Die EU-Zollfreigrenze ist Geschichte. Was das für Preise, Produktdaten und Versandmodelle bedeutet und worauf Händler jetzt achten müssen, erklärt Shahab Wahdatehagh von Descartes.
Das Problem: Händler müssen Produkte präzise klassifizieren. Dafür reichen vage Produktangaben nicht mehr – die Daten müssen über Shop, Warenwirtschaft und Logistik hinweg konsistent sein.
Die Kosten: Die Übergangspauschale beträgt 3 Euro je Warengruppe pro Sendung. Hinzu kommen mögliche Handling-Gebühren sowie bei EU-Lagerung Lager-, Fulfillment- und Finanzierungskosten.
Der Hebel: Produktdaten bereinigen und vergangene Bestellungen durchrechnen. So lassen sich Direktversand, EU-Lager und 3PL-Lösungen vergleichen – auch mit Blick auf die regulären Zollsätze ab 2028.
Das Risiko: Falsche Klassifizierung kann zu fehlerhaften Zollzahlungen und Problemen bei Einfuhr- und Sicherheitsvorgaben führen. Zusätzlich können Abgaben und Lagerkosten günstige Produkte unrentabel machen.
Das Ende der EU-Zollfreigrenze hat den grenzüberschreitenden Handel in Europa spürbar verändert: Seit dem 1. Juli ist die alte Regelung Geschichte – Kleinsendungen aus Drittländern wie China werden nun verzollt. Doch was bedeutet das nun? Die neue Regelung betrifft längst nicht nur die großen asiatischen Plattformen wie Temu & Co., sondern auch Händler in Deutschland und der EU, die zum Beispiel im Dropshipping-Modell oder mit Direktimport etwa aus China arbeiten.
Sie stehen jetzt vor handfesten Fragen: Wie baue ich Zollanmeldungen in meine Prozesse ein? Was kostet mich das administrativ und finanziell? Und ab welchem Punkt lohnt sich der Sprung zu einem eigenen EU-Lager, um dem ganzen Zoll-Aufwand pro Einzelsendung zu entgehen?
Das e-commerce magazin spricht darüber mit einem Experten in Sachen Zollabwicklung: Shahab Wahdatehagh, Vice President Global Trade Intelligence EMEA bei Descartes, einem Anbieter von Logistik- und Supply-Chain-Lösungen.
Ich glaube, das Thema reicht deutlich weiter als die reine Betrachtung der 3 Euro oder der ab 2028 korrekt berechneten Zollsätze. Ein zentrales Element ist die Produktsicherheit und die Kontrollierbarkeit der importierten Waren.
Shahab Wahdatehagh, Vice President Global Trade Intelligence EMEA bei Descartes
Shahab Wahdatehagh: Die wichtigste Veränderung lässt sich eigentlich ganz einfach zusammenfassen: Waren unter einem Wert von 150 Euro, die bislang zollfrei nach Europa eingeführt werden konnten, sind das jetzt nicht mehr. An die Stelle dieser Regelung ist eine Übergangslösung getreten, die bis zum 30. Juni 2028 gilt. Sie sieht einen sogenannten Pauschalsatz von 3 Euro vor – und zwar nicht pro Sendung, sondern pro Warengruppe innerhalb der Sendung. Die EU-Kommission erklärt das gerne an einem einfachen Beispiel: Liegen in einer Sendung fünf identische T-Shirts, wird die Pauschale nur einmal fällig. Ist zusätzlich noch eine Uhr in derselben Sendung, handelt es sich um eine zweite Warengruppe – und damit wird die Pauschale ein zweites Mal erhoben.
Über die neue Regelung wird rege diskutiert, meist geht es dabei nur um die 3 Euro pro Warengruppe. Die Politik braucht immer Geld – geht es der EU hier primär um zusätzliche Einnahmen, oder was steckt wirklich dahinter?
Shahab Wahdatehagh: Ich glaube, das Thema reicht deutlich weiter als die reine Betrachtung der 3 Euro oder der ab 2028 korrekt berechneten Zollsätze. Ein zentrales Element ist die Produktsicherheit und die Kontrollierbarkeit der importierten Waren. Die EU-Kommission berichtet, dass bei gezielten Kontrollen im letzten Jahr in Bereichen wie Kosmetik, persönlicher Schutzausrüstung, Nahrungsergänzungsmitteln, Spielzeug oder Elektronik – also klassischen Produkten aus Ländern wie China – mehr als 60 Prozent der geprüften Artikel nicht den EU-Vorgaben entsprachen. Diese Kontrollierbarkeit ist letztlich eine Konsequenz der neuen Klassifizierungspflicht: Wenn ein Produkt korrekt eingeordnet werden muss, um den Zollsatz zu bestimmen, ergibt sich automatisch auch die Antwort auf die Frage, welche Einfuhrbestimmungen, technischen Vorgaben und Sicherheitsanforderungen für diese Warenuntergruppe gelten – und ob das Produkt sie überhaupt erfüllt. Das wird von der EU-Kommission auch explizit so begründet: Es geht eben nicht nur ums Geld, sondern auch um die Sicherheit der Verbraucher.
