflege der erforderlichen Daten, insbesondere der Artikelstammdaten.
Simon Linder leitet als Prokurist den Vertrieb bei Dakosy.