Packaging and Packaging Waste Regulation EU-Verpackungsverordnung treibt kleine Händler aus dem Auslandsgeschäft

Von Konstantin Pfliegl 2 min Lesedauer

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Ab August 2026 wird jedes EU-Auslandspaket zur Kostenfalle: Die EU-Verpackungsverordnung zwingt Händler zu teuren Bevollmächtigten in jedem Zielland – ganz ohne Mindestmenge. Kleine Shops drohen auszusteigen.

(Bild:  © Y eto/stock.adobe.com)
(Bild: © Y eto/stock.adobe.com)

Mit der EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) hat die EU seit Anfang 2025 ein neues Regelwerk für Verpackungen geschaffen – wie sie gestaltet, gekennzeichnet und recycelt werden müssen. Ab dem 12. August 2026 werden die ersten Pflichten daraus verbindlich. Die Idee dahinter leuchtet ein: Verpackungsabfälle sollen reduziert werden. Und wer Waren ins EU-Ausland verschickt hat, muss sich künftig nicht mehr mit den jeweiligen nationalen Verpackungsgesetzen der einzelnen Zielländer auseinandersetzen.

Genau hier liegt jedoch das Problem: In der praktischen Umsetzung drohen laut dem Händlerbund die neuen Regeln den Handel über Grenzen hinweg nicht zu erleichtern, sondern spürbar zu erschweren.

Der Haken: Bevollmächtigter ab dem ersten Paket

Wer Waren in ein anderes EU-Land verschickt, musste die dort verwendeten Verpackungen schon bisher registrieren und lizenzieren. Neu ist ab dem 12. August: Wer ins EU-Ausland versendet, braucht dort künftig einen Bevollmächtigten, der die Erfüllung der Verpackungspflichten übernimmt – unabhängig davon, wie viel dorthin verschickt wird. Es gibt keine Mindestmenge und keine Ausnahme für kleine Betriebe. Die Pflicht gilt ab dem ersten Paket.

Für die meisten kleinen und mittelständischen Onlinehändler dürfte Deutschland das Hauptabsatzland sein. Und der Versand ins EU-Ausland läuft eher nebenbei mit. Trotzdem kostet ein Bevollmächtigter pro Zielland mehrere hundert Euro im Jahr. Dabei spielt es keine Rolle, ob er fünf oder fünfhundert Pakete registriert.

Ein Händler, der in fünf EU-Länder verschickt, zahlt laut dem Händlerbund so schnell mehrere tausend Euro im Jahr, oft für nur wenige Dutzend Pakete. Die Konsequenz: Viele Händler würden den grenzüberschreitenden Versand zum Stichtag schlicht einstellen und sich auf den deutschen Markt beschränken.

Zweite Bürokratie-Falle: Schon das Versandlabel kann zum Problem werden

Neben der Bevollmächtigten-Pflicht sorgt die PPWR noch an anderer Stelle für Verunsicherung. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) – die in Deutschland zuständige Behörde für die Umsetzung des Verpackungsrechts – hat im Austausch mit dem Händlerbund eine Auslegung deutlich gemacht: Ein Händler werde demnach bereits dann zum „Erzeuger" von Versandpaketen im Sinne der EU-Verpackungsverordnung, wenn er lediglich ein Versandlabel auf den Karton klebt. Begründung: Das Versandetikett stelle eine wesentliche Veränderung der Verpackung dar.

In der Praxis würde das bedeuten: Jeder Onlinehändler müsste die verwendete Verpackung eigenständig kennzeichnen, registrieren und lizenzieren sowie eine Konformitätserklärung ausstellen. Ein Aufwand, den viele kleine Unternehmen kaum stemmen können, zumal der Verpackungshersteller diese Schritte in vielen Fällen bereits erledigt hat.

Solange keine gerichtliche Klärung vorliegt, wissen Händler schlicht nicht, woran sie sind. 

Das deutliche Fazit des Händlerbunds: „Statt Bürokratie abzubauen, drohen an mehreren Stellen neue Pflichten, die vor allem kleine und mittlere Händler treffen.“

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