Hören Sie sich das ausführliche Interview mit Shahab Wahdatehagh in unserem ECOMMERCE MASTERMINDS PODCAST an
Wie bei jeder Abgabe muss ja am Ende irgendjemand zahlen. Wer trägt in diesem Fall die Zollpflicht ? Der Kändler, der Kunde oder der Logistikdienstleister? Und unterscheidet sich das je nach Geschäftsmodell, etwa Dropshipping versus Versand aus eigenem Bestand?
Shahab Wahdatehagh: Das ist tatsächlich eine der wichtigsten Fragen überhaupt. Man muss hier zwischen der rechtlichen Zahlungspflicht und der Frage unterscheiden, wer die Kosten am Ende wirtschaftlich trägt. Beim klassischen E-Commerce-Direktversand mit Dropshipping ist es in der Regel der Endverbraucher, der die Verantwortung für die Zollabfuhr trägt. Die Zollanmeldung selbst erfolgt zwar durch die Plattform oder den Versender – das war auch schon in der Vergangenheit so –, aber das bedeutet nicht automatisch, dass der Versender oder Hersteller den Zollbetrag übernimmt. Es kann zwar sein, dass er in Vorleistung tritt, holt sich den Betrag dann aber beim Verbraucher zurück.
Genau das ist beim Dropshipping das gängige Modell. Hier spielen die sogenannten Incoterms eine entscheidende Rolle: In der Regel wird nicht „Delivered Duty Paid" vereinbart, bei dem der Versender den Zoll bereits bezahlt hat, sondern „Delivered At Place" – und dabei muss der Verbraucher für den Zollwert aufkommen. Der Versender oder die Plattform holt sich diesen Betrag dann praktisch beim Kunden zurück.
Nehmen wir den typischen deutschen Onlinehändler, der Ware aus China bezieht und direkt an seine Kunden in Deutschland verschickt. Wie verändert sich sein Bestell- und Versandprozess heute im Vergleich zu vor dem 1. Juli? Welche neuen Schritte kommen konkret dazu?
Shahab Wahdatehagh: Aktuell sind es eigentlich noch keine grundlegend neuen Prozessschritte, sondern vor allem zusätzliche Datenanforderungen innerhalb des bestehenden Prozesses. Die elektronische Zollanmeldung für Kleinsendungen, das sogenannte IOSS-Verfahren, gibt es ja schon länger – hier ändert sich grundsätzlich nichts.
Interessant wird es bei der Zollwertermittlung, die bislang noch sehr pauschal gehandhabt wurde. Jetzt stellt sich zunächst die Frage: Was für ein Produkt führe ich eigentlich ein? Wie ist es über seine Tarifklassifizierung definiert? Für den Händler bedeutet das ganz praktisch, dass er seine Produktstammdaten deutlich sauberer pflegen muss. Und diese Stammdaten dürfen nicht isoliert in einem System liegen, sondern müssen durch die gesamte Prozesskette fließen – von der Stammdatenverwaltung über den Shop bis zum Order Management. Die eigentliche Herausforderung ist also weniger die Frage „Was muss ich zusätzlich tun?“, sondern vielmehr „Wie stelle ich sicher, dass meine Produktdaten korrekt klassifiziert werden können und zwischen allen Systemen konsistent fließen?“
Auf dem Papier klingt die 3-Euro-Übergangslösung pro Warenkategorie recht einfach. Wie sieht das in der Praxis aus, gerade bei Händlern mit gemischten Sortimenten und Paketen, die mehrere Warenkategorien enthalten?
Shahab Wahdatehagh: Das ist eine sehr gute Frage, denn genau hier liegt die Krux: Die 3-Euro-Regelung gilt pro Warenkategorie – das heißt, ich muss mein Produkt bereits jetzt korrekt klassifizieren. Es reicht nicht mehr aus, einfach „T-Shirt, Baumwolle“ anzugeben, die Definition muss deutlich präziser sein. Für einen Marktplatz mit 10.000 SKUs ist das natürlich eine ungleich komplexere Aufgabe als für einen Händler mit einem kleinen, homogenen Sortiment. Der eigentlich interessante Effekt der 3-Euro-Regel ist aus meiner Sicht: Sie vereinfacht zwar für die nächsten anderthalb Jahre die Zollberechnung durch die Pauschale – aber das grundlegende Problem, ein Produkt korrekt zu klassifizieren, löst sie damit nicht. Dieses Problem bleibt bestehen, ganz gleich, wie hoch der Pauschalbetrag ist.
DER GESPRÄCHSPARTNER
Shahab Wahdatehagh ist Vice President für die Regionen EMEA und Asien-Pazifik im Geschäftsbereich Global Trade Intelligence bei Descartes, wo er die Vertriebsaktivitäten leitet. Er verfügt über 30 Jahre internationale Führungserfahrung in der Fertigungsindustrie, der Beratung und der Softwarebranche und tritt als Redner und Moderator auf Konferenzen in Europa, dem Nahen Osten und Asien auf.
(Bild: Descartes)
Welche Produkte trifft die neue Regelung denn am stärksten? Und kann es sein, dass dadurch bestimmte extrem günstige Artikel im Wenig-Euro-Bereich wirtschaftlich gar nicht mehr einzeln nach Europa verschickt werden können, weil es schlicht unrentabel wird?
Shahab Wahdatehagh: Das ist definitiv so. Hier werden die Verantwortlichen in den Unternehmen ordentlich nachdenken müssen, wie sie ihr Supply-Chain-Netzwerk künftig gestalten. Dieses Thema wird deutlich an Bedeutung gewinnen. Nehmen wir Fast-Fashion-Produkte, bei denen ein Shirt nur 6, 7 oder 8 Euro kostet: Da sind 3 Euro zusätzlich eine wesentliche Kostensteigerung für den Verbraucher. Kostet ein Produkt hingegen schon 100, 120 oder 130 Euro, fallen die 3 Euro kaum ins Gewicht – möglicherweise wird die Belastung sogar noch geringer ausfallen, sobald ab 2028 die korrekten, produktspezifischen Zollsätze greifen.
Der ein oder andere Händler denkt sicher darüber nach, seine Billigprodukte künftig in ein eigenes EU-Lager zu holen, statt sie direkt aus Drittländern zu versenden. Gibt es eine grobe Faustregel, ab wann sich das lohnt? Und welche Kostenfaktoren – Lagermiete, Personal, IT und so weiter – muss man in so eine Entscheidung einbeziehen?
Shahab Wahdatehagh: Ich glaube nicht, dass sich das allein am Sendungsvolumen festmachen lässt. Eine universelle Formel für den Break-even-Point gibt es meiner Einschätzung nach nicht. Man muss vielmehr zwei Kalkulationsmodelle einander gegenüberstellen:
Auf der einen Seite steht die Frage, was der Direktversand pro Bestellung kostet und wie hoch das Bestellvolumen ist. Auf der anderen Seite muss ich bei einem EU-Fulfillment-Lager meine Fixkosten kalkulieren, dazu die variablen Fulfillment-Kosten, die Kosten für die Vorfinanzierung meines Warenbestands – und zusätzlich die kommerziellen Einfuhrkosten. Denn sobald ich über ein Fulfillment-Center importiere, handelt es sich nicht mehr um Einzelsendungen, sondern um größere Volumina, für die dann die regulären, produktspezifischen Zollsätze gelten. Die liegen oft im mehrstelligen Prozentbereich und können die 3 Euro deutlich übersteigen. Das Thema Fixkosten spielt dabei eine zentrale Rolle: Wer selbst ein Lager aufbaut oder einen Dienstleister nutzt, muss in Vorkasse gehen, bevor überhaupt feststeht, ob sich die eingelagerten Produkte auch verkaufen lassen. Das sind ganz andere unternehmerische Erwägungen als beim reinen Direktversand.
Für die meisten kleineren Händler dürfte ein eigenes Lager wohl ohnehin nicht infrage kommen. Welche Alternativen sehen Sie? Gemeinsame Fulfillment-Lösungen, Third-Party-Dienstleister oder Anbieter, die die Zollabwicklung übernehmen? Sind das praktikable Lösungen?
Shahab Wahdatehagh: Ja, definitiv. Auch hier stellt sich aber wieder die Frage, wie homogen mein Produktsortiment ist. Bei einem sehr breit gestreuten Sortiment wird das schwieriger, weil ich dann Produkte einkaufen müsste, deren Verkauf ich noch gar nicht sicher einschätzen kann. Habe ich hingegen ein relativ stabiles, homogenes Sortiment aus einer überschaubaren Zahl von Produktklassifizierungen, kann ich diese Produkte gezielt beschaffen und über einen 3PL-Anbieter beziehungsweise ein Fulfillment-Modell abwickeln lassen. Das ist definitiv ein Ansatz, der sich für viele Geschäftsmodelle rechnen kann. Der Vorteil eines 3PL-Anbieters liegt darin, dass er seine Fixkosten über eine breite Kundenbasis verteilt – der einzelne Einführer spart sich dadurch ein eigenes Lager
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